Amir B. steht wieder vor Gericht
Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 25.11.2011 130 Kommentare
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Jetzt wird es eng für Amir B. aus Schlieren. Der 28-jährige zweifache Familienvater muss sich am 15. Dezember vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Serben kosovarischer Abstammung erneut mehrfaches Autofahren trotz Führerausweisentzug sowie Gehilfenschaft zu Diebstahl und Hehlerei vor. Sie fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten und den Widerruf einer früheren bedingten Strafe von 18 Monaten. Zudem müsste Amir B. von einer rechtskräftigen Strafe von 14 Monaten noch deren 9 Monate absitzen. Insgesamt also 43 Monate.
Amir B. hatte vor sechs Jahren in der SF-Sendung «Rundschau» geprahlt: «Ich bin halt ein Psychopath. Ich baue lieber einen Unfall, als dass ich ein Rennen verliere.» Er wurde dafür vom «SonntagsBlick» zum «irrsten Raser der Schweiz» gekürt. Der Kosovare beschäftigt die Justiz seit Jahren. Sein Vorstrafenregister wegen Verkehrsdelikten, Diebstahl und Einbrüchen ist so lang, dass die Aktenordner einen ein Meter hohen Turm ergeben würden, sagte ein Richter. Das letzte Mal stand er am 22. Dezember 2010 vor den Richtern. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn damals zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Dieses Urteil ist seit Juli rechtskräftig. Amir B. ist momentan auf freiem Fuss und warte auf den Strafantritt, sagt sein Verteidiger auf Anfrage.
Beim Schmiere stehen gefasst
In knapp drei Wochen muss der Gipser wieder vor den Richtern antraben. Laut Anklageschrift soll er am 28. November 2010 – knapp einen Monat vor der letzten Gerichtsverhandlung – Schmiere gestanden haben, während zwei Komplizen in ein Doppeleinfamilienhaus in Hinwil einbrachen und Schmuck und Geld stahlen. Doch Amir B. passte zu wenig gut auf. Laut Anklageschrift erschien die Polizei, ohne vom Beschuldigten bemerkt zu werden, und verhaftete ihn und einen der beiden Einbrecher. Amir B. hätte ein Drittel der Beute von 6000 Franken erhalten. Weiter wird ihm vorgeworfen, Diebesbeute von anderen Einbrüchen seines Komplizen gegen Entschädigung in seiner Garage aufbewahrt zu haben. Dritter Anklagepunkt sind acht Autofahrten, die er im Jahr 2010 gemacht hatte, obwohl ihm der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen worden war.
Sollte Amir B. wieder verurteilt werden, muss er mit einer Ausschaffung rechnen. Er hat die Niederlassungsbewilligung C. Sein Verteidiger will eine Ausschaffung mit allen rechtlichen Mitteln verhindern, wie er im Juli dem «Sonntag» sagte. Sein Klient habe nie einen Unfall gebaut. Das kantonale Amt für Migration wird erst dann aktiv, wenn das Urteil rechtskräftig ist. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.11.2011, 07:55 Uhr
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130 Kommentare
Dass das Amt für Migration erst aktiv werden will, wann das kommende Urteil rechtskräftig ist, stellt ein echter Skandal dar. Der Mann ist bereits mehrfach vorbestraft. Es steht ein Widerruf von 18 Monaten an (Urteil rechtskräftig). Zudem liegt eine unbedingte Strafe von 14 Monaten (ebenfalls rechtskräftig). Und trotzdem will das Amt für Migration weiterhin zuwarten. Was für eine Schlamperei. Antworten

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