Zürich

Apotheker abgeblitzt: Ärzte dürfen Medikamente abgeben

Aktualisiert am 23.09.2011 25 Kommentare

Das Bundesgericht hat am Freitag grünes Licht für die Medikamentenabgabe durch Ärzte in Zürich und Winterthur gegeben. Eine Beschwerde der Apothekerverbände wurde abgewiesen.

Vom Bundesgericht gestützt: Hausarzt Hansueli Späth aus Langnau am Albis händigt einem Patienten ein Medikament aus.

Vom Bundesgericht gestützt: Hausarzt Hansueli Späth aus Langnau am Albis händigt einem Patienten ein Medikament aus.
Bild: Keystone

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Das Verdikt des Bundesgerichts ist der letzte Akt in einer jahrelangen politisch-juristischen Auseinandersetzung um die Medikamentenabgabe im Kanton Zürich. In einer Volksabstimmung vom 30. November 2008 hatten die Stimmberechtigten im Kanton Zürich die Initiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» angenommen.

Diese verlangte, dass auch Ärzte in den Städten Zürich und Winterthur Medikamente verkaufen dürfen. Weil die Apotheken in den beiden Städten fürchteten, dass ihr Umsatz zurückgehen könnte, und sie die Konkurrenz der Ärzte abwehren wollten, erhoben sie Beschwerde beim Bundesgericht. Dort sind sie am Freitag abgeblitzt.

Die Richter wiesen die Beschwerde gegen das geänderte Gesundheitsgesetz mit 3:2 Stimmen ab. Sie entschieden damit, dass die Selbstdispensation der Ärzte nicht gegen das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz (KVG) verstösst.

(ep/sda)

Erstellt: 23.09.2011, 13:22 Uhr

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25 Kommentare

Arno Pisano

23.09.2011, 18:11 Uhr
Melden 27 Empfehlung

Also ich bin sehr zufrieden, dass mein Hausarzt mir die Medikamenten nun abgeben darf. Das ist 1. zeitersparend und 2. kostengünstiger. Wieso müssen die Apotheken noch zusätzlich einige Franken Spesen verrechnen, obwohl sie ja schon enorm viel an den Medikamenten verdienen???? Antworten


Kerstin Müller

23.09.2011, 13:35 Uhr
Melden 20 Empfehlung

Ist auch Unsinn wenn ich zum Arzt gehen und danach noch extra in eine Apotheke gehen muss, wenn mir gleich der Arzt die Medikamente geben könnte. Antworten



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