«Arbeitsloser» bezog 7500 Franken Lohn und zahlte mit der Gold-Card
Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 01.02.2012 93 Kommentare
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Unter dem Titel «Herr Zaki sitzt im Gefängnis» berichtete die «Weltwoche» 2008 über einen heute 58-jährigen eingebürgerten Pakistaner (Name geändert). Der Mann soll vom Zürcher Sozialdepartement und von einer Arbeitslosenkasse zwischen 2002 und 2007 über eine halbe Million Franken unrechtmässig erhalten haben.
Der Artikel schlug damals hohe Wellen, waren die Informationen doch von einer der beiden wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilten Whistleblowerinnen des Sozialdepartements der «Weltwoche» zugespielt worden. Laut Anklageschrift verschwieg der Kaufmann, dass er 2002 von seiner Teppichfirma einen monatlichen Lohn von 7500 Franken bezog, sich am Tag vor der Antragstellung für Sozialhilfe von einem nicht deklarierten Privatkonto 100'000 Franken auf seine Firma überweisen liess und 620'000 Franken Versicherungsleistungen nach einem Schadensfall in seiner Teppichfirma für eigene Bedürfnisse verwendete.
«Arbeitsloser» mit Millionenverträgen
Des Weiteren listete Staatsanwältin Sabine Tobler auf, wie der angeblich mittellose Mann mit seiner Visa-Gold-Card Rechnungen in der Höhe von 70'000 Franken bezahlte, über 40'000 Franken nach Pakistan transferierte, am Geldautomaten im Casino Baden 14'000 Franken bezog und zwischen 2003 und 2007 private Rechnungen für über eine Viertelmillion Franken bezahlte. Zudem hat der Mann in Pakistan zwei Liegenschaften und kaufte 2007 ein Auto der Marke Kia Carnival für 20'000 Franken.
Weiter schloss der angeblich arbeitslose Mann mit seiner Firma Verträge über mindestens eine Million Franken ab und verkaufte mit einer zweiten Firma an pakistanische Staatsbetriebe technische Geräte mit einem Bruttoerlös von 1,8 Millionen Franken. Sabine Tobler verlangt wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung eine unbedingte Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Der Beschuldigte habe die Untersuchung massiv verzögert, die Aussagen verweigert und dabei psychische und physische Gründe vorgeschoben. Zudem habe er seinen Schwager als Firmenchef vorgeschoben, damit der Beschuldigte im Hintergrund weiterhin beruflich tätig sein konnte. Das Verschulden wiege schwer, der Mann habe über Jahre hinweg die Sozialbehörden massiv getäuscht und schamlos ausgenützt.
Drei Millionen Schadenersatz
Interessant ist in diesem Zusammenhang, wie in der Anklageschrift die damalige Praxis im Zürcher Sozialdepartement umschrieben wird: «Dabei ging der Beschuldigte aufgrund seiner Erfahrungen mit den Sozialen Diensten Zürich davon aus, dass man seitens dieser Amtsstelle usanzgemäss auf seine Angaben abstützte, keine Überprüfungen vorgenommen wurden und überdies solche ohne Mitteilung an den Beschuldigten auch nicht vorgenommen werden konnten.» In der gestrigen Gerichtsverhandlung zeigte sich der Beschuldigte nicht geständig. Dass er einen Monatslohn von 7500 Franken erhalten haben soll, stimme nicht. Wofür er die 100'000 Franken gebraucht habe, wisse er nicht. Sein Anwalt verlangte einen Freispruch, da die von der Staatsanwältin genannten Beträge nicht erwiesen seien. Er forderte, dass sein Mandant für die knapp drei Monate Untersuchungshaft mit 200 Franken pro Tag entschädigt werden soll. Weiter verlangte der Anwalt Schadenersatz in der Höhe von drei Millionen Franken – für ein in der Haft entgangenes Geschäft.
Sollte das Gericht die Bezüge vom Sozialdepartement trotzdem als unrechtmässig betrachten, liege kein Betrug vor, weil die Arglist fehle. Das leichtfertige Vorgehen der Sozialen Dienste bei der Selbstdeklaration seines Mandanten hätte die Sozialbezüge begünstigt. Das Sozialdepartement hätte in diesem Fall mehr Informationen beim Beschuldigten anfordern müssen. Das Bezirksgericht Zürich wird das Urteil heute Nachmittag fällen und dem Beschuldigten mitteilen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 01.02.2012, 07:22 Uhr
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93 Kommentare
Der Fall zeigt exemplarisch auf wie hoch die kriminelle Energie sein muss, um über Jahre Sozialbetrug im beschriebenen Ausmass zu begehen. Und dass es sich bei solchen vorsätzlichen Taten tatsächlich um schwere, relevante, durchaus ausschaffungswürdige Delikte handelt. Mich würde ein Statement von M. Stocker interessieren, und ob es ohne WW-Artikel jemals zu dieser Anklage gekommen wäre. Antworten
Nun zahlen wir die Gerichts- und Gefängniskosten und anschliessend wird sich der Mann als mittellos bezeichnen und der Steuerzahler zahlt erneut Sozialhilfe.
Wenn der Staat Übersicht und Kontrolle verloren hat, wer was in der Schweiz tut, dann schmarotzen die Schmarotzer bis ans Lebensende und die Anständigen zahlen das bis ans Lebensende.
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