Zürich

Auch Mutter hat Behörden vor Kindsmörder gewarnt

Aktualisiert am 04.03.2010 8 Kommentare

Die Mutter des 4-jährigen Buben, der von seinem Vater umgebracht wurde, richtet schwere Vorwürfe an die Vormundschaftsbehörde von Bonstetten. Diese war mehrfach offenbar gewarnt worden.

Hier wohnte die Familie: Haus des Vaters in Bonstetten.

Hier wohnte die Familie: Haus des Vaters in Bonstetten.

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Begräbnis

Nach Angaben der Mutter findet die Beerdigung des Jungen morgen Freitag um 9.45 Uhr auf dem Friedhof Chloos in Kloten statt. Ihr sei es recht, wenn die Bevölkerung Anteil nehme an ihrem Schicksal, sagte die Frau.

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Wie ist es möglich, dass ein des versuchten Mordes an seinem Sohn verurteilter Mann das Obhutsrecht über ein weiteres Kind erhält? Sowohl die zuständigen Behörden in Bonstetten, wo der Täter lebt, wie auch der Bezirksrat Affoltern hüllen sich in Schweigen und berufen sich auf das Amtsgeheimnis.

Wie ein Bericht der NZZ zeigt, hätte die Vormundschaftsbehörde vom kriminellen Vorleben des 60-Jährigen wissen müssen. Die Mutter des gemeinsamen Kindes, eine Brasilianerin, hat sich Anfang 2008 von ihrem Partner getrennt. Verheiratet war das Paar nicht, zu dritt wohnte die Familie aber in einer Wohnung in Bonstetten. Das Sorgerecht für den 4-jährigen Buben übten die beiden anfänglich gemeinsam aus. Nach der Trennung beantragte der Mann aber offenbar das alleinige Sorgerecht.

Daraufhin informierte der Rechtsanwalt der Mutter, Burkhard Wolf, die Vormundschaftsbehörde Bonstetten detailliert über die Vergangenheit des Mannes. Dieser hatte bereits im Jahr 1990 im Zusammenhang mit einer früheren Scheidung seinen damals 13-jährigen Sohn bewusstlos gewürgt und ihn in ein 30 Meter tiefes Bachtobel geworfen. Nur mit Glück überlebte der Junge. Neben Knochenbrüchen und schweren Kopfverletzungen hatte er auch Erfrierungen davon getragen – heute ist er invalid.

Vormundschaftsbehörde mehrfach gewarnt

Um seinem Halbbruder ein ähnliches Schicksal zu ersparen, wendete sich das heute 33-jährige Opfer vor einigen Monaten an die Gemeinde. Wie die NZZ schreibt, war dies nicht die erste Warnung: Schon im Februar 2008 begleitete der invalide Sohn die Brasilianerin beim Gang auf die Vormundschaftsbehörde Bonstetten. Dort schilderte der Sohn mit eigenen Worten, was ihm sein Vater 1990 angetan hatte. Trotzdem hatte die Mutter nicht den Eindruck, von den Mitarbeitern der Gemeinde ernst genommen zu werden.

Das sogenannten Obhutsrecht für den Jungen sprach die Vormundschaftsbehörde dem Vater zu – das Kind hatte also beim Vater zu leben, die Mutter bekam lediglich ein Besuchsrecht. Dagegen rekurrierte die Brasilianerin beim Bezirksrat, wo der Fall bis heute hängig geblieben ist. Jetzt erübrige sich der Entscheid, meinte der Anwalt der Mutter in der NZZ.

(cal)

Erstellt: 04.03.2010, 09:12 Uhr

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8 Kommentare

Bruno Huber

04.03.2010, 10:28 Uhr
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Es ist typisch, dass sich die Behörden der Gemeinde Bonstetten hinter Paragraphen verstecken und sich überhaupt keines Fehlers bewusst sind. Sie werden sehr wahrscheinlich den Vorfall verdrängen und zur Tagesordnung übergehen. Ich hoffe aber, dass sie sich bewusst sind, dass sie am Tod eines 4jährigen Kindes mitschuldig sind und dass sie sich doch etwas schämen. Antworten


Niklaus Frei

04.03.2010, 10:20 Uhr
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Hier scheint es sich um einen eindeutigen Fall von Inkompetenz, mit Vorurteilen kombiniert, zu handeln. Oder liegt es vieleicht daran dass die VB in den meisten Gemeinden eine Laienbehörde ist?. Wi9e kann man jemandem der wegen versuchter Kindestötung verurteilt wurde das Sorgerecht für ein Kind übertragen? Das ist ein Hohn. Wie schwierig ist es den Leumund einer Person zu überprüfen? Antworten



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