Zürich

Aus für 24-Stunden-Tankstellenshops: «Widerspricht dem Menschenverstand»

Das Bundesgericht hat die nächtliche Schliessung von sieben Zürcher Tankstellenshops besiegelt. Künftig dürfen die Shops zwischen 1 und 5 Uhr nur noch Benzin und Bistro-Kleinigkeiten verkaufen. BP reagiert scharf.

Zwischen 1 und 5 Uhr morgens gibt es keine Pizza mehr: Bundesgericht entscheidet über Sortiment der Tankstellenshops.

Zwischen 1 und 5 Uhr morgens gibt es keine Pizza mehr: Bundesgericht entscheidet über Sortiment der Tankstellenshops.
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Nach Ansicht der Richter in Lausanne kann die Mehrheit der Bevölkerung auf Einkäufe nachts zwischen ein und fünf Uhr verzichten, ohne dies als grossen Mangel zu empfinden.

Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht die Beschwerde von drei BP-Tankstellen abgewiesen. Insgesamt führen sieben Tankstellen von BP, Shell und Esso im Raum Zürich, Winterthur und beim Flughafen seit über zehn Jahren ihre Shops im 24-Stunden-Betrieb, was von den Behörden lange toleriert wurde.

2008 verweigerte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) dann den Betreibern die dazu erforderliche Bewilligung für Nachtarbeit, was vom Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Oktober bestätigt wurde. Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil nun die definitive Schliessung der Shops zwischen ein und fünf Uhr nachts besiegelt.

Bistro-Betrieb weiter zulässig

Aufgrund einer vorsorglichen Anordnung des Bundesgerichts war den Läden bis zum Abschluss des höchstrichterlichen Verfahren die Nachtöffnung vorerst erlaubt geblieben. Zulässig ist laut dem Urteil aus Lausanne auch weiterhin die durchgehende Öffnung der Tankstellen selber sowie der angegliederten Bistro-Betriebe.

In seinem Entscheid hält das Gericht fest, dass Nachtarbeit nur erlaubt werden kann, wenn sie «unentbehrlich» ist. Das sei bei Tankstellenshops nicht der Fall. Zwar möge für bestimmte Interessengruppen durchaus der Wunsch bestehen, auch in der Nacht Produkte wie Tiefkühlkost und Ähnliches einkaufen zu können.

Solche Bedürfnisse könnten jedoch in zumutbarer Weise während der ordentlichen Arbeits- und Öffnungszeiten abgedeckt werden. Das gelte auch für Personen, die selber in der Nacht arbeiten würden. Von der Mehrheit der Bevölkerung werde das Fehlen der fraglichen Waren in der Nacht nicht als erheblicher Mangel empfunden.

Domino-Effekt befürchtet

Nichts zu ihren Gunsten ableiten konnten die Beschwerdeführer aus verschiedenen Zeitungsumfragen, wonach die Bevölkerung ein Rund-um-die-Uhr-Angebot wünschen würde. Laut Bundesgericht kommt diesen Erhebungen kein wissenschaftlicher Wert zu.

Die Richter in Lausanne weisen weiter darauf hin, dass auch den anderen rund 1200 Tankstellenshops in der Schweiz eine Nachtarbeitsbewilligung ausgestellt werden müsste, wenn hier eine Ausnahme gemacht würde. Dies würde das Nachtarbeitsverbot aushöhlen und zu Marktverzerrungen führen.

Falls sich die Bedürfnisse der Bevölkerung tatsächlich geändert haben sollten, ist es laut Gericht am Gesetzgeber, die Regeln allenfalls anzupassen. Der Bundesrat habe sich allerdings zuletzt 2008 dahingehend geäussert, dass in absehbarer Zeit keine weiteren Liberalisierungsschritte in Angriff genommen würden.

Sowieso Personal vor Ort

Ein gewisses Verständnis zeigte das Bundesgericht für das Argument der Betreiber, dass für den Tankstellen- und Bistrobetrieb sowieso rund um die Uhr Personal vor Ort sei. Das dieses nicht auch im Shop arbeiten darf, ist laut Gericht eine Folge der unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften für die verschiedenen Bereiche.

Schliesslich könnten sich die Beschwerdeführer auch nicht auf das Vertrauensprinzip berufen, indem die Nachtöffnung lange toleriert worden sei. Das Seco habe den 24-Stunden-Betrieb nie erlaubt und den mit der Bewilligungsverweigerung verbundenen Problemen durch eine angemessene Übergangsregelung Rechnung getragen.

BP-Sprecherin: «Widerspricht dem gesunden Menschenverstand»

BP Schweiz bedauert den Entscheid des Bundesgerichts. Wie BP- Sprecherin Isabelle Thommen auf Anfrage der SDA erklärte, widerspreche das Urteil dem gesunden Menschenverstand. «Wie soll man einem Kunden erklären, dass er in der Nacht zwar eine Tasse Kaffe und Autozubehör kaufen darf, aber keine Tiefkühlpizza?»

Für das Personal erwartet sie deshalb «viele schwierige Situationen». Ob der Entscheid Auswirkungen auf das Personal hat, kann Thommen nicht sagen. Es liege an den Pächtern zu entscheiden, ob die Tankstelle auch mit eingeschränktem Sortiment noch rentiere.

(Urteil 2C_748/2009 vom 15.7.2010; BGE-Publikation)

(cim/ep/sda/)

Erstellt: 22.07.2010, 12:01 Uhr

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46 Kommentare

Rolli Screta

28.07.2010, 13:50 Uhr
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Zürück ins letze Jahrtausend. Für solche die schon viel gereist sind ist dieser Entscheid vom Bundesgericht wohl unverständlich. Aber wenn man weiss, dass die Schweiz lieber in der Vergangenheit lebt, als in der Gegenwart, ist dieser Richterspruch in Lausanne wohl sehr verständlich. Ich denke die Richter haben noch immer nicht bemerkt, dass wir im Jahre 2010 leben & träumen von der Vergangenhei Antworten


Ralf Huziker

23.07.2010, 11:10 Uhr
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Ich finde,man sollte auch Restaurants ab 20.00 Uhr schliessen,Callcenter,Kinos,Flughäfen,Bahnhöfe,ich meine, jeder kann doch am Tag Bahnfahren und die Lokführer werden gezwungen zu arbeiten nach 20.00 Uhr! Das Licht sollte um 20:30 gelöscht werden, damit man um 05:30 wieder auf dem Feld stehen kann, um seinen Beitrag zur Kommune zu geben!Nur,liebe Unia,die Mauer ist gefallen, fals nicht gemerkt Antworten


Niklaus Zumthür

22.07.2010, 20:13 Uhr
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Warum denn dieser Aufruhr? Das Bundesgericht erlaubt doch ausdrücklich, dass Familienbetriebe 24/7 geöffnet bleiben dürfen. Das ist doch endlich mal ein positiver Entscheid für die KMUs. Daher, liebe Leute, wenn Ihr schon mitten in der Nacht eine tiefgekühlte Pizza braucht, dann kauft sie bei Eurem Italiener, Albaner, Türken, Thai usw.! BP muss wirklich nicht noch weiter gesponsert werden. Antworten


Jürg Schmid

22.07.2010, 17:07 Uhr
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Das Urteil entspricht dem gesunden Menschenverstand. Es dient auch dem Ruhebedürfnis der Antwohner. Die propagierte rund um die Uhr Philosophie entspringt reinem Gewinnstreben. Antworten


Ueli Eichenberger

22.07.2010, 16:58 Uhr
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Tankstellenshops schaffen unterbezahlte Schichtarbeitsplätze. Die Preise für die zum Teil minderwertigen Produkte sind viel zu hoch. Die hohen Gewinne fliessen in ausländische Konzerne, notabene solche, welche aus Geldgier Ölkatastrophen verursachen. Das übrige lokale Gewerbe wird geschwächt. Diese Shops verursachen Lärm-, Littering- und CO2-Imissionen. Offen bis 22:00 Uhr - aber längstens! Danke. Antworten


David Müller

22.07.2010, 16:51 Uhr
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Frage an alle Skeptiker: Was spricht dagegen, dass die Tankstellenshops frei wählen können, wann sie was verkaufen? Unser liberales Staatsverständnis muss uns doch sagen: Nichts! Antworten


Lukas Lautenschlager

22.07.2010, 15:27 Uhr
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Nun ja, wenn man die Freiheit einer Gesellschaft daran misst, ob man um 3 Uhr früh eine Tiefkühl-Pizza kaufen kann oder nicht, dann haben wir ja wirklich keine anderen Probleme mehr... Antworten


Daniel Landwehr

22.07.2010, 15:15 Uhr
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Pikant finde ich, dass ausgerechnet irgendwelche BP-Bosse "scharf" reagieren und von "gesundem Menschenverstand" reden. Als ob sich diese Firma nicht um wichtigere Kleinigkeiten zu kümmern hätte! Antworten


Karl Iten

22.07.2010, 15:12 Uhr
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@Henzi: Die Shops dürfen ja weiterhin Bier und Zigis verkaufen, das ändert also nichts an der Situation in Effretikon. Dort muss einfach mal die Polizei durchgreifen. Es ist doch ein Witz das oben genanntes weiterhin verkauft werden darf, aber ich kein Brot oder Milch kaufen darf auf dem Heimweg (ich arbeite viel in der Nacht). Also: Entweder Tankstellen ganz schliessen oder volles Sortiment! Antworten


egon kummer

22.07.2010, 15:08 Uhr
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Bei einer Tankstelle in Effretikon gibt's Probleme. bitte alle tankstellen in der schweiz von 22 bis 05 uhr schliessen. Antworten


Bruno Bänninger

22.07.2010, 14:50 Uhr
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Niemand führt einen Laden der nicht rendiert. Niemand wird gezwungen in der Nacht einzukaufen. Offensichtlich wollen aber viele in der Nacht einkaufen. Deshalb rentiert der Laden seit 10 Jahren, der Besitzer macht Gewinn, und kann Löhne und Steuern bezahlen. Wieso unser höchstes Gericht gegen den gesunden Menschenverstand und für die UNIA-griesgrämigen Fanatiker entscheidet, bleibt unbegreifbar. Antworten


Peter A Henzi

22.07.2010, 14:42 Uhr
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Ich nehme an, dass die meisten folgenden Artikel von heute Morgen NICHT wirklich GELESEN HABEN, obwohl sie dazu kommantare geschrieben haben! Halbstarke terrorisieren Anwohner! Tankstelle in Effretikon ist ein nächtlicher Treffpunkt. Die Nachbarn haben genug. Gruss Antworten


Thomas Müller

22.07.2010, 14:36 Uhr
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@Markus Leutwyler: Exakt! An der Langstr. gibt es mehrere Shops die Sonntags geöffnet haben. Die dürfen jeden Schrott verkaufen: Zigis, Bier, Spirituosen, Chips... aber wehe sie würden beim Verkauf einer Tomate erwischt werden! Antworten


Pascal Jäggi

22.07.2010, 14:36 Uhr
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Obs wirklich 24h-Tankstellen braucht, weiss ich nicht. Aber es ist doch lächerlich, dass die Läden zwar geöffnet sein dürfen, aber nicht alle Produkte verkaufen können. Wo bleibt da die Logik? Antworten


Max Kuhn

22.07.2010, 14:32 Uhr
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Der Tagi sollte mal darüber berichten, dass dies nicht nur Auswirkungen auf Tankstellenshops hat sondern auch andere 24/7-Lädeli dürfen zwar die nacht über geöffnet haben, aber müssen 80% ihrer Auslage abschliessen - die anderen 20% (Tabak, Getränke, Alkohol) nicht. @Hinz: Wenn Zürich die Shops wegen den Bauern im Berner Parlament schliessen muss, ist dann nicht eher in Bern die Provinz zu suchen? Antworten


Antoinette Schmid

22.07.2010, 14:20 Uhr
Melden

es gibt immer jene, die nicht verstehen, dass es Menschen gibt, welche nachts arbeiten. Schon so oft war ich froh, auf dem Heimweg nach einem Hockeymatch in Davos , noch was zu essen zu bekommen. Es gibt auch Angestellte, welche gerne in der Nacht arbeiten. Wieso brauchen wir für alles immer Gesetze? Lasst doch die arbeiten, welche das tun möchten. Antworten


Paul Dettling

22.07.2010, 14:12 Uhr
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Richtige, mutige Entscheidung, bravo! Bin mir sicher, dass eine Initiative nicht angenommen würde. Schichtarbeit gibts nicht seit gestern und nur in Zürich um diese Tankstellen herum und dort wurden auch kaum Joghurt und Salat gekauft. Zwischen 1 und 5 Uhr einkaufen ist garantiert kein Massenbedürfnis und es spielt sich halt innerhalb der striktesten Nachtruhe ab (nicht wie Letzigrund und Co.) Antworten


sandro gasser

22.07.2010, 14:10 Uhr
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das bundesgericht ist eh ein fall für ein bundesgericht. politischgefärbte, ideologisch angehauchte urteile zeigen sich wie ein roter faden durch div. urteile. dieses bundesgericht hat seine glaubwürdigkeit schon vor einiger zeit verloren. nun dieses weltfremde urteil gegen arbeitnehmer, die nicht arbeiten dürfen. aus arbeitsschutzgründen. weg mit dem BR (bundesrat) und BR (bundesrichter)... Antworten


Simon Studer

22.07.2010, 14:05 Uhr
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Pjöngjang liegt oberhalb Lausanne! Planwirtschaft aus Mon-Repos. Wieder mal der Beweis - das BGR entscheidet konsequent unliberal und antifreiheitlich. Wie lange können wir uns solche Richter noch leisten? Antworten


lisa russo

22.07.2010, 13:57 Uhr
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Hat BP nicht auf lange Zeit viel gewichtigere Probleme zu verantworten und zu lösen, als sich über die Öffnungszeiten der Tankstellenshops zu beklagen? Wir vergessen nicht! Antworten


Markus Leutwyler

22.07.2010, 13:47 Uhr
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Als Schichtdienstler war ich auch schon froh um eine Verpflegungsmöglichkeit in der Nacht. Leider werden nun all die Sachen, verboten, die noch halbwegs gesund sind: Tiefkühlgemüse, Früchte, Joghurts, Salat. Was übrigbleibt ist dieser unsägliche fettige Kioskschrott mit hunderten leeren Kalorien. Gesundheitsförderung hoch minus eins... Antworten


Cla Deplazes

22.07.2010, 13:30 Uhr
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... ich empfehle den BP-Verantwortlichen in den Hungerstreik zu treten bis die Politik ihrem Ansinnen statt gibt. Was im Wallis funktioniert werden ja wohl die Zürcher auch schaffen. Antworten


Urs Reber

22.07.2010, 13:29 Uhr
Melden

Jeder sollte alle seine Bedürfnisse, immer und überall befriedigen können - keine Einschränkungen für niemand? Freier auf dem Strassenstrich; Cannabisanbau im Wallis; alkoholisierte Autofahrer; kauffreudige Nachtschwärmer; Eltern mit Kleinkinder im Edellokal ... langsam reicht das rücksichtslose Verhalten! Also, danke dem Bundesgericht für das weitsichtige Urteil! Antworten


Adolf Kurt Leemann

22.07.2010, 13:28 Uhr
Melden

Flüchten sich unsere Bundesrichter vom Lösen anstehender und ernsthafter Probleme bereits in die Privat Industrie, die Ihnen ja Ihren Zahltag bezahlen ? Antworten


cristiano Safado

22.07.2010, 13:20 Uhr
Melden

Von Behörden gesunden Menschenverstand zu fordern dürfte wohl auch etwas zu viel verlangt sein. Gerade wer Schicht arbeitet weiss offene Tankstellenshops zu schätzen. Und Nachtarbeit nimmt zu. Da hilft ein offenes Bistro nicht viel, denn kaum ein Arbeitgeber bewilligt einer ganzen Mannschaft sich während der Arbeitszeit im Bistro zu verköstigen. Es sei denn vielleicht, sie arbeite bei den Behörden Antworten


Adolf Kurt Leemann

22.07.2010, 13:19 Uhr
Melden

Flüchten sich unsere Bundesrichter vom Lösen anstehender und ernsthafter Probleme bereits in die Privat Industrie, die Ihnen ja Ihren Zahltag bezahlen ? Antworten


Patrick Joss

22.07.2010, 13:19 Uhr
Melden

@Maese Hinz: Ich frag mich ja schon, was Ihnen über die Leber gelaufen ist. Aber was hat Zürich damit zu tun, wenn das SECO bzw. jetzt das Bundesgericht meint, dass die Shops nicht offen haben dürfen? Antworten


Rene Wetter

22.07.2010, 13:12 Uhr
Melden

Lest mal den Artikel "Halbstarke terrorisieren Anwohner" da findet ihr auch Argumente gegen den 24 Stunden Betrieb. Vorallem sollte ab 22 Uhr kein Alkohol verkauft werden dürfen. Antworten


Reto Meier

22.07.2010, 13:06 Uhr
Melden

eine mehrheit kann auch auf konzerte im hallenstadion verzichten, da diese nur von einer minderheit besucht werden. also schliessen wir das hallenstadion, oder den letzi, oder die wasserfälle am rhein........, die besucht auch nur eine minderheit der bevölkerung. Antworten


Heinz Gfeller

22.07.2010, 13:01 Uhr
Melden

Das Bundesgericht macht Politik. Seit wann fallen politische Entscheide in den Zuständigkeitsbereich des Bundesgerichts? Antworten


Yvonne Evans

22.07.2010, 12:58 Uhr
Melden

so ein Blödsinn,,,,, jeder Laden sollte so lange wie er möchte offen oder geschlossen haben können ohne dass der Amtsschimmel reinwiehert......... Die Schweiz möchte immer fortschrittlich sein.... soll er sich mal im Ausland umsehen,,, dort klappts auch,,,,,,,, Antworten


paul schaufelbühl

22.07.2010, 12:58 Uhr
Melden

Bedürfnis der Bevölkerung? Einkaufen morgens um drei Uhr? wohl kaum! Nicht alles was von der anderen Seite des grossen Teiches kommt, ist gut! Antworten


Maese Hinz

22.07.2010, 12:50 Uhr
Melden

...und hier haben wirs doch wieder; ZH (entschuldigung downtown Switzerland) redet sich seit Jahren ein eine Weltstadt zu sein, jetzt haben wirs doch wieder schwarz auf weiss: halt doch nur es chlises doerfli mit einer entsprechenden Regierung...und machen wir uns nichts vor: am liebsten wuerden sie doch die Tankstellen ganz verbieten weil der korrekte Zuercher faehrt Traemli oder Velo, also weg! Antworten


Mario Monaro

22.07.2010, 12:49 Uhr
Melden

@Ueli Eichenberger: Ach herrje, haben jetzt BP-Mitarbeitende weltweit jegeliche Rechte verloren? Das ist kein BP-Problem, sondern ein Problem unserer Gesetzgeber, die offenbar die Wünsche der Bevölkerung nicht zu Kenntnis genommen haben. Antworten


Roger Schatz

22.07.2010, 12:48 Uhr
Melden

Diese Entscheidung ist ein grosser Rückschritt. Es sollte jedem Geschäft (egal ob mit oder ohne Tankstelle) frei gestellt sein wann es geöffnet hat und wann nicht. Einzig Ruhezonen in Wohngebieten sollten respektiert werden. Alles andere sollte der Markt entscheiden. Ich kaufe liebend gerne mitten in der Nacht ein! Antworten


Karl Lüthi

22.07.2010, 12:44 Uhr
Melden

@Eichenberger. Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Bitte keinen Humor um Schenkelklopfen. Antworten


Alfred Kappeler

22.07.2010, 12:38 Uhr
Melden

tja. Die Mehrheit der Bevölkerung könnte auf noch so vieles verzichten ... und dennoch gibt's den Strassenstrich, in Zürich - den schliesst auch niemand ... Antworten


Benedict Schnyder

22.07.2010, 12:37 Uhr
Melden

Soso, die Zeitungsumfragen entbehren also jeder wissenschaftlichen Grundlage, aber die Aussage des BG, wonach eine Mehrheit der Bevölkerung das "nicht als Mangel empfindet". Woher kennt das Bundesgericht das Empfinden der Bevölkerungsmehrheit? Und warum ist die MEINUNG der Richter mehr Wert als eine, zugegeben: nicht repräsentative Umfrage? Antworten


Robert Herz

22.07.2010, 12:34 Uhr
Melden

Soll doch neben dem Verkäufer, der nur Benzin verkaufen darf, ein Automat stehen mit Tiefkühlpizzas. Für den kann der Verkäufer dann ja noch das Kleingeld wechseln und ab und zu dranginggen, wenn er klemmt. Antworten


Jo Mooth

22.07.2010, 12:33 Uhr
Melden

Bis zu einer Gesetzesänderung könnten Automaten gut Dienste leisten: Die können tagsüber aufgefüllt und nachts von den Kunden geleert werden. Antworten


Thomas Hanhart

22.07.2010, 12:29 Uhr
Melden

Wie man dem anderen Bericht wegen der Tankstelle in Effretikon entnehmen kann, fehlt hier einfach eine zeitgemaesse gesetzliche Regulierung. Man muesste Kriterien schaffen für Orte, die einen 24h Betrieb ohne Beeintraechtigung der Wohnbevoelkerung durchfuehren koennen (u.a. Autobahnraststeatten). Wer morgens um 4 eine Pizza kaufen moechte, sollte das schon tun koennen. Die Loesung jetzt ist keine! Antworten


Ueli Eichenberger

22.07.2010, 12:26 Uhr
Melden

Witz des Tages: Eine BP-Sprecherin bezieht sich auf den 'gesunden Menschenverstand'. Antworten


Ulrich Müller

22.07.2010, 12:25 Uhr
Melden

@Richard Marti: Das Problem ist nicht das Bundesgericht, denn das legt nur das Gesetz aus. Es ist ein ganz klarer Fall für den Gesetzgeber, sprich das Parlament, kantonal oder eidgenössisch. Und wenn das nicht klappt: Eine Volksinitiative wird es richten. Antworten


andi frei

22.07.2010, 12:23 Uhr
Melden

...da kann ich nur sagen, ziviler ungehorsam und weiterverkaufen wie bis anhin = Bedürfniss der Bevölkerung! Antworten


Richard Marti

22.07.2010, 12:20 Uhr
Melden

Und wieder eine weltfremde Entscheidung der studierten Juristen vom Bundesgericht: Dass ein Bedürfnis nach 24h-Einkauf besteht, zeigen die Tankstellen, vor allem am Wochenende, in denen es immer Kunden hat. Früher oder später wird halt das Gesetz geändert - man kann den Wandel nicht auf nur verzögern, auch nicht das Bundesgericht. Mehr Pragmatismus auf Bundesebene wäre generell wünschenswert! Antworten


peter stoffel

22.07.2010, 12:09 Uhr
Melden

die alten in lausanne schaffen es wieder der steinzeit ein stück näher zu kommen! der kaufwillige konsument wird jetzt halt gezwunger dutzende kilometer mehr zu fahren, aber das ignoriert man... Antworten



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