Aus für 24-Stunden-Tankstellenshops: «Widerspricht dem Menschenverstand»
Aktualisiert am 22.07.2010 46 Kommentare
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Was halten Sie von der Schliessung der Tankstellenshops zwischen 1 und 5 Uhr Nachts?
Das ist sinnvoll, da das um diese Zeit das Bedürfnis nach Konsum klein ist.
Das geht an vielen Konsumenten vorbei, die auch spätnachts einkaufen wollen.
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Nach Ansicht der Richter in Lausanne kann die Mehrheit der Bevölkerung auf Einkäufe nachts zwischen ein und fünf Uhr verzichten, ohne dies als grossen Mangel zu empfinden.
Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht die Beschwerde von drei BP-Tankstellen abgewiesen. Insgesamt führen sieben Tankstellen von BP, Shell und Esso im Raum Zürich, Winterthur und beim Flughafen seit über zehn Jahren ihre Shops im 24-Stunden-Betrieb, was von den Behörden lange toleriert wurde.
2008 verweigerte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) dann den Betreibern die dazu erforderliche Bewilligung für Nachtarbeit, was vom Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Oktober bestätigt wurde. Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil nun die definitive Schliessung der Shops zwischen ein und fünf Uhr nachts besiegelt.
Bistro-Betrieb weiter zulässig
Aufgrund einer vorsorglichen Anordnung des Bundesgerichts war den Läden bis zum Abschluss des höchstrichterlichen Verfahren die Nachtöffnung vorerst erlaubt geblieben. Zulässig ist laut dem Urteil aus Lausanne auch weiterhin die durchgehende Öffnung der Tankstellen selber sowie der angegliederten Bistro-Betriebe.
In seinem Entscheid hält das Gericht fest, dass Nachtarbeit nur erlaubt werden kann, wenn sie «unentbehrlich» ist. Das sei bei Tankstellenshops nicht der Fall. Zwar möge für bestimmte Interessengruppen durchaus der Wunsch bestehen, auch in der Nacht Produkte wie Tiefkühlkost und Ähnliches einkaufen zu können.
Solche Bedürfnisse könnten jedoch in zumutbarer Weise während der ordentlichen Arbeits- und Öffnungszeiten abgedeckt werden. Das gelte auch für Personen, die selber in der Nacht arbeiten würden. Von der Mehrheit der Bevölkerung werde das Fehlen der fraglichen Waren in der Nacht nicht als erheblicher Mangel empfunden.
Domino-Effekt befürchtet
Nichts zu ihren Gunsten ableiten konnten die Beschwerdeführer aus verschiedenen Zeitungsumfragen, wonach die Bevölkerung ein Rund-um-die-Uhr-Angebot wünschen würde. Laut Bundesgericht kommt diesen Erhebungen kein wissenschaftlicher Wert zu.
Die Richter in Lausanne weisen weiter darauf hin, dass auch den anderen rund 1200 Tankstellenshops in der Schweiz eine Nachtarbeitsbewilligung ausgestellt werden müsste, wenn hier eine Ausnahme gemacht würde. Dies würde das Nachtarbeitsverbot aushöhlen und zu Marktverzerrungen führen.
Falls sich die Bedürfnisse der Bevölkerung tatsächlich geändert haben sollten, ist es laut Gericht am Gesetzgeber, die Regeln allenfalls anzupassen. Der Bundesrat habe sich allerdings zuletzt 2008 dahingehend geäussert, dass in absehbarer Zeit keine weiteren Liberalisierungsschritte in Angriff genommen würden.
Sowieso Personal vor Ort
Ein gewisses Verständnis zeigte das Bundesgericht für das Argument der Betreiber, dass für den Tankstellen- und Bistrobetrieb sowieso rund um die Uhr Personal vor Ort sei. Das dieses nicht auch im Shop arbeiten darf, ist laut Gericht eine Folge der unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften für die verschiedenen Bereiche.
Schliesslich könnten sich die Beschwerdeführer auch nicht auf das Vertrauensprinzip berufen, indem die Nachtöffnung lange toleriert worden sei. Das Seco habe den 24-Stunden-Betrieb nie erlaubt und den mit der Bewilligungsverweigerung verbundenen Problemen durch eine angemessene Übergangsregelung Rechnung getragen.
BP-Sprecherin: «Widerspricht dem gesunden Menschenverstand»
BP Schweiz bedauert den Entscheid des Bundesgerichts. Wie BP- Sprecherin Isabelle Thommen auf Anfrage der SDA erklärte, widerspreche das Urteil dem gesunden Menschenverstand. «Wie soll man einem Kunden erklären, dass er in der Nacht zwar eine Tasse Kaffe und Autozubehör kaufen darf, aber keine Tiefkühlpizza?»
Für das Personal erwartet sie deshalb «viele schwierige Situationen». Ob der Entscheid Auswirkungen auf das Personal hat, kann Thommen nicht sagen. Es liege an den Pächtern zu entscheiden, ob die Tankstelle auch mit eingeschränktem Sortiment noch rentiere.
(Urteil 2C_748/2009 vom 15.7.2010; BGE-Publikation)
(cim/ep/sda/)
Erstellt: 22.07.2010, 12:01 Uhr
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46 Kommentare
Ich finde,man sollte auch Restaurants ab 20.00 Uhr schliessen,Callcenter,Kinos,Flughäfen,Bahnhöfe,ich meine, jeder kann doch am Tag Bahnfahren und die Lokführer werden gezwungen zu arbeiten nach 20.00 Uhr! Das Licht sollte um 20:30 gelöscht werden, damit man um 05:30 wieder auf dem Feld stehen kann, um seinen Beitrag zur Kommune zu geben!Nur,liebe Unia,die Mauer ist gefallen, fals nicht gemerkt Antworten
Warum denn dieser Aufruhr? Das Bundesgericht erlaubt doch ausdrücklich, dass Familienbetriebe 24/7 geöffnet bleiben dürfen. Das ist doch endlich mal ein positiver Entscheid für die KMUs. Daher, liebe Leute, wenn Ihr schon mitten in der Nacht eine tiefgekühlte Pizza braucht, dann kauft sie bei Eurem Italiener, Albaner, Türken, Thai usw.! BP muss wirklich nicht noch weiter gesponsert werden. Antworten
Tankstellenshops schaffen unterbezahlte Schichtarbeitsplätze. Die Preise für die zum Teil minderwertigen Produkte sind viel zu hoch. Die hohen Gewinne fliessen in ausländische Konzerne, notabene solche, welche aus Geldgier Ölkatastrophen verursachen. Das übrige lokale Gewerbe wird geschwächt. Diese Shops verursachen Lärm-, Littering- und CO2-Imissionen. Offen bis 22:00 Uhr - aber längstens! Danke. Antworten
@Henzi: Die Shops dürfen ja weiterhin Bier und Zigis verkaufen, das ändert also nichts an der Situation in Effretikon. Dort muss einfach mal die Polizei durchgreifen. Es ist doch ein Witz das oben genanntes weiterhin verkauft werden darf, aber ich kein Brot oder Milch kaufen darf auf dem Heimweg (ich arbeite viel in der Nacht). Also: Entweder Tankstellen ganz schliessen oder volles Sortiment! Antworten
Niemand führt einen Laden der nicht rendiert. Niemand wird gezwungen in der Nacht einzukaufen. Offensichtlich wollen aber viele in der Nacht einkaufen. Deshalb rentiert der Laden seit 10 Jahren, der Besitzer macht Gewinn, und kann Löhne und Steuern bezahlen. Wieso unser höchstes Gericht gegen den gesunden Menschenverstand und für die UNIA-griesgrämigen Fanatiker entscheidet, bleibt unbegreifbar. Antworten
Ich nehme an, dass die meisten folgenden Artikel von heute Morgen NICHT wirklich GELESEN HABEN, obwohl sie dazu kommantare geschrieben haben! Halbstarke terrorisieren Anwohner! Tankstelle in Effretikon ist ein nächtlicher Treffpunkt. Die Nachbarn haben genug. Gruss Antworten
Der Tagi sollte mal darüber berichten, dass dies nicht nur Auswirkungen auf Tankstellenshops hat sondern auch andere 24/7-Lädeli dürfen zwar die nacht über geöffnet haben, aber müssen 80% ihrer Auslage abschliessen - die anderen 20% (Tabak, Getränke, Alkohol) nicht. @Hinz: Wenn Zürich die Shops wegen den Bauern im Berner Parlament schliessen muss, ist dann nicht eher in Bern die Provinz zu suchen? Antworten
es gibt immer jene, die nicht verstehen, dass es Menschen gibt, welche nachts arbeiten. Schon so oft war ich froh, auf dem Heimweg nach einem Hockeymatch in Davos , noch was zu essen zu bekommen. Es gibt auch Angestellte, welche gerne in der Nacht arbeiten. Wieso brauchen wir für alles immer Gesetze? Lasst doch die arbeiten, welche das tun möchten. Antworten
Richtige, mutige Entscheidung, bravo! Bin mir sicher, dass eine Initiative nicht angenommen würde. Schichtarbeit gibts nicht seit gestern und nur in Zürich um diese Tankstellen herum und dort wurden auch kaum Joghurt und Salat gekauft. Zwischen 1 und 5 Uhr einkaufen ist garantiert kein Massenbedürfnis und es spielt sich halt innerhalb der striktesten Nachtruhe ab (nicht wie Letzigrund und Co.) Antworten
das bundesgericht ist eh ein fall für ein bundesgericht. politischgefärbte, ideologisch angehauchte urteile zeigen sich wie ein roter faden durch div. urteile. dieses bundesgericht hat seine glaubwürdigkeit schon vor einiger zeit verloren. nun dieses weltfremde urteil gegen arbeitnehmer, die nicht arbeiten dürfen. aus arbeitsschutzgründen. weg mit dem BR (bundesrat) und BR (bundesrichter)... Antworten
Als Schichtdienstler war ich auch schon froh um eine Verpflegungsmöglichkeit in der Nacht. Leider werden nun all die Sachen, verboten, die noch halbwegs gesund sind: Tiefkühlgemüse, Früchte, Joghurts, Salat. Was übrigbleibt ist dieser unsägliche fettige Kioskschrott mit hunderten leeren Kalorien. Gesundheitsförderung hoch minus eins... Antworten
Jeder sollte alle seine Bedürfnisse, immer und überall befriedigen können - keine Einschränkungen für niemand? Freier auf dem Strassenstrich; Cannabisanbau im Wallis; alkoholisierte Autofahrer; kauffreudige Nachtschwärmer; Eltern mit Kleinkinder im Edellokal ... langsam reicht das rücksichtslose Verhalten! Also, danke dem Bundesgericht für das weitsichtige Urteil! Antworten
Von Behörden gesunden Menschenverstand zu fordern dürfte wohl auch etwas zu viel verlangt sein. Gerade wer Schicht arbeitet weiss offene Tankstellenshops zu schätzen. Und Nachtarbeit nimmt zu. Da hilft ein offenes Bistro nicht viel, denn kaum ein Arbeitgeber bewilligt einer ganzen Mannschaft sich während der Arbeitszeit im Bistro zu verköstigen. Es sei denn vielleicht, sie arbeite bei den Behörden Antworten
eine mehrheit kann auch auf konzerte im hallenstadion verzichten, da diese nur von einer minderheit besucht werden. also schliessen wir das hallenstadion, oder den letzi, oder die wasserfälle am rhein........, die besucht auch nur eine minderheit der bevölkerung. Antworten
so ein Blödsinn,,,,, jeder Laden sollte so lange wie er möchte offen oder geschlossen haben können ohne dass der Amtsschimmel reinwiehert......... Die Schweiz möchte immer fortschrittlich sein.... soll er sich mal im Ausland umsehen,,, dort klappts auch,,,,,,,, Antworten
...und hier haben wirs doch wieder; ZH (entschuldigung downtown Switzerland) redet sich seit Jahren ein eine Weltstadt zu sein, jetzt haben wirs doch wieder schwarz auf weiss: halt doch nur es chlises doerfli mit einer entsprechenden Regierung...und machen wir uns nichts vor: am liebsten wuerden sie doch die Tankstellen ganz verbieten weil der korrekte Zuercher faehrt Traemli oder Velo, also weg! Antworten
Diese Entscheidung ist ein grosser Rückschritt. Es sollte jedem Geschäft (egal ob mit oder ohne Tankstelle) frei gestellt sein wann es geöffnet hat und wann nicht. Einzig Ruhezonen in Wohngebieten sollten respektiert werden. Alles andere sollte der Markt entscheiden. Ich kaufe liebend gerne mitten in der Nacht ein! Antworten
Soso, die Zeitungsumfragen entbehren also jeder wissenschaftlichen Grundlage, aber die Aussage des BG, wonach eine Mehrheit der Bevölkerung das "nicht als Mangel empfindet". Woher kennt das Bundesgericht das Empfinden der Bevölkerungsmehrheit? Und warum ist die MEINUNG der Richter mehr Wert als eine, zugegeben: nicht repräsentative Umfrage? Antworten
Wie man dem anderen Bericht wegen der Tankstelle in Effretikon entnehmen kann, fehlt hier einfach eine zeitgemaesse gesetzliche Regulierung. Man muesste Kriterien schaffen für Orte, die einen 24h Betrieb ohne Beeintraechtigung der Wohnbevoelkerung durchfuehren koennen (u.a. Autobahnraststeatten). Wer morgens um 4 eine Pizza kaufen moechte, sollte das schon tun koennen. Die Loesung jetzt ist keine! Antworten
@Richard Marti: Das Problem ist nicht das Bundesgericht, denn das legt nur das Gesetz aus. Es ist ein ganz klarer Fall für den Gesetzgeber, sprich das Parlament, kantonal oder eidgenössisch. Und wenn das nicht klappt: Eine Volksinitiative wird es richten. Antworten
Und wieder eine weltfremde Entscheidung der studierten Juristen vom Bundesgericht: Dass ein Bedürfnis nach 24h-Einkauf besteht, zeigen die Tankstellen, vor allem am Wochenende, in denen es immer Kunden hat. Früher oder später wird halt das Gesetz geändert - man kann den Wandel nicht auf nur verzögern, auch nicht das Bundesgericht. Mehr Pragmatismus auf Bundesebene wäre generell wünschenswert! Antworten




Rolli Screta
Zürück ins letze Jahrtausend. Für solche die schon viel gereist sind ist dieser Entscheid vom Bundesgericht wohl unverständlich. Aber wenn man weiss, dass die Schweiz lieber in der Vergangenheit lebt, als in der Gegenwart, ist dieser Richterspruch in Lausanne wohl sehr verständlich. Ich denke die Richter haben noch immer nicht bemerkt, dass wir im Jahre 2010 leben & träumen von der Vergangenhei Antworten