Zürich

Ausländer können neu nach drei Jahren Schweizer Pass beantragen

Die Zürcher Regierung will ein neues Einbürgerungsgesetz. Die Gemeinden müssen sich künftig an die gleichen Regeln halten. Unter anderem können Ausländer das Bürgerrecht beantragen, wenn sie drei Jahre an einem Ort wohnen.

Einbürgerungen im Kanton Zürich: Der Regierungsrat will einheitliche Regeln für alle Gemeinden.

TA

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Die Bestimmungen zur Einbürgerung sollen in vielen Gemeinden gelockert werden. Dies sieht das neue Gesetz vor, welches die Voraussetzungen zur Einbürgerung einheitlich regelt. Der Regierungsrat hat am Donnerstag das kantonale Bürgerrechtsgesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.

Der Einbürgerungsentscheid darf laut der Regierung weder willkürlich noch diskriminierend sein, er muss die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahren und er muss begründet werden.

Wichtige Neuerungen:

Die Wohnsitzfristen werden kantonal einheitlich geregelt. Die bisherigen Rechtsetzungskompetenzen der Gemeinden bei der Festlegung von Wohnsitzfristen entfallen. Für Ausländerinnen und Ausländer sind drei Jahre Wohnsitz in der Gemeinde erforderlich. Für Einbürgerungswillige unter 25 Jahren, die in der Schweiz die Schule besucht haben, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton. Insgesamt muss ein erwachsener Antragsteller weiterhin 12 Jahre in der Schweiz leben.

Die Einbürgerung setzt voraus, dass die gesuchstellende Person in der Lage ist, für sich und ihre Familie aufzukommen. Um eine einheitliche Praxis in den Gemeinden zu erreichen, legt das Gesetz die Anforderungen an die wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit detailliert fest. So darf die gesuchstellende Person in den letzten drei Jahren vor Einreichung des Einbürgerungsgesuches keine Sozialhilfe bezogen haben.

Bei der Beurteilung des strafrechtlichen Leumunds von Erwachsenen ist der Strafregisterauszug für Privatpersonen ausschlaggebend. Er darf keinen Eintrag aufweisen und kein hängiges Strafverfahren vermerken. Bei der Beurteilung des strafrechtlichen Leumunds von Jugendlichen wird bei den Delikten angeknüpft. Jugendliche, die ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen haben, müssen eine Wartefrist von fünf bzw. drei Jahren einhalten, bis eine Einbürgerung möglich ist.

Bei der Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen findet eine Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden statt. Die kantonale Behörde prüft und entscheidet abschliessend, ob die gesuchstellende Person die Wohnsitzerfordernisse erfüllt und die Rechtsordnung beachtet. Die Gemeinden sind abschliessend zuständig für die Prüfung der Integration und der wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit. Damit sollen Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar zugewiesen und Doppelspurigkeiten verhindert werden.

Dort, wo die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament über Einbürgerungen beschliesst, muss sichergestellt sein, dass die Abweisung eines Gesuchs begründet wird. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass an der Gemeindeversammlung und im Gemeindeparlament nur dann eine Abstimmung über traktandierte Einbürgerungsgesuche stattfindet, wenn ein begründeter Gegenantrag aus der Versammlung gestellt wird. Kommt kein Gegenantrag, gilt der Antrag auf Einbürgerung stillschweigend als genehmigt.

Deutschkenntnisse sind zwingend

Die Sprache ist gemäss der Regierung Voraussetzung für die Ausübung der politischen Rechte. Das neue Bürgerrechtsgesetz will laut Regierungsrat bei der Beurteilung der Sprachkompetenz mehr Transparenz, Gleichbehandlung und Professionalität.

Dieses Ziel soll mit zwei Massnahmen erreicht werden: Zum einen werden die Anforderungen an die Sprachkenntnisse kantonal einheitlich festgelegt, zum andern wird von den Einbürgerungswilligen ein Nachweis ihrer Sprachkenntnisse verlangt.

Europäischer Massstab für Sprachkenntnisse

Die Beurteilung der Sprachkenntnisse soll gestützt auf den «Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen» erfolgen, der im Jahre 2001 vom Europarat publiziert wurde.

Der Nachweis der Deutschkenntnisse kann auf unterschiedliche Weise erbracht werden. Wer während mindestens fünf Jahren in der Schweiz den Unterricht auf Volksschulstufe oder Sekundarstufe II in deutscher Sprache besucht hat, kann einen Ausbildungsnachweis vorlegen. Weiter gelten als Nachweis anerkannte Sprachdiplome. In allen übrigen Fällen müssen die Einbürgerungswilligen eine speziell für dieses Verfahren entwickelte Sprachprüfung durch Fachleute bestehen, die auf die realen Kommunikationsbedürfnisse des Alltags ausgerichtet ist. (ep)

Erstellt: 17.12.2009, 13:34 Uhr

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28 Kommentare

Peter Müller

17.12.2009, 21:31 Uhr
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Unglaublich was man da liest: die einen verstehen alles falsch und eine Mehrheit findet die Bedingungen zu wenig streng. Was wollt ihr denn? Am liebsten gar niemanden mehr einbürgern. Es ist auch so, dass man bei uns Bürger einer Gemeinde wird. Damit wird man automatisch Staatsbürger. Das sollte man nicht vergessen. Antworten


Laurens van Rooijen

17.12.2009, 16:16 Uhr
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Immer wieder wird betont, dass die Arbeitnehmer flexibel sein müssten - und dorthin ziehen sollten, wo es Arbeit gibt. Wohnsitzfristen von 10 oder 12 Jahren sind angesichts solcher Sprüche von Arbeitgeberseite ein Hohn. Ich wohne seit 35 Jahren in der Schweiz, habe aber nur in einer Gemeinde länger als 10 Jahre am Stück gewohnt. Bin ich darum weniger integriert? Es ist echt nur noch lächerlich... Antworten


Walter Thaler

17.12.2009, 15:23 Uhr
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Ich lebe seit 14 J.in Mittelamerika u.bin hier gut intregiert. Den costaric.Pass kann ich nur erhalten, wenn ich mit einer Einheimischen verheiratet bin (od. hier ein Kind habe). So lebe ich mit dem CH-Pass seit 14 Jahren in der Fremde. Trotzdem fühle ich mich hier sehr wohl, auch ohne neue Nationalität. Ich verstehe nicht, warum die Menschen möglichst rasch den Pass ihrer neuen Heimat brauchen. Antworten


Christoph Landolt

17.12.2009, 14:45 Uhr
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Sehr vernünftiger Vorschlag. Leider ist der Artikel unglücklich formuliert, so dass man bei ungenauem Lesen meinen könnte, ein Gesuchsteller müsse INSGESAMT nur drei Jahre in der Schweiz gewohnt haben. Bitte noch einmal überarbeiten, liebeR JournalistIn! Antworten


Walter Kunz

17.12.2009, 14:35 Uhr
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Lasse ich für einen Rückblick, den Film über die in der Schweiz übliche Politik möglichst lückenlos ablaufen, verwundert mich überhaupt nichts mehr. Aller höchstens, eine für alle Bürger positive Meldung aus dem Bundeshaus. Antworten


Lukas Engler

17.12.2009, 14:13 Uhr
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@Roger Kuhn: Stimme Ihnen absolut zu! Vom Stolz der Helveter ist nicht mehr viel vorhanden. Antworten


Hans-Peter Amrein

17.12.2009, 13:37 Uhr
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In gewissen Fällen scheint es schwerer zu sein, einen Fahrausweis zu erwerben als die schweizerische Staatsbürgerschaft. Schlussverkaufsgesetz könnte dieses, den Ausverkauf der Staatsbürgerschaft propagandierende Gesetztesentwurf des (bürgerlichen?) Regierungsrates auch genannt werden. Antworten


Alain Burlet

17.12.2009, 12:28 Uhr
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@Roger Kuhn: Helvetia gibt sich schleichend auf, wie das in der Vergangenheit mit anderen Ländern passiert ist. Die ersten Zivilisationen in Babylonien wurden mehrmals kulturell überrumpelt. Abbremsen kann man diese Entwicklung, wenn man seine eigene Kultur fördert. Aber nur keine Aufregung. Wegen 3 statt 5 Jahre wird man nicht einfacher den Pass erhalten und die Schweiz wird nicht untergehen:) Antworten


Nikolaus Wyss

17.12.2009, 12:18 Uhr
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Deutsch-Kenntnisse zwingend? Dann bin ich der Meinung, dass allen Romands, Tessinern und Räto-Romanen ohne Deutschkenntnisse das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen sei. Und in der Romandie soll gelten: wer nicht Französisch kann, wird ausgebürgert, im Tessin mit dem Italienischen dasselbe. So kommt es, dass sich die Schweizer über kurz oder lang alle selber ausbürgern und zu Ausländern mutieren... Antworten


Heinz Oswald

17.12.2009, 12:05 Uhr
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Die Zürcher Regierung soll bitte vorher eine Liste heraus geben von all den eingebürgerten Ausländern, welche dem Schweizervolk den Goodwill mit kriminellen Taten verdankten und zur Vergällung des Friedens und der Wohlfahrt zur Last liegen. "Normale" Ausländer sind dabei kein Thema - man spricht ja auch nicht von "normalen" Schweizern. Aber allzu oft wurde fahrlässig(!) die "Katze im Sack gekauft" Antworten


David Kürzi

17.12.2009, 12:05 Uhr
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@Sabrina Meier: Bitte richtig lesen! Es geht um die Wohnsitzfrist und nicht darum, wie lange jemand in der Schweiz war! Mein (deutscher) Kollege wollte nach 32 Jahren (hier geboren) Schweizer werden, durfte aber nicht, weil er innerhalb der letzten 5 Jahre in Effretikon und Biel gewohnt hat (=2 verschiedene Gemeinden). Eine solche Regel muss gelockert werden! Antworten


Tanja Suter

17.12.2009, 11:56 Uhr
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Das sind sicherlich Secondos die hinter solchen Namen wie @ Thomas Schindler stecken und so was befürworten. In der Schweiz leben rund 8'000'000 Menschen, davon sind gut 500'000 Eingebürgerte. Rechnet man diese zu den 22 % Ausländer, kommt man auf 28%.(?) Somit sind wir mit aller Sicherheit der Spitzenreiter der Welt. Ohne grossen Schaden, gilt es jetzt zu jedem Preis unsere Kultur zu bewahren!!! Antworten


Tanja Suter

17.12.2009, 11:56 Uhr
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Das sind sicherlich Secondos die hinter solchen Namen wie @ Thomas Schindler stecken und so was befürworten. In der Schweiz leben rund 8'000'000 Menschen, davon sind gut 500'000 Eingebürgerte. Rechnet man diese zu den 22 % Ausländer, kommt man auf 28%.(?) Somit sind wir mit aller Sicherheit der Spitzenreiter der Welt. Ohne grossen Schaden, gilt es jetzt zu jedem Preis unsere Kultur zu bewahren!!! Antworten


Paul Thürig

17.12.2009, 11:56 Uhr
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Zum Glück wird das Zürcher Stimmvolk über dieses neue Einbürgerungsgesetz zu befinden haben.Und da bin ich mir so sicher wie das "Amen in der Kirche",wird dieses viel zu larsche Gesetz in die Wüste geschickt werden! Antworten


Kurt Hauser

17.12.2009, 11:53 Uhr
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Warum gibt man den CH-Pass nicht gleich an der Grenze ab.... Antworten


Lukas Lautenschlager

17.12.2009, 11:49 Uhr
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Der Titel ist irreführend. Total muss ein Ausländer 12 Jahre in der Schweiz wohnen, bevor er sich einbürgern lassen kann. Der Kanton Zürich verlangt, dass man davon die letzten 3 Jahre in der Gemeinde, wo das Gesuch gestellt wird, wohnhaft ist. Wenn's dumm läuft und man kurz vor dem Erreichen der 12 Jahr umzieht, sinds am Ende gar 15 Jahre. Aber nochmals: 12 Jahre ist das Minimum! Antworten


Rüdiger Kraus

17.12.2009, 11:46 Uhr
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Bald gibt es dieses "Brevet" wohl bei Aldi zum Discount-Preis mit EU-Pass-Option dazu... Antworten


Roger Kuhn

17.12.2009, 11:34 Uhr
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Die Schweiz scheint wirklich eine grössere längerfristige Wirtschaftskrise nötig zu haben um auf den Boden der Realität zu gelangen ... eine Nation vor dem Gesellschaftlichen Ausverkauf ? ... ein Club von Egomanen, denen ihr persönliches Wohlbefinden wichtiger ist als ihre nationale Identität ... oh meine schöne "Helvetia", wieso gibst Du Dich so schleichend auf ? Antworten


Pascal Leutwyler

17.12.2009, 11:34 Uhr
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Es ist dringendst nötig die Einbürgerungspraktiken anzupassen. Jedoch sollte dies auf nationaler Ebene erfolgen und auch die Einbürgerungen sollten durch eine Stelle national bearbetet und erteilt werden. Die Voraussetzungen sollen für alle gleich sein, egal in welchem Kanton/Ort wohnhaft. Es geht hier doch um die SCHWEIZER Bürgschaft und nicht um eine "kantonale" oder "gemeinde" Bürgschaft. Antworten


Athos Staub

17.12.2009, 11:28 Uhr
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Die Volkssele kocht. Zum Glück gibt es morgen keine Abstimmung. Um (ordentlich) eingebürgert zu werden, müssen AusländerInnen 12 Jahre in der Schweiz wohnhaft sein. Das ist Bundesrecht. Die letzten 3 (neu gemäss Vorschlag) in der gleichen Zürhcer Gemeinde. Also Umzug von Opfikon nach Oerlikon mind. 3 Jahre vor dem Gesuch, und nicht schon 10! Leute regt Euch ab! Antworten


Thomas Schindler

17.12.2009, 11:28 Uhr
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Diese Revision ist absolut richtig und längst fällig. Der Regierungsrat zeigt Mut. Die Wohnsitzfrist der Schweiz bleibt ja bestehen, und sie beträgt für die ordentliche Einbürgerung 12 Jahre. Damit ist die Schweiz Spitzenreiterin in Europa und hat vor allem aus diesem Grund eine hohe Ausländerquote. Das weiss auch die SVP. Antworten


Christoph Fischbach

17.12.2009, 11:23 Uhr
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nur keine falsche aufregung! bei den 3 jahren handelt es sich nur um die aufenthaltsdauer im kt. zürich resp. in einer zücher gemeinde. die gesamtaufenthaltsdauer in der schweiz von, meines wissens 12 jahren, nicht geändert. Antworten


peter ess

17.12.2009, 11:15 Uhr
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Die 10 jährige Anwesenheit an einem Ort ist mit der zukuenftigen Mobilitaetserwartung gegenüber <45 jährige kaum vereinbar. Ich habe in meiner Karriere kaum 6 Jahre im gleichen Land geschweige denn PLZ gewohnt. ich verstehe jedoch das Abweisende in den bisherigen Kommentare. Antworten


Kurt Koller

17.12.2009, 10:55 Uhr
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Wo endet diese Einbürgerungsentwicklung? Soll künftig jeder Tourist, der drei Wochen Ferien in der Schweiz Ferien macht, auch noch das Bürgerrecht bekommen? Antworten


Heinz Gfeller

17.12.2009, 10:42 Uhr
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Kann das wirklich sein. Ich verlange, dass eine Person mindestens 10 Jahre an einem Ort gewohnt haben muss, damit selbiger überhaupt ein Einbürgerungsgesuch prüft. Alles andere ist für mich nicht tragbar. Wir haben direkte Demokratie, weshalb man in dieser Frage nicht so lax vorgehen kann wie im übrigen Europa! Antworten


Anton Keller

17.12.2009, 10:41 Uhr
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Mit einer Einbürgerung nach 3 Jahren bei 5 jährigen Aufenthaltsbewilligungen wird die letzen Restriktionen der Personenfreizügigkeit ausgehebelt. Danke. Antworten


maurus candrian

17.12.2009, 10:31 Uhr
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ein schritt in die richtige richtung. allerdings sollte ein abgelehntes einbürgerungsbegehren vor gericht angefochten werden können. jeglicher form von pöbeldemokratie muss ein wirksamer riegel geschoben werden Antworten


Sabrina Meier

17.12.2009, 10:31 Uhr
Melden

Unglaublich, jetzt soll der Schweizer Pass den Ausländer nachgeworfen werden! Nach drei Jahren ist man doch nie und nimmer ein Schweizerin oder Schweizer. Da ist die Wohnsitzfrist von 12 Jahren in der Stadt Zürich sicher richtiger und logischer. Ich hoffe, das Volk hat das letzte Wort über diesen Unsinn! Antworten



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