Ausländer können neu nach drei Jahren Schweizer Pass beantragen
Aktualisiert am 17.12.2009 28 Kommentare
Umfrage
Was halten Sie von dem Vorschlag der Regierung, wie die Einbürgerung einheitlich zu regeln ist?
Die Bedingungen sind gerecht.
Die Bedingungen sind locker, aber in Ordnung.
Die Bedingungen sind viel zu wenig streng.
730 votes au total
Artikel zum Thema
- Weder im Verein noch beim Marronibraten dabei: Einbürgerung abgelehnt
- Stadtrat trotzt bezirksrätlichem Einbürgerungsbefehl
- In Wald bleibt Gemeindeversammlung für Einbürgerungen zuständig
Stichworte
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Die Bestimmungen zur Einbürgerung sollen in vielen Gemeinden gelockert werden. Dies sieht das neue Gesetz vor, welches die Voraussetzungen zur Einbürgerung einheitlich regelt. Der Regierungsrat hat am Donnerstag das kantonale Bürgerrechtsgesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
Der Einbürgerungsentscheid darf laut der Regierung weder willkürlich noch diskriminierend sein, er muss die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahren und er muss begründet werden.
Wichtige Neuerungen:
Die Wohnsitzfristen werden kantonal einheitlich geregelt. Die bisherigen Rechtsetzungskompetenzen der Gemeinden bei der Festlegung von Wohnsitzfristen entfallen. Für Ausländerinnen und Ausländer sind drei Jahre Wohnsitz in der Gemeinde erforderlich. Für Einbürgerungswillige unter 25 Jahren, die in der Schweiz die Schule besucht haben, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton. Insgesamt muss ein erwachsener Antragsteller weiterhin 12 Jahre in der Schweiz leben.
Die Einbürgerung setzt voraus, dass die gesuchstellende Person in der Lage ist, für sich und ihre Familie aufzukommen. Um eine einheitliche Praxis in den Gemeinden zu erreichen, legt das Gesetz die Anforderungen an die wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit detailliert fest. So darf die gesuchstellende Person in den letzten drei Jahren vor Einreichung des Einbürgerungsgesuches keine Sozialhilfe bezogen haben.
Bei der Beurteilung des strafrechtlichen Leumunds von Erwachsenen ist der Strafregisterauszug für Privatpersonen ausschlaggebend. Er darf keinen Eintrag aufweisen und kein hängiges Strafverfahren vermerken. Bei der Beurteilung des strafrechtlichen Leumunds von Jugendlichen wird bei den Delikten angeknüpft. Jugendliche, die ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen haben, müssen eine Wartefrist von fünf bzw. drei Jahren einhalten, bis eine Einbürgerung möglich ist.
Bei der Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen findet eine Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden statt. Die kantonale Behörde prüft und entscheidet abschliessend, ob die gesuchstellende Person die Wohnsitzerfordernisse erfüllt und die Rechtsordnung beachtet. Die Gemeinden sind abschliessend zuständig für die Prüfung der Integration und der wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit. Damit sollen Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar zugewiesen und Doppelspurigkeiten verhindert werden.
Dort, wo die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament über Einbürgerungen beschliesst, muss sichergestellt sein, dass die Abweisung eines Gesuchs begründet wird. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass an der Gemeindeversammlung und im Gemeindeparlament nur dann eine Abstimmung über traktandierte Einbürgerungsgesuche stattfindet, wenn ein begründeter Gegenantrag aus der Versammlung gestellt wird. Kommt kein Gegenantrag, gilt der Antrag auf Einbürgerung stillschweigend als genehmigt.
Deutschkenntnisse sind zwingend
Die Sprache ist gemäss der Regierung Voraussetzung für die Ausübung der politischen Rechte. Das neue Bürgerrechtsgesetz will laut Regierungsrat bei der Beurteilung der Sprachkompetenz mehr Transparenz, Gleichbehandlung und Professionalität.
Dieses Ziel soll mit zwei Massnahmen erreicht werden: Zum einen werden die Anforderungen an die Sprachkenntnisse kantonal einheitlich festgelegt, zum andern wird von den Einbürgerungswilligen ein Nachweis ihrer Sprachkenntnisse verlangt.
Europäischer Massstab für Sprachkenntnisse
Die Beurteilung der Sprachkenntnisse soll gestützt auf den «Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen» erfolgen, der im Jahre 2001 vom Europarat publiziert wurde.
Der Nachweis der Deutschkenntnisse kann auf unterschiedliche Weise erbracht werden. Wer während mindestens fünf Jahren in der Schweiz den Unterricht auf Volksschulstufe oder Sekundarstufe II in deutscher Sprache besucht hat, kann einen Ausbildungsnachweis vorlegen. Weiter gelten als Nachweis anerkannte Sprachdiplome. In allen übrigen Fällen müssen die Einbürgerungswilligen eine speziell für dieses Verfahren entwickelte Sprachprüfung durch Fachleute bestehen, die auf die realen Kommunikationsbedürfnisse des Alltags ausgerichtet ist. (ep)
Erstellt: 17.12.2009, 13:34 Uhr
WRITE A COMMENT
28 Kommentare
Immer wieder wird betont, dass die Arbeitnehmer flexibel sein müssten - und dorthin ziehen sollten, wo es Arbeit gibt. Wohnsitzfristen von 10 oder 12 Jahren sind angesichts solcher Sprüche von Arbeitgeberseite ein Hohn. Ich wohne seit 35 Jahren in der Schweiz, habe aber nur in einer Gemeinde länger als 10 Jahre am Stück gewohnt. Bin ich darum weniger integriert? Es ist echt nur noch lächerlich... Antworten
Ich lebe seit 14 J.in Mittelamerika u.bin hier gut intregiert. Den costaric.Pass kann ich nur erhalten, wenn ich mit einer Einheimischen verheiratet bin (od. hier ein Kind habe). So lebe ich mit dem CH-Pass seit 14 Jahren in der Fremde. Trotzdem fühle ich mich hier sehr wohl, auch ohne neue Nationalität. Ich verstehe nicht, warum die Menschen möglichst rasch den Pass ihrer neuen Heimat brauchen. Antworten
Sehr vernünftiger Vorschlag. Leider ist der Artikel unglücklich formuliert, so dass man bei ungenauem Lesen meinen könnte, ein Gesuchsteller müsse INSGESAMT nur drei Jahre in der Schweiz gewohnt haben. Bitte noch einmal überarbeiten, liebeR JournalistIn! Antworten
In gewissen Fällen scheint es schwerer zu sein, einen Fahrausweis zu erwerben als die schweizerische Staatsbürgerschaft. Schlussverkaufsgesetz könnte dieses, den Ausverkauf der Staatsbürgerschaft propagandierende Gesetztesentwurf des (bürgerlichen?) Regierungsrates auch genannt werden. Antworten
@Roger Kuhn: Helvetia gibt sich schleichend auf, wie das in der Vergangenheit mit anderen Ländern passiert ist. Die ersten Zivilisationen in Babylonien wurden mehrmals kulturell überrumpelt. Abbremsen kann man diese Entwicklung, wenn man seine eigene Kultur fördert. Aber nur keine Aufregung. Wegen 3 statt 5 Jahre wird man nicht einfacher den Pass erhalten und die Schweiz wird nicht untergehen:) Antworten
Deutsch-Kenntnisse zwingend? Dann bin ich der Meinung, dass allen Romands, Tessinern und Räto-Romanen ohne Deutschkenntnisse das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen sei. Und in der Romandie soll gelten: wer nicht Französisch kann, wird ausgebürgert, im Tessin mit dem Italienischen dasselbe. So kommt es, dass sich die Schweizer über kurz oder lang alle selber ausbürgern und zu Ausländern mutieren... Antworten
Die Zürcher Regierung soll bitte vorher eine Liste heraus geben von all den eingebürgerten Ausländern, welche dem Schweizervolk den Goodwill mit kriminellen Taten verdankten und zur Vergällung des Friedens und der Wohlfahrt zur Last liegen. "Normale" Ausländer sind dabei kein Thema - man spricht ja auch nicht von "normalen" Schweizern. Aber allzu oft wurde fahrlässig(!) die "Katze im Sack gekauft" Antworten
@Sabrina Meier: Bitte richtig lesen! Es geht um die Wohnsitzfrist und nicht darum, wie lange jemand in der Schweiz war! Mein (deutscher) Kollege wollte nach 32 Jahren (hier geboren) Schweizer werden, durfte aber nicht, weil er innerhalb der letzten 5 Jahre in Effretikon und Biel gewohnt hat (=2 verschiedene Gemeinden). Eine solche Regel muss gelockert werden! Antworten
Das sind sicherlich Secondos die hinter solchen Namen wie @ Thomas Schindler stecken und so was befürworten. In der Schweiz leben rund 8'000'000 Menschen, davon sind gut 500'000 Eingebürgerte. Rechnet man diese zu den 22 % Ausländer, kommt man auf 28%.(?) Somit sind wir mit aller Sicherheit der Spitzenreiter der Welt. Ohne grossen Schaden, gilt es jetzt zu jedem Preis unsere Kultur zu bewahren!!! Antworten
Das sind sicherlich Secondos die hinter solchen Namen wie @ Thomas Schindler stecken und so was befürworten. In der Schweiz leben rund 8'000'000 Menschen, davon sind gut 500'000 Eingebürgerte. Rechnet man diese zu den 22 % Ausländer, kommt man auf 28%.(?) Somit sind wir mit aller Sicherheit der Spitzenreiter der Welt. Ohne grossen Schaden, gilt es jetzt zu jedem Preis unsere Kultur zu bewahren!!! Antworten
Der Titel ist irreführend. Total muss ein Ausländer 12 Jahre in der Schweiz wohnen, bevor er sich einbürgern lassen kann. Der Kanton Zürich verlangt, dass man davon die letzten 3 Jahre in der Gemeinde, wo das Gesuch gestellt wird, wohnhaft ist. Wenn's dumm läuft und man kurz vor dem Erreichen der 12 Jahr umzieht, sinds am Ende gar 15 Jahre. Aber nochmals: 12 Jahre ist das Minimum! Antworten
Die Schweiz scheint wirklich eine grössere längerfristige Wirtschaftskrise nötig zu haben um auf den Boden der Realität zu gelangen ... eine Nation vor dem Gesellschaftlichen Ausverkauf ? ... ein Club von Egomanen, denen ihr persönliches Wohlbefinden wichtiger ist als ihre nationale Identität ... oh meine schöne "Helvetia", wieso gibst Du Dich so schleichend auf ? Antworten
Es ist dringendst nötig die Einbürgerungspraktiken anzupassen. Jedoch sollte dies auf nationaler Ebene erfolgen und auch die Einbürgerungen sollten durch eine Stelle national bearbetet und erteilt werden. Die Voraussetzungen sollen für alle gleich sein, egal in welchem Kanton/Ort wohnhaft. Es geht hier doch um die SCHWEIZER Bürgschaft und nicht um eine "kantonale" oder "gemeinde" Bürgschaft. Antworten
Die Volkssele kocht. Zum Glück gibt es morgen keine Abstimmung. Um (ordentlich) eingebürgert zu werden, müssen AusländerInnen 12 Jahre in der Schweiz wohnhaft sein. Das ist Bundesrecht. Die letzten 3 (neu gemäss Vorschlag) in der gleichen Zürhcer Gemeinde. Also Umzug von Opfikon nach Oerlikon mind. 3 Jahre vor dem Gesuch, und nicht schon 10! Leute regt Euch ab! Antworten
Diese Revision ist absolut richtig und längst fällig. Der Regierungsrat zeigt Mut. Die Wohnsitzfrist der Schweiz bleibt ja bestehen, und sie beträgt für die ordentliche Einbürgerung 12 Jahre. Damit ist die Schweiz Spitzenreiterin in Europa und hat vor allem aus diesem Grund eine hohe Ausländerquote. Das weiss auch die SVP. Antworten
Die 10 jährige Anwesenheit an einem Ort ist mit der zukuenftigen Mobilitaetserwartung gegenüber <45 jährige kaum vereinbar. Ich habe in meiner Karriere kaum 6 Jahre im gleichen Land geschweige denn PLZ gewohnt. ich verstehe jedoch das Abweisende in den bisherigen Kommentare. Antworten
Kann das wirklich sein. Ich verlange, dass eine Person mindestens 10 Jahre an einem Ort gewohnt haben muss, damit selbiger überhaupt ein Einbürgerungsgesuch prüft. Alles andere ist für mich nicht tragbar. Wir haben direkte Demokratie, weshalb man in dieser Frage nicht so lax vorgehen kann wie im übrigen Europa! Antworten
Unglaublich, jetzt soll der Schweizer Pass den Ausländer nachgeworfen werden! Nach drei Jahren ist man doch nie und nimmer ein Schweizerin oder Schweizer. Da ist die Wohnsitzfrist von 12 Jahren in der Stadt Zürich sicher richtiger und logischer. Ich hoffe, das Volk hat das letzte Wort über diesen Unsinn! Antworten
Zürich
- 09:01Politiker bekommen kalte Füsse
- 08:40Langstrasse-Unfall: Lenker in U-Haft
- 07:2440 Flüge annulliert – zwei Dutzend Verkehrsunfälle und eingestellte Buslinien
- 06:32Gericht pfeift Kanton zurück: Abgewiesener Asylbewerber darf nicht heiraten
- 21:57Neuschnee macht Strassen unsicher
- 15:25Die Dolderbahn rutschte 20 Meter bergab





Peter Müller
Unglaublich was man da liest: die einen verstehen alles falsch und eine Mehrheit findet die Bedingungen zu wenig streng. Was wollt ihr denn? Am liebsten gar niemanden mehr einbürgern. Es ist auch so, dass man bei uns Bürger einer Gemeinde wird. Damit wird man automatisch Staatsbürger. Das sollte man nicht vergessen. Antworten