Zürich

BVK-Affäre: Verfahren auf acht Personen ausgeweitet

In der BVK-Affäre hat die Staatsaanwaltschaft 17 Hausdurchsuchungen durchgeführt und 2000 Ordner Beweismaterial gesammelt. Der BVK-Anlagechef D. G. und der BT&T-Chef Walter Meier bleiben in Untersuchungshaft.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat im BVK- Korruptionsfall die Strafuntersuchung auf acht Personen ausgedehnt, wie sie am Dienstag mitteilte. Der ehemalige Anlagechef der kantonalen Personalvorsorge BVK, D. G., hat sich zwischen 1997 und 2010 wiederholt bestechen lassen.

Vom Chef und Gründer der Beteiligungsgesellschaft BT&T habe der BVK-Anlagechef mehrfach Bargeld in insgesamt sechsstelliger Höhe angenommen, heisst es in der Mitteilung. Auch von anderen Personen habe er sich wiederholt Geld geben lassen. BT&T-Chef Walter Meier streitet jegliche Korruptionsvorwürfe sowie andere kriminelle Handlungen ab. Dies sagt sein Mediensprecher gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet.

Der vor drei Wochen fristlos entlassene BVK-Anlagechef D. G. und der BT&T-Chef sitzen wegen Verdunkelungsgefahr weiterhin in Untersuchungshaft. Am Dienstag wurde eine weitere Person wegen Korruptionsverdachts verhaftet.

2000 Bundesordner Beweismaterial

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat zusammen mit der Kantonspolizei in den letzten Wochen 17 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Sichergestellt wurde Beweismaterial in der Grössenordnung von über 2000 Bundesordnern sowie zahlreiche elektronische Datenträger. Als Auskunftspersonen oder Angeschuldigte befragt wurden 12 Personen.

Untersucht wird, ob der Angeschuldigte als BVK-Anlagechef im Zusammenhang mit dem Engagement der BVK bei der HBM BioVentures AG im Jahr 2001 von einem ehemaligen Verwaltungsratsmitglied dieser Gesellschaft ebenfalls einen sechsstelligen Geldbetrag entgegengenommen hat.

Es gebe konkrete Hinweise, dass er von externen Mandatsträgern der BVK weitere ihm nicht zustehende Vorteile angenommen hat, heisst es in der Mitteilung weiter. Neben Geldbeträgen gehe es dabei auch um Reisen und exklusive Essen. Fest stehe auch, dass es bei der Vergabe von Mandaten zu «personellen Verflechtungen und Interessenkonflikten» gekommen ist.

Aufgedeckt wurden die Verfehlungen des Anlagechefs aufgrund anonymer Hinweise und eine Strafanzeige der Zürcher Finanzdirektion. Am 26. Mai wurde der Angeschuldigte verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Mitte Juni gab die Finanzdirektion die fristlose Entlassung des Kadermannes bekannt.

Zweigeteilte Administrativuntersuchung

Laut einer Mitteilung der Finanzdirektion hat Regierungsrätin Ursula Gut beschlossen, die unabhängige, extern geführte Administrativuntersuchung in zwei Teilen zu führen. Der Rechtswissenschafter Georg Müller wird die Organisation der BVK Personalvorsorge durchleuchten.

Der 67-jährige emeritierte Verwaltungsrechtsprofessor hat den Auftrag herauszufinden, welche organisatorischen Voraussetzungen allenfalls eine Korrumpierung des langjährigen Anlagechefs begünstigt haben könnten. Zudem soll er Vorschläge für organisatorische Verbesserungen liefern.

Mit der Überprüfung der Geschäftsbeziehungen, vor allem in der Vermögensanlage, wird die Finanzdirektorin in den nächsten Wochen eine Revisionsgesellschaft beauftragen. (fsc/sda/)

Erstellt: 06.07.2010, 14:58 Uhr

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4 Kommentare

Werni Weber

09.07.2010, 10:23 Uhr
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Eine dringend nötige Massnahme ist die regelmässige Auswechslung der unabhängigen Kontrollorgane. Unabhängig heisst auch, dass keine Mandate in Verbindung mit der BVK und deren Anlage- und Beraterinstitutionen bestehen. Antworten


René Schumacher

07.07.2010, 10:01 Uhr
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Ich beziehe meinen Lebensunterhalt in Form einer Rente von der BVK. Als kleiner Rentenbezieher habe ich aber keine Ahnung wie mein Geld dort verwaltet wird. Auch eine schön BVK-Broschüre gibt mir darüber keine Auskunft. Um so mehr beunruhigt mich die ganze Affäre. Was ich aber sicher weiss, ist, dass der Mensch mit Geld verführbar ist. Nicht nur das Kader der Banken ist also davon betroffen!!! Antworten


Peter Pfrunder

07.07.2010, 00:32 Uhr
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Die zweite Säule der Altersvorsorge /PK muss unbedingt einer allgemeinen bundesrechtlichen Regelung unterstellt werden. Es gibt zuviele PK-Verwalter, die die Gesetzeslücken zu ihren Gunsten ausnützen und sich persönlich enorm bereichern. Wenn dies nicht möglich sein sollte, muss man eine Einheitspensionskasse in der gesamten Schweiz für alle Arbeitnehmer einführen! Antworten


Bruno Bänninger

06.07.2010, 19:02 Uhr
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Bei der BVK sind die Dinge wegen Lumpen aus dem Ruder gelaufen. Gut, dass es aufgedeckt wurde. Was gewesen ist, ist das Eine. Was zu tun ist um Lumpereien zu verhindern ist das Andere, eigentlich das Wichtigste. Vielleicht müsste man zuerst ein paar Gänge herunterschalten in den Renditezielen und den Sinn und Zweck einer PK neu definieren. Es gibt hervorragende Denkmodelle. Antworten



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