Zürich

BVK-Anlagechef fristlos entlassen – «Vertrauen irreparabel zerstört»

Von Christoph Landolt. Aktualisiert am 14.06.2010

Der wegen Korruptionsverdacht verhaftete D. G. bestreitet die Vorwürfe gegen ihn nicht. Regierungsrätin Ursula Gut hat ihn fristlos entlassen.

Sucht einen neuen Anlagechef: Finanzdirektorin Ursula Gut (FDP). (Bild: Keystone )

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Die Unschuldsvermutung gelte, das hat Regierungsrätin Ursula Gut mehrfach betont. An die Unschuld des Anlagechefs der kantonalen Pensionskasse BVK glaubt sie aber nicht mehr. Sie hat den wegen Korruptionsverdachts verhaften D. G. fristlos entlassen. «Das Vertrauen in ihn ist irreparabel zerstört», erklärte die Finanzdirektorin heute Montagnachmittag vor den Medien.

Zum laufenden Verfahren durfte Gut nicht Stellung nehmen, die meisten Journalistenfragen blieben deshalb unbeantwortet. Obwohl die Regierungsrätin persönlich Anzeige gegen ihren Kadermann eingereicht hat, wird sie von der Staatsanwaltschaft nicht bevorzugt informiert. Es war D. G. selbst, der damit einverstanden war, dass die Finanzdirektorin einen Statusbericht mit den bisherigen Erkenntnissen aus der Untersuchung erhält.

Angeklagter ist geständig

Und diese Erkenntnisse haben es in sich: «Aus dem Statusbericht geht eindeutig hervor, dass der Angeschuldigte sein fehlbares Verhalten über weite Strecken nicht bestreitet», so Gut. Was das rechtlich bedeutet, wollte die Regierungsrätin nicht beurteilen. Das sei Sache der Staatsanwaltschaft und später wahrscheinlich von Richtern.

Sie habe den Eindruck, dass man von einem «systematischen Missbrauch der Vertrauensposition» sprechen müsse, meinte Gut. Der Vertrauensmissbrauch sei «eklatant und massiv» gewesen – so, dass nicht daran zu denken sei, dass der Verhaftete je wieder an seinen Arbeitsplatz bei der BVK zurückkehren könne. Besonders unverfroren sei, dass sich der Verhaftete – wie Tagesanzeiger.ch berichtete – mehrmals mit seinem angeblich ethisch einwandfreien Verhalten gebrüstet habe.

Hart ins Gericht ging Ursula Gut auch mit jenen «Leuten in der freien Wildbahn der Finanzszene», die sämtliche Regeln über Bord werfen, wenn das grosse Geld lockt. Sie hätten dem BVK-Anlagechef zumindest Hand geboten, private Vorteile aus seiner Amtstätigkeit zu ziehen, so Gut. Dies obwohl es zur Allgemeinbildung jedes Oberstufenschülers gehöre, dass die Bestechung von Staatsangestellten strafbar sei. Die Hoffnungen der Regierungsrätin ruhen nun auf der Strafuntersuchung, die möglichst viel Transparenz zu diesem «verwerflichen und untolerierbaren Gebaren» schaffen soll.

Gut will Zivilklage gegen D. G. prüfen

Nicht äussern wollte sich Gut über den Schaden, den die BVK und ihre Versicherten erlitten haben. Zwar sei gemäss heutigem Wissensstand kein Geld aus der BVK-Kasse verschwunden, die Renten seien nicht in Gefahr. Falls wegen Kickback-Zahlungen aufs Konto von D. G. riskante oder schlechte Investitionen getätigt wurden, will Gut jedoch zivilrechtlich gegen den Pensionskassenmanager vorgehen: «Dann werde ich umgehend abklären lassen, ob und wie wir diesen Schaden auf zivilrechtlichem Weg einfordern können.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 14.06.2010, 13:51 Uhr

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