Zürich
BVK-Versicherte haben ihre neun Stiftungsräte gewählt
Aktualisiert am 27.11.2012 9 Kommentare
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Fünf Arbeitnehmervertreter gehören bereits heute der beratenden paritätischen Verwaltungskommission der BVK an. In allen sechs Wahlkreisen war es zu Kampfwahlen gekommen. Insgesamt bewarben sich 70 Frauen und Männer um die neun Sitze der Arbeitnehmenden.
Die Wahlbeteiligung hielt sich mit 17,5 Prozent allerdings in Grenzen. Am höchsten war sie im Wahlkreis II mit 25,5 Prozent, am tiefsten war sie im Wahlkreis III mit 6,7 Prozent, wie die Finanzdirektion am Dienstag mitteilte.
Mehr Kandidaten als Sitze
Als Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter gewählt wurden Ernst Joss, Dietikon, Lilo Lätzsch, Zürich, Markus Fuchs, Hinwil, Arialdo Pulcini, Richterswil, Bernhard Hutter, Zürich, Markus Schneider, Gossau, Thomas Gächter, Zürich, Nicole Schönbächler, Effretikon, und Guido Suter, Walchwil ZG.
Gleichzeitig haben auch die Arbeitgeber ihre fünf Delegierten im Stiftungsrat gewählt. Bei dieser Wahl standen in den vier Wahlkreisen ebenfalls mehr Kandidierende zur Wahl, als Sitze zu vergeben waren. Hier wurden die Stimmen mit der Anzahl der Versicherten pro Arbeitgeber gewichtet.
Als Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter gewählt wurden Gisela Kessler-Berther, Horgen, Hugo Keune, Zürich, Stefan Schnyder, Greifensee, Hubert J. Rüegg, Tann, und Bruno Zanella, Bäch SZ. Die vier Arbeitgebervertreter in den rein kantonalen Wahlkreisen wählt der Regierungsrat im Dezember. Die Wahl erfolgte weitgehend elektronisch via Internet. Laut Finanzdirektion bevorzugten nur 2,2 Prozent der Wahlberechtigten die briefliche Wahl.
Der neue Stiftungsrat nimmt die Arbeit Anfang 2013 auf, um bis zur Selbstständigkeit der BVK per 1. Januar 2014 die dafür nötigen Vorbereitungen zu treffen. Der Stiftungsrat ist das oberste Kontrollorgan der Pensionskasse. Er wird sich auch mit einer allfälligen Haftungsklage gegen den Regierungsrat wegen der in Schieflage geratenen BVK befassen müssen.
(jcu/sda)
Erstellt: 27.11.2012, 12:27 Uhr
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9 Kommentare
Über eine Haftungsklage muss der neue Stiftungsrat nicht lange nachdenken. Dieser Rechtsschritt ist unumgänglich. Er dürfte auch von verschiedenen bei der BVK versicherten Gemeinden unterstützt werden. Die BVK-versicherten Personen erwarten ihn ohnehin. Ich hoffe daher, dass die ausstehenden Verjährungsverzichtserklärungen umgehend und mit Nachdruck eingefordert werden. Antworten
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