Zürich

Startseite · Abo · Immobilien · Job · Auto · Kleinanzeigen

Bakterien und Erreger im Essen: 132 Restaurants und Betriebe verzeigt

Die Situation hat sich 2010 gegenüber dem Vorjahr markant verschlechtert: Fast ein Drittel aller Proben von Esswaren enthielten zu viele Bakterien.

«Grüselbeizen» in Zürich: Die Ergebnisse aus den Restauranttests haben sich gegenüber dem Jahr 2009 verschlechtert.

«Grüselbeizen» in Zürich: Die Ergebnisse aus den Restauranttests haben sich gegenüber dem Jahr 2009 verschlechtert.
Bild: Keystone

Artikel zum Thema

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...


Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Eine Portion Eitererreger als Beilage? Auswärts essen ist nicht immer ein Schleck. Vor allem dann nicht, wenn die aufgetischten Speisen – etwa Spaghetti, Reis, Suppen, Saucen – nicht frisch zubereitet sind. Dies zeigen die jüngsten Erhebungen in der Stadtzürcher Gastroszene. Lebensmittelkontrolleure haben im vergangenen Jahr in 216 Restaurants, Läden sowie Take-aways der Stadt mehrere Proben vorgekochter Esswaren genommen, davon waren deren 67 mit zu vielen oder sogar krankheitserregenden Keimen verunreinigt. Hinzu kamen 65 Betriebe mit massiven hygienischen oder baulichen Mängeln. «Dieses Resultat ist unschön und markant schlechter als 2009», sagt Ferdinand W. Uehli, Leiter Gesundheitsschutz.

Die fehlbaren Betriebe wurden verzeigt und gebüsst. Die Höhe der Busse hängt vom Verseuchungsgrad ab. Werden zum Beispiel Krankheitskeime entdeckt, kann die Busse bis zu mehrere Tausend Franken betragen. Die Inspektoren fordern die Wirtsleute auf, tagesfrisch zu kochen und die Menükarte zu verkleinern. In den gerügten Gaststätten werden laufend Nachkontrollen durchgeführt. Wiederholungstäter bittet die Stadt stärker zur Kasse.

Gäste warten auf schwarze Liste

Die Kontrolleure taxierten sieben Betriebe als «Grüselbeizen» – darunter war auch ein Kiosk. 2009 waren es noch 12 gewesen. Sie ordneten eine vorübergehende Schliessung an. Eine solche Massnahme ist gemäss Ferdinand W. Uehli stets die Folge des immer gleichen Cocktails: «Verfaulte Lebensmittel in Küche und Lagerräumen, dreckige Böden, Ungeziefer in Schubladen, kaum geputzte Maschinen, leere Handtuchbänder, verschmutzte Toiletten.» Damit setze man die Gesundheit der Gäste aufs Spiel.

Die Gäste können aber solche Gastrobetriebe nicht boykottieren, sie erfahren die Namen der hygienisch untragbaren Restaurants nicht. Noch immer herrscht nämlich strikte Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht schreibt das eidgenössische Lebensmittelgesetz vor, das derzeit revidiert wird. Der Bundesrat ist dafür, dass man künftig die schwarzen Schafe beim Namen nennt. Die Gastonomen wehren sich dagegen, sie befürchten, dass der Name eines fehlbaren Lokals über Jahre hinweg ruiniert würde.

Auch Ferdinand W. Uehli hält nicht viel davon, Beizen öffentlich an den Pranger zu stellen: «Hebt man die Schweigepflicht auf und publiziert die Ergebnisse der Kontrollen, werden vermutlich die Betriebe dadurch nicht wesentlich besser.» Darüber hinaus würde eine schwarze Liste die Arbeit der Inspektoren erschweren: «Zum einen erhöht sich der Druck auf die Kontrolleure, weniger Schliessungen zu verfügen, zum andern würde der Verwaltungsaufwand erheblich grösser.» Die Gastrobranche ist dem Wunsch der Kundschaft nach Aufklärung bislang nur mit freiwilligen Hygiene-Testaten nachgekommen, die im Restaurant ausgehängt werden, sichtbar fürs Publikum. Laut Uehli sind diese Sauberkeitslabels bei den Wirtsleuten «kein Renner».

Zahl der Betriebe gestiegen

In der Stadt Zürich waren im letzten Jahr 4447 Lebensmittelbetriebe – dazu gehören neben Restaurants und Spitalküchen auch Getränkehändler – gemeldet, das sind 155 mehr gegenüber 2009. Ein Team von neun Mitarbeitenden führte 4719 Inspektionen durch, inklusive Nachkontrollen. Dabei traten alles in allem 14'649 kleine bis erhebliche Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz zutage. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.04.2011, 23:46 Uhr

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

Recommend our website No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

69 Kommentare

Hansjakob Zurbuchen

01.05.2011, 22:39 Uhr
Melden 1 Empfehlung

In der Region Zürich und Winterthur sind genau die hygienisch sauberen Betriebe "angeschrieben". Schaut nach dem streng kontrollierten Testat von der Gastro Zürich! Nicht jedes Restaurant ist ein Schmuddelbetrieb, es gibt auch das Gegenteil! Antworten


Jürg Mäder

01.05.2011, 09:19 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Wenn eine Black-List datenschützerisch zu heikel wäre, warum dann nicht eine White-List führen? Die Betreiber könnten dies ja auch selbst initialisieren... Antworten


Toni Müller

30.04.2011, 19:22 Uhr
Melden 10 Empfehlung

Wenn ich das richig sehen wurden fast alle Lebensmittel-Betriebe im 2010 kontrolliert. Mit Steuergeldern! Ich würde deshalb die Veröffentlichung einer Liste sehr begrüssen. Ist es nicht sogar mein Recht? Antworten


Toni Müller

30.04.2011, 19:26 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Ich kommentiere mich gleich selbst. Ich habe vor kurzem "frisch gepressten Orangensaft" aus der Flasche !??? serviert bekommen!!?? Bezahlt habe ich natürlich wie wenn er wirklich frisch wäre.


peter widmer

30.04.2011, 10:48 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Solange man nicht bereit ist, Transparenz zu schaffen, werde ich nach Möglichkeit nicht mehr auswärts essen. Antworten


Eugen Fischer

30.04.2011, 10:32 Uhr
Melden 6 Empfehlung

Es ist doch so, dass alle am Limit laufen und so echte interne Kontrollen versiegen. Ebenfalls sind doch in vielen Grossbetrieben meistens nur angelerntes Personal tätig. Hiervon kann doch keinerlei Qualität erwachsen. Es ist doch mit vielem so, dass die unterschiedlichen Kulturen nicht einer CH-Kultur erwachsen sind, so das Verständnis zur Qulität nicht mehr vordergründig gelebt werden. Antworten


Hannes Lohrmann

30.04.2011, 06:46 Uhr
Melden 6 Empfehlung

Jedoch sollten mehrfach auffallende Restaurants, Fast Food Buden etc. bei schwereren Verstössen und bei bedenklicher Hygiene natürlich auf eine Schware Liste kommen - auch wenn dies letztlich die wirtschaftliche Schliessung eines Lokals bedeutet. Antworten


Hannes Lohrmann

30.04.2011, 06:44 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Natürlich sollte ein Restaurant nicht wegen einmaligen oder kleineren Problemen, wie sie auch bei Top-Restaurants - aufgrund eigener Erfahrung als politischer Verantwortlicher - auf eine sogenannte Schwarze Liste kommen. Es kan immer mal passieren, dass bspw. das Frittieröl nicht auf Top-Niveau ist. Antworten


Daniel Rotzinger

30.04.2011, 04:55 Uhr
Melden 13 Empfehlung

Wieso darf der Gast nicht wissen, ob er einen Schweinestall oder Gaststätte betritt? Antworten


Toni Müller

30.04.2011, 19:23 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Das frage ich mich auch! Jetzt muss ich es leider so handhaben dass ich davon ausgehen muss das es ein Schmudelbetrieb ist, biss ich vom Gegenteil überzeugt wurde. Eine Liste gehört veröffentlicht.


Sandra lander

29.04.2011, 19:08 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Das Wirtepatent nützt nichts. Habe 20 Jahre Erfahrung als Serviceangestellte. Eingestellt werden meist nur Junge ohne Erfahrung, Ich gehe Privat oft auswärts Essen, beachte folgende Punkte. Ist das Personal sauber, Weißt die Karte zu viele Gerichte auf ist nichts Frisch. Toilette sauber. Auch wo ständig personal wechselt ist vieles im Argen. Ich Bevorzuge Landgasthöfe, mit einheimischem Personal. Antworten


Hans Inauen

29.04.2011, 17:47 Uhr
Melden

Ich melde mich nun noch einmal. Hatte eine Bekannte die in einer Bäckerei arbeitete. Als ein Kunde ein "Chornlipickerbrot" wollte, dies aber ausverkautt war, empfahl sie ihm ein dunkles Brot. Seine Antwort: "Dann kann ich mich ja gleich umbringen". Ist kein Witz, ob der Mann noch lebt weiss ich allerdings nicht. Antworten


Hans Fehr

29.04.2011, 16:31 Uhr
Melden

Reine Panikmache. Wenn die Hygiene wirklich so schlecht wäre, wie im Artikel suggeriert, gäbe es ganz bestimmt viel mehr Reklamationen von Gästen. Dies ist aber nicht so. Der Lebensmittelkontrolleur nimmt nämlich nur Proben, wenn er schon sonst kein gutes Gefühl hat. Dass er dann bei 1/3 einen positiven Befund hat, ist eigentlich nicht anders zu erwarten. Aber die Wahrheit ist kein Quotengarant... Antworten


Ana Meyer

01.05.2011, 18:54 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Haben Sie eine Ahnung! Gäste bekommen Küche und andere Räumlichkeiten hinten, nicht zu Gesicht.. Essen sieht appetitlich aus, aber wie die Pfannen aussehen oder wie Lebensmittel gelagert werden und ob Verpackungen geöffnet rumstehen usw, das sieht kein Gast..
Ich arbeitete jahrelang in verschiedenen Restaurants und weiss wovon ich rede.. Leider ist es keine Panikmache sondern bittere Realität


Paul Netzer

29.04.2011, 14:38 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Der Bevölkerungsschutz ist für die Lebensmittel-Kontrollöre nur Nebensache und lediglich Mittel zum Zweck, saftige Bussen einzukassieren. Weshalb sonst werden der Öffentlichkeit die Namen der Restaurants verheimlicht? Antworten


Rainer Marti

29.04.2011, 13:52 Uhr
Melden 10 Empfehlung

Konsequenterweise gehen die Kontrollleure auch in die besagten "unhygienschen Beizen"...immer noch essen!?! Oder dürfen sie Ihr Wissen für sich selber und Familie brauchen? Antworten


Hans Inauen

29.04.2011, 13:19 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Das Ganze ist reine Panik-Macherei. Auf fast allen Produkten ist ein Ablaufdatum, Ich kaufe vakuumverpackten Käse der kurz vor dem Ablaufdatum mit 50 % Rabatt verkauft wird absolut bedenkenlos, eigentlich wurde er noch besser. Es sollen sich doch bitte einmal Leute melden die nach einem Restaurantbesuch Bauchweh bekamen, bitte nicht jene die Sauerkraut gegessen haben. Antworten


sabine löffel

29.04.2011, 13:18 Uhr
Melden 18 Empfehlung

Die Gasterobranche sollte eigentlich gar nichts zu sagen haben. Es soll der Gast geschützt werden. Im Moment ist es aber so, dass die Betriebe und vor allem die für uns Gefährlichen geschützt werden. Was für ein Zustand. Ich gehe vorsorglich kaum noch auswärts Essen. Das bringt den sauberen betrieben aber keinen Umsatz. Antworten


Silvio Rubli

30.04.2011, 07:26 Uhr
Melden

Liebe Sabine
Schau doch mal in Deinen Kühlschrank. Für jedes nicht korrekt angeschriebene Lebensmittel notierst Du einen Verstoss. Falls Du keine Liste zur Hygienekontrolle in Deiner Küche hast, gibt es gleich eine Busse. Das Du die Kühlkette von der Migros zu Dir nach Hause sauber dokumentierst,bin ich mir sicher.
Mit freundlichen grüssen
Silvio


Thomas Struntz

29.04.2011, 12:21 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Das mit dem Pranger ist problematisch, weil es auf das Lokal fällt und nicht den Betreiber/Wirt des Lokales, der eigentlich schuld daran ist. Man sollte dem Betreiber bei Vergehen Nr.2 die Zulassung/Wirte Patent entziehen. Das Problem ist halt noch die Grenze zw. Ekel und "gesundheitsgefährdend" zu ziehen. Antworten


Claude Meister

30.04.2011, 10:30 Uhr
Melden

Es gibt überhaupt kein Problem die Grenze zu ziehen. Es gibt klar definierte Hygienstandarts, die eingehalten werden müssen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Deshalb muss in ZH das Wirtepatent wieder eingeführt werden.


Max Sutter

30.04.2011, 09:13 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Ich möchte auch in kein Lokal, welches bloss eklig ist. Es ist wirklich nicht nötig, dass es auch noch gesundheitsgefährdend ist.


Juerg Heiz

29.04.2011, 12:07 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Ich habe lange Zeit in Singapur gearbeitet und dort wird monatlich eine Liste "aus hygienischen Gründen nicht zu empfehlende Liste" publiziert. Diese enthält heute noch selten einen Namen weil die Betriebe dies wissen und entsprechend sauber arbeiten. Vielleicht sind die Kontrollstellen in Singapur Saubermänner und unsere Konstrollstellen eben "Schweinepriester". Antworten


Peter Juon

29.04.2011, 12:04 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Wir haben damals abgestimmt, und die Patentpflicht abgeschafft. Da kann es nicht anders kommen, wie in Fernost, wo Jedem und Jeder die Genehmigung für eine "Garküche" erteilt wird. Mein Tip: Ich nehme beim Restaurantbesuch allererstens einen Augenschein auf der Toilette. Ist diese blitzblank und gepflegt, darf man halbwegs eine gute Qualität der Speisen und Getränke erwarten. Antworten


Christian Keller

29.04.2011, 18:36 Uhr
Melden

Das stimmt leider. Jeder kann heute einen Gastrobetrieb führen, ob er eine Ahnung hat vom Geschäft oder nicht interessiert keinen. Der Gesetzgeber ging damals davon aus, dass sich schlechte Betriebe sowieso nicht rentieren und deshalb schnell wieder verschwinden würden. Leider war das etwas zu optimistisch.


Paul Betschart

29.04.2011, 11:28 Uhr
Melden 16 Empfehlung

Seit die Wirteprüfung abgeschaft ist, haben wir mehr solche schlechten Resultate. Auch gehören die sehr schwarzen Schafe resp. unfähigen Wirte periodisch pupliziert. Das ist die einzige Sprache, die diese verstehen. Antworten


Ricardo Pfeifer

29.04.2011, 11:14 Uhr
Melden 12 Empfehlung

Auch immer wieder ein Ärgernis, dass das Verkaufspersonal die Esswaren in Ihre ungeschützten Hände nehmen. Geld, Putzlappen Esswaren, alles durcheinander. Hier könnte man viel von Brasilien lernen, wie es auch anders geht. Da wird selbst in Holzhütten wo Sie Lebensmittel verkaufen immer ein Papier oder Handschuhe benützt. Antworten


Ricardo Pfeifer

29.04.2011, 13:12 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Das Beste ist eine Cremschnitte, oder was auch immer. Welche die Handschuhe nicht wechseln, werden sich sicher dann dauernd die Händewaschen. Das ist hat mit gelernten oder Einstellung zu tun. Klappt das Einte nicht, wird auch das Andere auch seine Mühe haben.


René Tschudi

29.04.2011, 12:31 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Auch das ist keine Versicherung, weil diese auch zu wenig gewechselt werden. Das Beste ist immer noch Hände waschen und nochmals waschen.


Panos Ketikidis

29.04.2011, 11:12 Uhr
Melden 15 Empfehlung

Schweigepflicht? Das habe ich nie verstanden. Ist leider in D auch so...
Ein Wirt der mich mit Absicht krank macht (und ich zahle noch dafür), darf nicht genannt werden. Würde ich bei einem Wirt die Rechnung nicht bezahlen, dann darf man über mich berichten. Wo ist hier die Logik?
Antworten


Ricardo Pfeifer

29.04.2011, 13:05 Uhr
Melden 7 Empfehlung

In Berlin werden in einigen Stadtteilen Wiederholungstäter im Internet publiziert.


Margot Helmers

29.04.2011, 12:45 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Ja, genau. Ich als Kunde habe ein Recht zu wissen was für Qualität ich verzehre und ja auch dafür bezahle. Habe ursprünglich in der Gastronomie gelernt. Sauber arbeiten und Hygiene kann man einfach lernen und anwenden. Angst vor Transparenz haben nur die was zu verstecken haben, die anderen wären Stolz auf ihre erbrachte Leistung.


Hans Stadtmann

29.04.2011, 11:09 Uhr
Melden 10 Empfehlung

Wieso hat man in Zürich das Wirtepatent (bedingt Besuch der Wirtefachschule) abgeschaft? In Zürich kann jedermann ohne irgendwelche Ausbildung in Sachen Hygiene ein Restaurant oder "Fressbude" eröffnen. Da wundert man sich. Andere Kantone führen das Wirtepatent wieder ein, da die Erfahrungen ohne Patent sehr schlecht waren. Also führt endlich das Wirtepatent auch in Zürich wieder ein. Antworten


Robert Brunner

29.04.2011, 11:02 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Es zeigt sich seit Jahren das gleiche Bild: Knapp 3% aller Lebensmittelbetriebe bekommen Beanstandungen wegen wirklichen Problemen. Vorübergehende Schliessungen gibt es im Promillebereich, das sind dann die wirklichen Grüselbetriebe. Das Problem liegt eher darin, dass bei diesen wenigen schwarzen Schafen die vorgesehenen Strafnormen aus dem Lebensmittelgesetz nicht ausgeschöpft werden. Antworten


Michael Meienhofer

29.04.2011, 11:00 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Der Leiter des Gesundheitsschutzes wird ja beim seinem Restaurantbesuch nichts zu Befürchten haben, er kennt ja von Amtes wegen seine Kunden. Doch von einem Gesundheitschef Chef könnte man eine aufklärendere Feststellung verlangen, die schwarze Liste hat es ja nie gegeben.Ich habe das Gefühl, Herr Uehli hat Angst, dass ihm die Arbeit dann ausgehen und die Wirte dann das Amt unter Druck setzen! Antworten


Patrick Kessler

29.04.2011, 11:00 Uhr
Melden 8 Empfehlung

"warum sollten sich die Betriebe nicht mehr anstrengen bei der Hygiene, wenn sie wissen, dass sie sonst auf einer schwarzen Liste landen ?" frage ich Herr Uehli. Oder "warum sollte sich ein Betrieb bei der Hygiene mehr engagieren als andere, wenn's eh niemand erfährt?" Antworten


Alex Diener

29.04.2011, 10:59 Uhr
Melden 6 Empfehlung

Es ist schlicht unglaublich, wie unter dem Deckmantel der Schweigepflicht die Gesundheit der Konsumenten aufs Spiel gesetzt wird. Ändern wird sich ja wohl nichts, es ist jedes Jahr dasselbe, bzw. es wird immer schlimmer. Die Inspektoren tun mir auch Leid, muss sehr unbefriedigend sein diese Sisyphusarbeit. Glücklicherweise habe ich die Wahl, damit meine ich ein Zuhause. Antworten


Robert Erni

29.04.2011, 10:39 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Es ist alles eine Frage des Verhältnissest. Was bei uns als "Grüselbeiz" bezeichnet wird, wird in vielen Tourismus-Regionen weit übertroffen. Krank werden dort jene, die unseren Hygiene-Wahn mitmachen und keine Abwehrstoffe haben. Kürzlich musste ein Landgasthof mit Supe-Küche aufgeben, weil Personen und Essen nicht im gleichen Lift transportiert werden dürfen. Jetztt wrids 08:15 Pizzeria draus. Antworten


Hanspeter Elmer

29.04.2011, 10:38 Uhr
Melden 6 Empfehlung

Klar sollte man die schwarzen Schafe öffentlich bekannt machen. Schliesslich geht es hier um die Gesundheit der Menschen. Anstatt zu jammern, der Ruf könnte leiden, sollten die Betriebe eher dafür sorgen, dass der Laden sauber und die Lebensmittel frisch sind. Dann muss man auch keine Angst um seinen Ruf haben. So einfach ist das. Antworten


Aldo Bertozzi

29.04.2011, 10:37 Uhr
Melden 30 Empfehlung

Diese «Grüselbeizen» müssen an den Pranger. ich hoffe das revidierte Gesetz lässt das in Zukunft zu. Dann erledigt sich das Problem fast alleine. Deshalb bin ich für die Wiedereinführung des Wirteprüfung zum obligaten Wirtepatent. Eine minimale Sachkenntnis in Lebensmittel-Hygiene sollte eben schon vorhanden sein. Antworten


Bernard Leuenberger

29.04.2011, 10:24 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Schlussfolgerung: In den Beizen nur noch trinken und essen zu Hause! Ist ohnehin günstiger und nicht gesundheitsgefährend. Antworten


Daniel Zollinger

29.04.2011, 10:23 Uhr
Melden 6 Empfehlung

In mancher Bergbeiz geht es Sauberer und Hygienischer zu und her als in manchen Luxusrestaurants. Die Erfahrung habe ich selbst schon gemacht. Antworten


terri zubler

29.04.2011, 10:16 Uhr
Melden 18 Empfehlung

Hier wäre ein Beizen Info System auf dem Internet von Nöten!
Man könnte es Beizy-Leaks nennen.
Antworten


David Stalder

29.04.2011, 11:20 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Schauen Sie mal unter Tripadvisor "Restaurantbewertung" nach ...


Axel Dröge

29.04.2011, 10:06 Uhr
Melden 6 Empfehlung

tEine wichtige Sache fehlt in diesem Bericht: Proben werden nur bei dringendem Verdacht genommen! Ich habe mehr als 10 Jahre in ZH als Küchenchef gearbeitet, in meiner Küche wurde nie eine Probe genommen! Die Kontrolleure kennen die"Grüselbeizer" genau und genau dort nehmen sie Proben. Und unter den verdächtigen Produkten war 1/3 verdorben. Nicht 1/3 der Ware ist in ZH-Beizen verdorben. Antworten


Ruedi Gysi

29.04.2011, 09:58 Uhr
Melden 8 Empfehlung

Wiso Pranger?
Als Konsument möchte von einer Institution, die ich auch noch bezahle, informationen erhalten.
Es bleibt dann mir überlassen ob ich mich informiere und wie entscheide.
Wenn ich schlechter bewertete Gastrobetriebe meide, so sollen sie sich anstrengen das gewünschte Niveau zu erreichen oder den Weg des Darwinismus beschreiten... und schliessen.
Antworten


Ladislav Jirucha

29.04.2011, 09:56 Uhr
Melden 32 Empfehlung

Warum das Gejammer? Schliesslich hat der mündige Stimmbürger die Patentpflicht abgeschafft und jedem Exoten erlaubt, "Esswaren" zu überteuerten Preisen zu verkaufen. Eine jährliche Kontrolle mit einem Symbol vor dem Restaurant auszuhängen wäre sicherlich besser, als im Hintergrund Bussen zu kassieren und die Bevölkerung der Vergiftung auszusetzen. Die Anzahl B&M Punkte ist nebst dem lächerlich. Antworten


Peter Kunze

29.04.2011, 09:50 Uhr
Melden 27 Empfehlung

Die revision des gesetzes sollte eine two-strike-rule vorsehen: Die erste Verzeigung bleibt geheim, die zweite wird öffentlich gemacht. Denn in diesem Fall hat die Beiz nichts anderes verdient als den wirtschaftlichen Exitus. Antworten


Hilarius van-Ripwinkle

29.04.2011, 09:27 Uhr
Melden 14 Empfehlung

Wenn der Ferdi Uehli die Ansicht vertritt, eine Publizierung der Resultate bringe nichts,
dann hat dieser Herr den falschen Job.
Antworten


David Stalder

29.04.2011, 09:16 Uhr
Melden 45 Empfehlung

Pharmaunternehmungen, Banken/Versicherungen, Nahrungsmittelindustrie und Dienstleistungsunternehmen in der Telekommunikation dürfen an den Pranger gestellt werden. Kassensturz darf ungeniert Produkte und Dienstleistungen an den Pranger stellen ... aber für die Gastrobranche gibt es eine Schweigepflicht???? Unglaublich wo leben wir? Antworten


Paul P. Züllig

29.04.2011, 09:07 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Einer meiner Freunde war Disponent in einer Firma zur Herstellung von Küchenmaschinen. Wir konnten ihn nie dazu überreden mit uns ausswärts zu essen. Nachdem er laufend eingehende Maschinen zur Rep. sah!!! Verschmutzt mit verschiedenen stinkenden eingetrockneten Saucen übereinander usw. Er würde nur in Spitäler, bei Migro, Coop und Kantinen von Grossfirmen essen. Die wären alle supersauber. Antworten


köbi WIRT

29.04.2011, 09:05 Uhr
Melden 5 Empfehlung

nachdem kreti und pleti eine beiz aufmachen kann - muss man sich nicht wundern - früher musste man beinahe ein studium haben um eine alkoholfreie beiz zu führen heute müssen die beizenbetreiber nicht mal den minimalen standart von hygiene und know how vorweisen - eine labelliste tut not - warum sträuben sich die zuständigen behörden??? so könnte man auch ihre arbeit würdigen Antworten


Urs Gubser

29.04.2011, 09:02 Uhr
Melden 8 Empfehlung

Schlimm! Es geht immerhin um Gesundheit. Aber ich wundert eh nix mehr. Ich konnte mehrfach Restaurantpersonal dabei beobachten wie sie z. B. nach dem WC-Gang keine Hände gewaschen haben. Das Beste war ein Pizzabäcker der mit seinen Händen in einer frischen Wunde am Unterarm herumstocherte und danach Pizzateig formte. Kategorien wie ime Bericht erwähnt wären hilfreich. Knallhart öffentlich machen. Antworten


Philipp Eigenmann

29.04.2011, 09:00 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Man könnte die fehlbaren Lokale ja auch erst beim 2. Verstoss auf eine publizierte schwarze Liste setzen. Wäre das nicht zumutbar? Antworten


Simone Eppler

29.04.2011, 09:00 Uhr
Melden 11 Empfehlung

Ganz einfach: Ich gehe, solange keine Transparenz herrscht, möglichst nicht mehr auswärts essen. Mir ist der Appetit jedenfalls vergangen. Antworten


conny heid

29.04.2011, 08:58 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Ich kann nicht verstehen was so schwierig an einer schwarzen Liste sein soll! Der Kunde sollte doch das Recht haben zu wissen was Ihn erwartet. Und das man fehlbare Betriebe auch noch schützt, dass finde ich voll daneben! Weiss ja jeder wie es sein soll, und wenn er sich nicht daran hält..... muss man halt die Konsequenzen tragen - wie überall! Antworten


Stefan Schmid

29.04.2011, 08:50 Uhr
Melden

14'649 Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz?!? Die Spinnen die Kontrolleure!
Grüselbeitzen sind mir selbstverständlich auch zuwider ... aber ... die aktion-kontroll-itis schlägt wieder mal, Analog der omnipräsenten Parksündertruppen, voll zu. Wir haben schon echte Probleme in Zürich...
Antworten


Tom Müller

29.04.2011, 08:25 Uhr
Melden 5 Empfehlung

"...sie befürchten, dass der Name eines fehlbaren Lokals über Jahre hinweg ruiniert würde." na hoffentlich! Ich zahle lieber höhere Preise und bekomme dafür frisches Essen aus einer sauberen Küche! Antworten


Lucas Cannolari

29.04.2011, 08:20 Uhr
Melden 10 Empfehlung

Wow, hier wurde von den Kontrolleuren ganze Arbeit geleistet. 4719 Inspektionen (+ Analysen im Labor etc) mit neun Mitarbeitern. Da soll mal einer sagen, die öffentliche Verwaltung arbeitet nicht effizient. Und wer behauptet sowas brauchts nicht, kann sich ja beim nächsten Biss in eine Bratwurst auf eine Lebensmittelvergiftung freuen. Antworten


Mark La Rocca

29.04.2011, 08:18 Uhr
Melden 122 Empfehlung

Man sollte eben nicht nur die schwarzen Schafe an den Pranger stellen sondern auch die guten Lokale auszeichnen. Damit würde das Problem der Rufschädigung gelöst. In Los Angeles werden die saubersten Lokale mit A, die mittleren mit B und jene welche knapp der Schliessung entronnen sind mit C gekennzeichnet. Sichtbar im Lokal und abrufbar im Internet. Warum nicht einmal eine gute Lösung kopieren? Antworten


Hans Müller

29.04.2011, 09:48 Uhr
Melden 28 Empfehlung

Die Lösung, die Sie nennen, ist marktwirtschaftlich und damit effizient, und sie erlaubt kein Moralisieren. Vielleicht ist sie darum in der Schweiz nicht willkommen. ;-)


john tobler

29.04.2011, 09:32 Uhr
Melden 3 Empfehlung

ich wähle Sie gleich in dieses Amt.


Renzo Giambonini

29.04.2011, 09:16 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Aber es wäre trotzdem an der Zeit, die "Wiederholungstäter" namentlich zu erwähnen, so dass Alle informiert werden, auch Dijenigen, welche kein Internet besitzen. Als ehemaliger Koch habe ich als Gast schon in einige Küchen "geschaut" und schnell festgestellt, dass ich dieses Lokal künftig meiden werde. Übrigens auch die Toilleten sind Visitenkarten des betreffenden Restaurants.


Kurt Pfister

29.04.2011, 09:06 Uhr
Melden 11 Empfehlung

Es geht noch einfacher: in Kopenhagen muss jedes Restaurant seine letzten drei Bewertungen gut sichtbar beim Eingang deklarieren; es gibt das lachende Smiley für gut, das gleichgültige für okay und dasjenige mit den Mundwinkeln nach unten für nicht gut. So verstehen auch Touristen sofort, was gemeint ist.


Renzo Giambonini

29.04.2011, 07:22 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Natürlich sollte man nicht alle Betriebe an den Pranger stellen, doch bei Gastrobetrieben, in welchen wirklich gravierende Mängel festgestellt wurden und welche eventuell schon ein-oder mehrere Male gerügt werden mussten ist eine öffentliche Bekanntmachung dringend angesagt. Eine sogenannte schwarze Liste ist im Interesse der Kunden unbedingt erforderlich, ohne Rücksichtsname auf Namen und Status. Antworten


Julian Lenz

29.04.2011, 07:20 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Betroffene Betriebe sollten bei krassen Mängeln angeprangert werden. Dann würde sich die Situation wohl schnell wieder verbessern. Antworten


Rene Stucki

29.04.2011, 07:19 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Im Niederdorf ist ein Take out immer wieder von Kontrolleuren geruegt worden. Es wird langsam Zeit, dass Gruesellokale publiziert werden. Wir Kunden bezahlen, so wollen wir wissen wo diese Gruesel sind.Schlimm was im Niederdorf in Take outs serviert wird. Und dies alles bei Exoten. Die haben noch nie ueber Gesundheit ihrer Gaeste etwas gelernt. Antworten


Claude Meister

29.04.2011, 07:01 Uhr
Melden 11 Empfehlung

Das ist einfach eine riesen Schweinerei! Seit Jahren wird nach einer Veröffentlichung verlangt, aber der Staat stellt sich weiterhin stur. Ich als Gast möchte aber wissen, wo ich esse. Bsp. Dänemark: Dort werden die Restaurants vom Gesundheitsinspektorat mit Smiles bewertet. Diese Smiles müssen für jeden Gast klar ersichtlich sein, wenn er das Rest. betritt. Aber die CH schaffen wieder mal nichts Antworten


Beatrice De Souza

29.04.2011, 14:54 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Mein Herz weint wenn ich seh wie es Heut abgeht bin ein Ex - Gastronomin was früher zu streng'n war ist Heut zu larsch. Es gab noch Patrons mit Herzblut so wurde der Betrieb geführt und gepflegt. Meine Hotelfachschule hat viel Geld gekostet für was ?



Zürich

Lokalverzeichnis

Werbung

Lokale Suche

Marktplatz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

Umfrage

717 Parkplätze wurden in der Stadt oberirdisch abgebaut. Ist die städtische Politik hierzu richtig?





«Balé de Rua»

Sydney Opera House – London – Paris. Jetzt endlich in Zürich zu sehen!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Jobs

Jobs, in die man sofort wechseln will!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Jobs

Jobs, in die man sofort wechseln will!