Bakterien und Erreger im Essen: 132 Restaurants und Betriebe verzeigt

Von Silvio Temperli. Aktualisiert am 29.04.2011 69 Kommentare

Die Situation hat sich 2010 gegenüber dem Vorjahr markant verschlechtert: Fast ein Drittel aller Proben von Esswaren enthielten zu viele Bakterien.

«Grüselbeizen» in Zürich: Die Ergebnisse aus den Restauranttests haben sich gegenüber dem Jahr 2009 verschlechtert.

«Grüselbeizen» in Zürich: Die Ergebnisse aus den Restauranttests haben sich gegenüber dem Jahr 2009 verschlechtert.
Bild: Keystone

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Eine Portion Eitererreger als Beilage? Auswärts essen ist nicht immer ein Schleck. Vor allem dann nicht, wenn die aufgetischten Speisen – etwa Spaghetti, Reis, Suppen, Saucen – nicht frisch zubereitet sind. Dies zeigen die jüngsten Erhebungen in der Stadtzürcher Gastroszene. Lebensmittelkontrolleure haben im vergangenen Jahr in 216 Restaurants, Läden sowie Take-aways der Stadt mehrere Proben vorgekochter Esswaren genommen, davon waren deren 67 mit zu vielen oder sogar krankheitserregenden Keimen verunreinigt. Hinzu kamen 65 Betriebe mit massiven hygienischen oder baulichen Mängeln. «Dieses Resultat ist unschön und markant schlechter als 2009», sagt Ferdinand W. Uehli, Leiter Gesundheitsschutz.

Die fehlbaren Betriebe wurden verzeigt und gebüsst. Die Höhe der Busse hängt vom Verseuchungsgrad ab. Werden zum Beispiel Krankheitskeime entdeckt, kann die Busse bis zu mehrere Tausend Franken betragen. Die Inspektoren fordern die Wirtsleute auf, tagesfrisch zu kochen und die Menükarte zu verkleinern. In den gerügten Gaststätten werden laufend Nachkontrollen durchgeführt. Wiederholungstäter bittet die Stadt stärker zur Kasse.

Gäste warten auf schwarze Liste

Die Kontrolleure taxierten sieben Betriebe als «Grüselbeizen» – darunter war auch ein Kiosk. 2009 waren es noch 12 gewesen. Sie ordneten eine vorübergehende Schliessung an. Eine solche Massnahme ist gemäss Ferdinand W. Uehli stets die Folge des immer gleichen Cocktails: «Verfaulte Lebensmittel in Küche und Lagerräumen, dreckige Böden, Ungeziefer in Schubladen, kaum geputzte Maschinen, leere Handtuchbänder, verschmutzte Toiletten.» Damit setze man die Gesundheit der Gäste aufs Spiel.

Die Gäste können aber solche Gastrobetriebe nicht boykottieren, sie erfahren die Namen der hygienisch untragbaren Restaurants nicht. Noch immer herrscht nämlich strikte Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht schreibt das eidgenössische Lebensmittelgesetz vor, das derzeit revidiert wird. Der Bundesrat ist dafür, dass man künftig die schwarzen Schafe beim Namen nennt. Die Gastonomen wehren sich dagegen, sie befürchten, dass der Name eines fehlbaren Lokals über Jahre hinweg ruiniert würde.

Auch Ferdinand W. Uehli hält nicht viel davon, Beizen öffentlich an den Pranger zu stellen: «Hebt man die Schweigepflicht auf und publiziert die Ergebnisse der Kontrollen, werden vermutlich die Betriebe dadurch nicht wesentlich besser.» Darüber hinaus würde eine schwarze Liste die Arbeit der Inspektoren erschweren: «Zum einen erhöht sich der Druck auf die Kontrolleure, weniger Schliessungen zu verfügen, zum andern würde der Verwaltungsaufwand erheblich grösser.» Die Gastrobranche ist dem Wunsch der Kundschaft nach Aufklärung bislang nur mit freiwilligen Hygiene-Testaten nachgekommen, die im Restaurant ausgehängt werden, sichtbar fürs Publikum. Laut Uehli sind diese Sauberkeitslabels bei den Wirtsleuten «kein Renner».

Zahl der Betriebe gestiegen

In der Stadt Zürich waren im letzten Jahr 4447 Lebensmittelbetriebe – dazu gehören neben Restaurants und Spitalküchen auch Getränkehändler – gemeldet, das sind 155 mehr gegenüber 2009. Ein Team von neun Mitarbeitenden führte 4719 Inspektionen durch, inklusive Nachkontrollen. Dabei traten alles in allem 14'649 kleine bis erhebliche Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz zutage. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.04.2011, 23:46 Uhr

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69 Kommentare

Mark La Rocca

29.04.2011, 08:18 Uhr
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Man sollte eben nicht nur die schwarzen Schafe an den Pranger stellen sondern auch die guten Lokale auszeichnen. Damit würde das Problem der Rufschädigung gelöst. In Los Angeles werden die saubersten Lokale mit A, die mittleren mit B und jene welche knapp der Schliessung entronnen sind mit C gekennzeichnet. Sichtbar im Lokal und abrufbar im Internet. Warum nicht einmal eine gute Lösung kopieren? Antworten


David Stalder

29.04.2011, 09:16 Uhr
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Pharmaunternehmungen, Banken/Versicherungen, Nahrungsmittelindustrie und Dienstleistungsunternehmen in der Telekommunikation dürfen an den Pranger gestellt werden. Kassensturz darf ungeniert Produkte und Dienstleistungen an den Pranger stellen ... aber für die Gastrobranche gibt es eine Schweigepflicht???? Unglaublich wo leben wir? Antworten



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