Zürich

Bedingte Geldstrafe für Kresimir Stanic

Der ehemalige FCZ-Spieler Kresimir Stanic ist am Mittwoch vom Bezirksgericht Zürich wegen Verkehrsdelikten schuldig gesprochen worden.

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Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 120 Franken sowie zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Mit seinem Strafmass blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag des Staatsanwalts. Dieser hatte eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 110 Franken gefordert - allerdings auch bedingt. In der Höhe der Busse folgte das Gericht dem Antrag des Anklägers.

Einsicht und Reue

Stanics Verteidiger hatte an das Gericht appelliert, von einer Strafe abzusehen. Sein Mandant sei schon genug getroffen von den Folgen des Unfalls. Der einstige Spitzensportler kann nie mehr als Profifussballer arbeiten. Der Eventualantrag des Verteidigers - eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Franken - lag aber nur wenig unter dem nun verhängten Strafmass. Als Busse hatte der Verteidiger 500 Franken als angemessen erachtet.

Der geständige Angeklagte zeigte sich vor Gericht einsichtig und reuig. Er habe damals einen grossen Fehler gemacht. «Das wird nie wieder geschehen», versicherte er. Er habe viel gelernt aus dem Unfall. Heute engagiert sich Stanic immer wieder in der Information Jugendlicher über die Gefahren des Rasens. Der bald 24-jährige Stanic musste sich vor Gericht verantworten, weil er im September 2006 in Zürich betrunken und viel zu schnell in einen Findling am Strassenrand gerast war. Dabei hatte er sich schwere Verletzungen zugezogen.

Erstellt: 11.02.2009, 17:35 Uhr

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