Bei der ID kennt das Fundbüro keine Gnade
Von René Staubli. Aktualisiert am 25.08.2009 36 Kommentare
Gute Aufbewahrung vorteilhaft: Wer seine ID verliert für den wirds kompliziert.
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Peter* hatte Glück im Unglück. Er sass mit Kollegen im Bellevue-Rondell, um den Abend bei einem Bier ausklingen zu lassen. Plötzlich merkte der 18-Jährige, dass ihm der Rucksack abhanden gekommen war – mitsamt dem Handy, dem ZVV-Jahresabo, dem iPod und dem Portemonnaie. Peter erinnerte sich an einen «merkwürdigen Typen, der dauernd um uns herumschlich». Er glaubte, er sei von ihm bestohlen worden.
Auf dem Fundbüro der Stadt Zürich erlebte Peter wenig später eine Überraschung. Sein Rucksack war abgegeben worden. Nichts war weg, nicht einmal das Geld im Portemonnaie. Er bekam alles zurück – oder fast alles: «Die Identitätskarte müssen wir zurückbehalten», bekam er zu hören, «das ist eine Vorschrift aus Bern; Sie müssen sich eine neue ID besorgen.» Die kostet derzeit 65 Franken – ein Betrag, der junge Leute höllisch schmerzt.
Verlorener Ausweis ungültig
Die Vorschrift gilt seit 2003. Laut Ausweisverordnung, Artikel 24, hat «der Verlust eines Ausweises dessen Ungültigkeit zur Folge. Der Ausweis darf nicht weiterverwendet werden. Ein aufgefundener Ausweis darf nicht zurückerstattet werden; er ist einer ausstellenden Behörde abzugeben. Diese macht ihn unbrauchbar.»
Beim Zürcher Fundbüro geht das so: Die Angestellten kontrollieren die Fundsachen. Identitätskarten und Pässe ziehen sie ein und leiten sie zur Vernichtung ans kantonale Passbüro weiter. Alle anderen Gegenstände geben sie zurück.
Unangenehme Folgen
Laut dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) erfolgt die Beschlagnahmung im Interesse der Inhaberin oder des Inhabers. Es sei nicht überprüfbar, ob und wie ein Ausweis in der Zeit, in der er verschollen war, verwendet wurde. Bei missbräuchlichem Gebrauch – etwa zur Unterschrift eines Vertrags oder für eine Reise ins Ausland – könnte dies für den rechtmässigen Besitzer unangenehme Folgen haben. Deshalb bestehe die gesetzliche Verpflichtung, den Verlust sofort der Polizei zu melden.
Die Restriktionen gehen sogar noch weiter: Selbst wenn man seinen Ausweis als verloren gemeldet hat und dieser dann unversehens zu Hause wieder auftaucht, zum Beispiel in einem andern Jackett, darf man das Dokument nicht mehr verwenden. Man muss es beim kantonalen Passbüro oder bei der Polizei abgeben.
Verlorene Pässe werden registriert
Im Jahr 2008 wurden bei Fedpol mehr als 63'000 Identitätskarten sowie rund 12'000 Pässe als gestohlen oder verloren gemeldet und im schweizerischen Fahndungssystem Ripol registriert. Wer ein solches Dokument weiterverwendet, muss bei der Einreise in ein anderes Land mit Schwierigkeiten rechnen, denn ausländische Behörden haben Zugriff auf die Ripol-Daten. Die Verwendung gestohlener Reisedokumente wird damit erschwert.
Junge Leute werden von ihren Eltern oft angehalten, die ID stets auf sich zu tragen. Bei Kontrollen durch die Polizei können sie sich so Mühseligkeiten ersparen. Aber auch beim Kauf von Alkohol benötigen sie die ID wegen der strengeren Kontrollen immer öfter; ebenso bei Clubbesuchen. Viele tragen die ID deshalb dauernd mit sich herum – ein finanzielles Wagnis, das sich zuweilen rächt.
Wenigstens droht keine Kostenexplosion wie beim Pass: Die ID wird vorderhand nicht mit einem Chip zur Speicherung biometrischer Informationen aufgerüstet und dadurch verteuert. Ein biometrischer Pass kostet mit 250 Franken mehr als doppelt so viel wie ein herkömmlicher.
* Name geändert
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.08.2009, 22:34 Uhr
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36 Kommentare
Was will uns diese Meldung sagen. Wer seinen Ausweis nicht grad findet, sollte keine Panik machen, sondern lieber mal in Ruhe überall suchen, bevor er eine Verlustmeldung bei der Polizei macht. Vielleicht gibt es auch ehrliche Finder, welche den Besitzer anrufen oder per Post zustellen, so was werde ich zukünfitg machen, damit der Besitzer nicht noch bestraft wird. Antworten



