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Der Entzug des Fahrausweises von älteren Personen habe ihn 2008 immer wieder beschäftigt, schreibt Ombudsmann Thomas Faesi in seinem am Mittwoch vorgestellten Bericht. Er habe sich mehrfach mit der Frage auseinandersetzen müssen, wem zu Recht der Ausweis entzogen wurde, und wer eine «zweite Chance» verdiene.
Im Bericht beschrieben sind die Fälle einer 77-Jährigen, eines 85- Jährigen sowie eines 88-Jährigen. Im ersten Fall wurde der Frau die Fahrerlaubnis unter Auflagen wieder erteilt. Im zweiten Fall konnte auch der Ombudsmann die Rückgabe des Ausweises nicht verantworten. Auch im letzten Fall stützte Faesi die Auffasung der Polizeibehörden. (tif/sda)
Erstellt: 08.07.2009, 11:01 Uhr



