Zürich

«Bern, bitte nachbessern!»

Von Janine Hosp. Aktualisiert am 23.07.2010 20 Kommentare

Die faktische Schliessung der 24-Stunden-Tankstellenshops widerspricht in Zürich kantonalem Recht: Kommentar von Janine Hosp.

Janine Hosp.

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Viele Angestellte, die in der Nacht arbeiten, tun dies nicht, weil sie sich dann fitter fühlen oder weil sie schlafen wollen, wenn die Sonne scheint. Sie tun es, weil ihnen kaum eine andere Möglichkeit bleibt. Der Staat soll deshalb durchaus darauf achten, dass Arbeit, die am Tag erledigt werden kann, möglichst nicht in die Nacht abwandert.

Der Staat schützt Angestellte aber nicht, indem er ihnen zwar erlaubt, nachts Gipfeli zu verkaufen, aber nicht die Butter dazu. Solch absurde Regelungen wird auch der einsichtigste Kunde nicht verstehen.

Absurd sind in diesem Fall aber nicht die Gesetze selber, sondern die Widersprüche zwischen den Gesetzen. Diese treten mit dem Urteil des Bundesgerichts in den Zürcher Tankstellenshops ganz handfest zutage: Das kantonale Gastrogesetz erlaubt es, nachts Snacks und Getränke zu verkaufen – nach dem nationalen Arbeitsgesetz dürfen es aber nur solche sein, welche die Richterinnen und Richter in Lausanne zu dieser Stunde für unentbehrlich halten.

Mit dieser Gesetzeskollision stellt sich kein unlösbares Problem – der Gesetzgeber in Bern muss einfach noch etwas nachbessern. Die Gelegenheit dafür bietet sich demnächst im Nationalrat. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 23.07.2010, 07:26 Uhr

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20 Kommentare

B r E berhard

23.07.2010, 07:34 Uhr
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Sehr guter Beitrag Frau Hosp. Ich bin auch der Meinung, dass in der Nacht endlich wieder Ruhe herrschen sollte und die Arbeitenden schlafen dürfen. Somit sollte im Sinne einer einheitlichen Lösung die Tankstellen während der Nacht am einfachsten ganz geschlossen werden müssen. Wer jetzt aufheult... wär das wirklich so schlimm, die Tages/Nacht Struktur zu akzeptieren? Antworten


Reto Bommer

23.07.2010, 07:47 Uhr
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Ist dieses Urteil auch im Namen des Volkes gefällt worden? Es tunkt mich sehr weltfremd. Aber ich sehe auch einen Sicherheitsaspekt. Wen nun wegen dem tieferen Umsatzes anstatt 2 Personen nur noch eine Person zwischen 1 - 5 Uhr auf der Tankstelle arbeitet. Wer sorgt für die Sicherheit von dieser Person, kann man die Richter dafür belangen falls mal einen Personenschaden dabei ergibt? Antworten



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