«Berner Beamte sollten zuerst in Zürcher Tankstelle einkaufen»
Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 21.10.2009 57 Kommentare
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Die betroffenenTankstellen
Diese sieben Tankstellen dürfen ihre Shops künftig nicht mehr rund um die Uhr betreiben.
Gewerkschaften sehen kein Bedürfnis
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erfreut über den Entscheid zur Schliessung der Shops von Tankstellen. «Nachtarbeit ist für Arbeitnehmer belastend und gesundheitsschädigend, daher darf sie nur in Ausnahmefällen zulässig sein», teilt der SGB am Mittwoch mit.
Laut den Gewerkschaftern ist das Einkaufen in Tankstellen während der Nacht ist kein Bedürfnis der breiten Bevölkerung: «Das Shoppingerlebnis von Wenigen reicht nicht aus, um das Nachtarbeitsverbot auszuhebeln».
Der SGB befürchte einen Dominoeffekt, wenn Tankstellen nachts ihre Shops offen lassen können. Andere Geschäfte in Bahnhöfen oder in der Innenstadt werden dann das gleiche Recht verlangen und nachziehen.
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Die Richter haben entschieden: Im Kanton Zürich müssen sieben Tankstellen den 24-Stunden-Betrieb aufgeben und ihre Shops von 1 bis 5 Uhr Shops schliessen. Betroffen sind fünf Tankstellen in der Stadt Zürich, eine am Flughafen Kloten und eine in Winterthur.
Mit diesem Entscheid stützt das Bundesverwaltungsgericht das Bundesamte für Arbeit (Seco). Das Seco hatte die Schliessung verlangt, da die Verkäufe in den Tankstellenläden offenbar dem geltenden Arbeitsrecht widersprechen. Demnach dürfen die Shops nur 24 Stunden offen sein, wenn dies einem Bedürfnis der Bevölkerungsmehrheit entspreche.
Knapp 28'000 wollen offene Shops
«Es ist absurd, den Entscheid mit einem fehlenden Bedürfnis zu begründen», sagt Gregor Rutz, Geschäftsführer der IG Freiheit. Diese hatte im vergangenen Sommer eine Petition mit knapp 28'000 Unterschriften gegen eine Begrenzung der Ladenöffnungszeiten bei Tankstellen eingereicht. Nicht nur die vielen Unterschriften zeigen laut SVP-Mann Rutz, dass die Tankstellenshops in der Nacht einem Bedürfnis entsprechen. «Ich war selber nachts vor Ort, um mir ein Bild zu machen und war beeindruckt, wie gut die Shops besucht waren», sagt Rutz.
Ebenso unverständlich ist für Rutz, dass man in der momentanen Wirtschaftskrise mit solchen Entscheiden Arbeitsplätze vernichte. «Zudem haben die Berner Beamten offenbar keine Ahnung, was in Zürich abgeht. Die Richter sollten zuerst mal in einer der Tankstellen einkaufen, bevor sie solche Entscheide fällen», so Rutz weiter.
«Nur das geltende Recht angewendet»
Laut einer Online-Umfrage sind die Leser von Tagesanzeiger.ch ebenfalls gegen eine teilweise Schliessung der Tankstellen-shops. Über 80 Prozent der 600 Teilnehmer sprachen sich gegen eine Beschränkung der Öffnungszeiten aus.
Das Seco sieht sich durch den Richterspruch bestätigt, wie Sprecherin Christiane Aeschmann auf Anfrage sagt. Offenbar habe man juristisch richtig gehandelt. «Nicht das Seco entscheidet, wann eine Tankstelle offen haben darf oder nicht. Wir haben nur das geltende Recht angewendet», sagt Aeschmann.
Ob und wann der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt wird, ist derzeit offen. Die Tankstellen haben sich noch nicht entschieden, ob sie das Urteil weiterziehen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 21.10.2009, 14:12 Uhr
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57 Kommentare
"Gottseidank" haben wir ein Rechtssystem und Richter, welche "kompetent" darüber entscheiden, welches die Konsumentenbedürfnisse von heute sind. Und dabei den Shopverkauf schliessen lassen, obwohl die Verkaufsstelle für Benzin- und Bistroverkäufe ohnehin bedient ist. Sichtschutz, um die Aufmerksamkeit der Kunden nicht auf das Warensortiment zu lenken... Seldwyla in Reinkultur ! Antworten



