Zürich

Beschwerde eingereicht: SVP attackiert Zürcher Regierung

Von Stefan Häne. Aktualisiert am 17.06.2009

Im Namen der Zürcher SVP hat Kantonsrat Claudio Zanetti beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht. Der SVP passt nicht, dass die Regierung eine Härtefallkommission geschaffen hat.

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Das Bundesgericht in Lausanne hat Post von Claudio Zanetti erhalten. Der SVP-Kantonsrat hat in diesen Tagen eine Beschwerde eingereicht, weil er und seine Kolleginnen und Kollegen in der SVP die Gewaltentrennung verletzt sehen.

Stein des Anstosses ist der Entscheid der bürgerlichen Regierung, die von der Linken und der CVP propagierte Härtefallkommission zu schaffen. Das Gremium, laut Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) ein «unabhängiger Rat» aus Fachleuten, soll neu strittige Fälle von abgewiesenen Asylsuchenden prüfen. Die Regierung regelt das Geschäft in einer Verordnung, die am 1. September dieses Jahres in Kraft treten soll. Ein neues Gesetz auszuarbeiten, hätte nach Ansicht der Regierung zu lange gedauert und womöglich eine Volksabstimmung nach sich gezogen. Hollenstein stellte bei der Präsentation des Regierungsbeschlusses im Mai denn auch klar, er wolle «nicht drei Jahre warten, bis es vorwärtsgeht».

Gewaltentrennung verletzt?

Just an dieser Haltung stört sich die SVP. In der Beschwerde, die dem TA vorliegt, kritisiert Zanetti das Gebaren der Regierung als «unmotiviert und unhaltbar». Er verweist auf zwei Postulate aus dem Jahre 2006, in denen Politiker der SP und der Grünen eine Härtefallkommission forderten. Der Rat lehnte es im März 2007 jedoch ab, die beiden Vorstösse zu überweisen. Die Regierung, so die SVP, habe diesen Entscheid des Kantonsrates - entgegen ihrem Auftrag - nicht umgesetzt, sondern ihn «umgestossen und ihm zuwidergehandelt». Damit unterlaufe die Regierung die Arbeit des Parlaments und verletze den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltentrennung. Die SVP ortet überdies keine «gesetzliche Ermächtigung, die dem Regierungsrat auf dem Gebiet des Ausländerrechts eine Verordnungskompetenz einräumen würde».

Der Fall beschäftigt auch die Geschäftsleitung des Kantonsrats. Im Juli trifft sie sich mit der Regierung zu einer rund einstündigen Aussprache, die neu jährlich zweimal stattfinden soll; angeregt hat dies Markus Notter (SP) in seinem Amtsjahr als Regierungspräsident. In dieser Gesprächsrunde wird die Härtefallkommission möglicherweise aufs Tapet kommen, zumindest informell, wie Kantonsratspräsidentin Esther Hildebrand (Grüne) sagt. Sie selber befürwortet einen solchen Expertenrat; mit dem Vorgehen der Regierung zeigt sie sich einverstanden: Es liege in der Kompetenz der Regierung, Verordnungen zu erlassen: «Ob man das in diesem Fall gut findet oder nicht, hängt einzig vom politischen Blickwinkel ab.» Seitdem der Kantonsrat die zwei Postulate abgelehnt habe, sei Entscheidendes passiert, sagt die Grünenpolitikerin und verweist auf das verschärfte Asyl- und Ausländergesetz, das seit Anfang 2008 in Kraft ist.

Expertengremien gibt es heute schon

Die Regierung hat von der Beschwerde offiziell noch keine Kenntnis. Aus diesem Grund will die Exekutive jetzt auch keine Stellung dazu nehmen, wie Esther Fischer von der Sicherheitsdirektion sagt. Grundsätzlich, so Fischer, sei die Regierung aber befugt, in Eigenregie beratende Gremien einzusetzen. Der Fall sei dies etwa im Bereich der Strassensignalisation, wo sich ein Expertengremium, die sogenannte verkehrstechnische Kommission, mit spezifischen Fachfragen befasse. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 17.06.2009, 08:10 Uhr

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