Bettler treiben ihr Unwesen
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Das rät die Polizei
- Lassen Sie sich nicht zu einer Spende drängen.
- Geben Sie nach Möglichkeit keine Barbeträge sondern fragen Sie nach einem Einzahlungsschein.
- Achten Sie beim Spenden auf das offizielle Gütesiegel.
- Melden Sie Zweifelsfälle sofort über Notruf 117 der Polizei.
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In den letzten Wochen sind bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Zürich über 50 Meldungen von Personen eingegangen, die sich über Bettler beklagten. Laut Kantonspolizei ist betteln im Kanton Zürich grundsätzlich verboten, das Sammeln von Geldern hingegen ist bewilligungspflichtig.
Wie die Ordnungshüter mitteilen, treten immer mehr Bettler als Taubstumme auf und sammeln angeblich für Organisationen, die sich für behinderte Menschen einsetzen. Oftmals gibt es aber diese Organisationen überhaupt nicht. Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt, keine Spenden oder Unterschriften abzugeben wenn Zweifel an der Rechtmässigkeit der Sammelaktion bestehen.
Allgemein ist bei «Schüttelbüchsen-Sammlungen» Vorsicht geboten. Seriöse Organisationen zeichnen sich durch das ZEWO Siegel aus und sind im Besitz einer Bewilligung der Gewerbepolizei. Viele verfügten über ein einheitliches Erscheinungsbild wie beispielsweise Namenschilder, Bekleidung, Informationsmaterial wie Broschüren oder besitzen gar einen kleinen Informationsstand.
Widerhandlungen werden an das zuständige Statthalteramt rapportiert, eine Wegweisung wird eröffnet und bereits gesammeltes Geld wird zuhanden des Statthalteramtes eingezogen. (pia)
Erstellt: 13.12.2011, 10:54 Uhr



