Zürich

Camenisch soll bis 2018 in Haft bleiben

Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 24.01.2012 10 Kommentare

Marco Camenisch wird die bedingte Entlassung nicht gewährt. Der «Ökoterrorist» habe sich nie von seinen extremen politischen Ansichten distanziert.

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Marco Camenisch: Der als «Ökoterrorist» bekannt gewordene 60-jährige Bündner sitzt seit 1991 in italienischen und Schweizer Gefängnissen.

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Das Zürcher Amt für Justizvollzug verweigert die bedingte Entlassung von Marco Camenisch, schreibt sein Unterstützungskomitee in einer Medienmitteilung. Der heute 60-jährige Bündner sitzt seit 20 Jahren im Gefängnis, momentan in der Strafanstalt Lenzburg.

Camenisch hatte Ende der 70er-Jahre und in den 80er-Jahren Sprengstoffanschläge auf Hochspannungsmasten in Graubünden und Italien verübt – als Protest gegen die Atomindustrie. Zudem hatte er in Brusio GR einen Bündner Grenzwächter erschossen und bei seiner Verhaftung in Italien auf einen Polizisten geschossen. Camenisch wurde 1991 in Italien verhaftet und 2002 an die Schweiz ausgeliefert. In diesem Frühling hat Camenisch zwei Drittel seiner Strafe abgesessen. Sein spätester Entlassungstermin ist im Mai 2018.

Anwalt geht vor Bundesgericht

Laut der Pressemitteilung seines Unterstützungskomitees soll am 8. Februar eine Anhörung zur bedingten Entlassung stattfinden. Dabei habe das Amt für Justizvollzug Camenischs Anwalt aber bereits mitgeteilt, dass man die bedingte Entlassung abweisen werde. In der Regel werden Gefangene nach Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe bedingt entlassen. Voraussetzung ist: Sie müssen sich im Strafvollzug bewährt haben, und es darf keine Wiederholungsgefahr bestehen.

Das Amt für Justizvollzug wollte zur Verweigerung der Haftentlassung aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und Amtsgeheimnisses nichts sagen. Wie Bernard Rambert, der Anwalt von Camenisch, auf Anfrage sagt, hatte das Amt für Justizvollzug im Zusammenhang mit Urlaubsgesuchen argumentiert, dass sich Camenisch nicht mit den Taten auseinandergesetzt und die gleichen extremen politischen Ansichten wie in der Vergangenheit habe. Rambert will den Entscheid ans Bundesgericht bringen.

Camenisch im Hungerstreik

Camenisch hatte sich in der Vergangenheit aus der Zelle heraus immer wieder zu Wort gemeldet und sich für den revolutionären Kampf ausgesprochen. Sein Name wurde in Bekennerbriefen bei verschiedenen Sprengstoffattentaten und Brandstiftungen erwähnt; unter anderem beim Brandanschlag auf das Haus des ehemaligen SP-Regierungsrats Markus Notter.

Camenisch befindet sich momentan aus Protest gegen das Word Economic Forum (WEF) im Hungerstreik. Seinem Protest haben sich auch zwei der drei inhaftierten Ökoaktivisten angeschlossen, die einen Anschlag auf das Nanotechnologie-Zentrum der IBM in Rüschlikon geplant hatten. Sie sind im letzten Juli vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 24.01.2012, 11:47 Uhr

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10 Kommentare

Anastasia-Margarita Tse-Iosseliani

24.01.2012, 12:36 Uhr
Melden 38 Empfehlung

Ich hoffe doch sehr, das ein Mann der einfach einen Grenzschützer erschiesst und einen Polizisten anschiesst, so lange im Gefängnis bleibt, wie er keine Gefahr für die Gesellschaft mehr darstellt. Antworten


Roberto Gloor

24.01.2012, 19:01 Uhr
Melden 23 Empfehlung

Er soll bis ans Lebensende im Knast bleiben. Auch weil er auf freiem Fuss immer noch eine Gefahr darstellen würde. Antworten



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