Zürich

Carl Hirschmann muss 500'000 Franken hinterlegen

Von Thomas Knellwolf. Aktualisiert am 04.08.2011 14 Kommentare

Das Bundesgericht verlangt vom Millionenerben, seiner Ex-Freundin keine Gewalt anzutun. Tut er es doch, kostet ihn das eine halbe Million Franken.

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In einem Monat muss sich der Zürcher Ex-Clubbesitzer wegen sexueller Nötigungen, sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen, Körperverletzungen, Nötigungen und Tätlichkeiten vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Carl Hirschmann bestreitet die meisten Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

In einer Art Vorverfahren hat Hirschmann nun eine Niederlage erlitten. Das Bundesgericht hält es für richtig, dass der 30-jährige Jetsetter eine sogenannte Friedensbürgschaft leisten muss: Hirschmann muss versprechen, seine Ex-Partnerin L. M. nicht zu schlagen.

Der Erbe aus der Jet-Aviation-Dynastie hatte mit der zehn Jahre jüngeren Frau laut den Richtern zwischen Frühjahr 2008 und Sommer 2009 «eine engere Bekanntschaft» gepflegt. Das Zürcher Obergericht hatte festgehalten, die «zumindest zeitweise problematische Beziehung» sei geprägt gewesen «von häufigen Auseinandersetzungen in ebenso häufigem mehr oder weniger stark angetrunkenem Zustand». Vorfälle zwischen den beiden füllen fünf Seiten der Anklageschrift, die am 8. und 9. September behandelt wird. Zudem kommen die mutmasslichen Übergriffe gegen drei weitere Frauen zur Sprache.

Als Nötigung sieht es die Staatsanwaltschaft an, dass der damalige Clubbesitzer gedroht haben soll, L. M. zusammenzuschlagen. Eine Zeugin, die mit L. M. befreundet ist, sagt, Hirschmann habe in seinem Club Saint-Germain die Worte gebraucht: «I will beat the shit out of her in front of everyone.» Damit habe er L. M. zwingen wollen, ihre Anzeige zurückzuziehen. L. M. dachte nicht daran. Stattdessen verlangte sie von der Justiz, Hirschmann zu verpflichten, seine Drohung nicht wahr zu machen. Dies tat eine Zürcher Richterin letztes Jahr. Ihr Urteil haben das Ober- und nun das Bundesgericht bestätigt. Hirschmann muss eine halbe Million Franken hinterlegen, um das Versprechen abzusichern.

«Pikantes» über die Klägerin

«Ich respektiere diesen Entscheid», sagt Hirschmann, «und werde gerne den erwünschten Forderungen nachkommen.» Allerdings, wendet er ein, habe das Bundesgericht von «einer veralteten und falschen Sachverhaltsdarstellung» ausgehen müssen. Es gebe verschiedene «pikante Elemente», die er erst im Prozess vor Bezirksgericht einbringen könne: so «die mehrfachen Kontaktversuche von Frau M., obwohl sie bei den Behörden auf einem Kontaktverbot besteht».

Vor Bezirksgericht, so Hirschmann weiter, werde er beweisen, dass er seine Ex-Partnerin «nie verletzt habe und dass ihre Aussagen, die zu meiner damaligen Verhaftung geführt hatten, nicht der Wahrheit entsprechen». Laut Anklageschrift hat Hirschmann L. M. dreimal geschlagen. Zudem soll er ihr im September 2009 im Kaufleuten gedroht haben, Nacktbilder von ihr und Aufnahmen vom gemeinsamen Geschlechtsverkehr auf einem Pornokanal im Internet zu veröffentlichen. «Go watch your photos on Youporn!», soll Hirschmann vor Clubbesuchern gesagt haben. Der Beschuldigte sieht dies als «lockeren Spruch» – was die Richter ihm abnahmen. Alle Gerichtsinstanzen verzichteten darauf, die Friedensbürgschaft auf diesen Bereich auszudehnen. L. M. hatte durch alle Instanzen hindurch erfolglos gefordert, Hirschmann solle auch versprechen, keine Nacktaufnahmen zu publizieren.

Das Bundesgericht hält nun fest, dies wäre «weder ein Verbrechen noch ein Vergehen». Deshalb könne es hier keine Friedensbürgschaft erlassen. Die 17 intimen Digitalbilder der Anzeigeerstatterin auf seinem beschlagnahmten Computer hatte Hirschmann bei den Untersuchungsbehörden gelöscht. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 04.08.2011, 07:19 Uhr

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14 Kommentare

Kurt Aegeri

04.08.2011, 08:29 Uhr
Melden 73 Empfehlung

Um Herrn Hirschmann soll sich doch der "Blick" "kümmern". Was haben Meldungen über diesen unbedeutenden Zeitgenossen in einer angeblich seriösen Tageszeitung zu suchen? Mit diesem Wischiwaschi schaden sich die Tageszeitungen letztlich nur selbst. Man nimmt sie immer weniger ernst. Und abonniert sie dann auch nicht. Antworten


Michael Meier

04.08.2011, 08:33 Uhr
Melden 54 Empfehlung

TA: Bitte sofort aufhören von dieser Person zu schreiben. Ist nur langweilig, primitiv und verblödend.
Es gibt doch bessere und intelligentere Berichterstattungen, oder nicht?!
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