Central-Krawalle: Beweise gegen 19-Jährigen fehlen
Aktualisiert am 20.01.2012 2 Kommentare
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Der Sanitärinstallateur war am frühen Morgen des 18. September bei der Walchebrücke in der Zürcher Innenstadt zusammen mit zahlreichen anderen Personen festgenommen worden. Der Mann bezeichnete sich als unschuldig, verhielt sich in der Folge jedoch ungeschickt.
So erklärte er, dass er in der Krawallnacht, in der unter anderem Schaufensterscheiben zu Bruch gingen und Autos beschädigt wurden, bloss seine Freundin besucht habe. Deren Namen wollte der Mann jedoch nicht preisgeben.
Busse von 800 Franken gefordert
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat erhob danach Anklage und verlangte für den nicht Vorbestraften eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 800 Franken.
Am Donnerstag beteuerte der Angeschuldigte vor Gericht, er habe bewusst Abstand zu den Krawallanten gehalten. Er sei in einem Fastfood-Restaurant beim Hauptbahnhof gewesen, als er eine SMS von seiner Freundin bekommen habe. Danach sei er besorgt in Richtung Walchebrücke aufgebrochen. Dort habe man ihn festgenommen.
Gemäss dem zuständigen Einzelrichter gebe es keine Beweise, dass der Lehrling ein Teil der Tätergruppe gewesen sei. Für den einen Tag, den er in Haft verbrachte, erhielt er ein Schmerzensgeld von 300 Franken zugesprochen.
(ep/sda)
Erstellt: 20.01.2012, 08:33 Uhr
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2 Kommentare
Einmal mehr fehlen die Beweise. Wann wird die Stadtpolizei endlich Helmkameras einführen und bei Hooligans und Demonstranten, welche Sachbeschädigungen durchführen oder Gewalt ausüben, endlich filmen, damit man die richtigen Täter identifizieren kann? Antworten

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