Das Büro mit dem Babypass
Von Ruedi Baumann. Aktualisiert am 19.08.2011 39 Kommentare
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Bei einem jungen Paar aus dem Oberland liefs schön nach Plan. Das Baby kam drei Wochen vor den geplanten Sommerferien in Italien zur Welt. Glückliche Eltern, gesundes Kind – doch nun begannen die Probleme. Seit Einführung der neuen, maschinenlesbaren Pässe (2003) können Babys nicht mehr im Pass der Mutter eingetragen werden und brauchen für Reisen ins Ausland eine eigene Identitätskarte (ID). Weil die Zeit drängte, fuhr die Mutter – frisch aus dem Spital entlassen – ins Passbüro ihrer Wohngemeinde. Mit Baby. Denn in den Passvorschriften steht: «Minderjährige und Bevormundete müssen für die Beantragung eines Ausweises in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen.»
Das Baby trug seinen ersten amtlichen Auftritt mit Fassung – ganz im Gegensatz zur Mutter. Die Gemeindekanzlei verlangte nämlich ein biometrisches Bild des Säuglings. «Die Identifikation von Kindern ist wichtig, zum Beispiel um Kindesentführungen und Kinderhandel besser bekämpfen zu können», schreibt der Bund.
Mit dem Handy fotografieren ist keine gute Idee
Die Anforderungen an das 35×45 Millimeter grosse Foto sind enorm: kein Nuggi, kein Teddybär, keine Hand der Mutter, exakte Frontalaufnahme, keine Schatten, keine Unebenheiten im Hintergrund, Kopfhaltung gerade, beide Augen offen und auf gleicher Höhe, Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen, natürliche Hauttöne.
Keine Chance also für einen Schnappschuss mit dem Handy. Sogar das Fotogeschäft im Dorf war überfordert: Entweder schlief oder schrie das Baby. Und das weisse Tuch als neutraler Hintergrund über der Brust der Mutter warf Falten. Über das Ergebnis war die Mutter entsetzt: «Er sieht grauenhaft aus, verpennt, mit Hängebacken und Doppelkinn. Mein Sohn hat noch nie so ausgesehen und wird nie so aussehen.» Mutter und Gemeindekanzlei blieb nichts anderes übrig, als auf ein Einsehen des kantonalen Passbüros zu hoffen.
Ein Brief fürs Baby
Zehn Tage später konnte die Mutter einen eingeschriebenen Brief auf der Post abholen. Eine letzte Hürde – denn das Dokument war an den knapp dreiwöchigen Sohn adressiert. Zum Glück liess die Postfrau gesunden Menschenverstand walten und verlangte weder eine Vollmacht des Babys noch einen Geburtsnachweis. Auch an der Grenze in Chiasso lief alles glatt: Ehepaar und schlafendes Baby wurden locker durchgewinkt.
Peter Klossner, Chef des kantonalen Passbüros, gibt zu, dass das Foto eines Babys auf der ID nicht viel bringe, zumal die ID fünf Jahre gültig sei. Doch die Vorschriften sind klar: Jede Person ein Ausweis, jeder Ausweis ein Foto. Gemäss Klossner sind die Behörden bei Fotos von Kleinkindern toleranter als bei Erwachsenen. Das gilt insbesondere «bezüglich Blick in die Kamera und neutralem Gesichtsausdruck».
Rolf Löber, professioneller Porträtfotograf in Thalwil, rechnet für das Porträt eines Babys mit einer Stunde. Sein Rezept: Babys müssen auf einem Aufnahmetisch liegen. Gegen verklebte Augen hat er ein einfaches Rezept: Mit etwas Speichel ausreiben. Und auch gegen Schreikrämpfe: Ein Schoppen, die Brust der Mutter oder das «Guguseli-Spiel». (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 19.08.2011, 07:06 Uhr
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