Das Volk soll über einen Weg rund um den Zürichsee abstimmen

Von Helene Arnet. Aktualisiert am 24.06.2010 20 Kommentare

Die SP will konkret wissen, was ein durchgängiger Uferweg am Zürichsee kostet und ob das Stimmvolk diesen will. Dazu lanciert sie nun eine Volksinitiative.

Der Zürichsee im Frühling 2010: Nicht überall ist ein durchgehender Uferweg vorhanden.

Der Zürichsee im Frühling 2010: Nicht überall ist ein durchgehender Uferweg vorhanden.
Bild: Keystone

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Im Strandlook empfingen Exponenten der SP gestern die Medien im Gemeinschaftszentrum Wollishofen am Zürichsee, um den Start der Unterschriftensammlung für einen Seeuferweg zu verkünden. Die Volksinitiative mit dem populären Thema verlangt von der Regierung eine Vorlage, die zeigt, was ein durchgängiger Fussweg kostet. Gleichzeitig sollen die Ufer ökologisch aufgewertet werden. Initianten sind die SPBezirksparteien Horgen und Meilen sowie zwei Sektionen der Stadtpartei.

Entlastung für das Seebecken

Die SP möchte gleich zwei Fliegen auf einen Streich treffen: «Mit einem solchen Uferweg können alle Leute den See erleben, nicht nur die Privilegierten, die direkt an ihm wohnen», sagte Kantonsrätin Julia Gerber Rüegg aus Wädenswil. Zudem würden die Seeufer, dort wo sie heute schon zugänglich sind, entlastet, fügte ihre Zürcher Amtskollegin Sabine Ziegler an. «Das untere Seebecken ist dem Ansturm all jener, die mangels Alternativen hier die Nähe zum See suchen, kaum mehr gewachsen. Es ist übernutzt.»

Bereits in den Siebzigerjahren war der durchgängige Seeuferweg im Gespräch gewesen. «Mit dem Realisierungshorizont Jahrhundertwende vor Augen», erinnert sich der Stäfner Kantonsrat Peter Schulthess und stellt fest: «Es fehlt aber bis heute nicht an den rechtlichen Grundlagen, sondern am politischen Willen.» Der politische Wille fehlte dem Kantonsrat tatsächlich, als es im letzten November darum ging, den Seeuferweg im Gewässer-Richtplan zu verankern. Den Bürgerlichen gelang es, wenn auch nur knapp, den Passus zu streichen. Doch ist der Uferweg im Richtplan Verkehr noch vermerkt.

Kanton soll Recht einfordern

Der Umfang des Zürichsees beträgt 87 Kilometer, davon liegen rund 70 Kilometer auf Zürcher Gebiet. An der Goldküste ist der See nur punktuell öffentlich zugänglich, am linken Seeufer dagegen zieht sich ein fast zusammenhängender Uferweg über rund 15 Kilometer von Richterswil nach Horgen. Ein Reststück bei der Giessen-Halbinsel wird demnächst realisiert. Rund die Hälfte des Zürcher Seeufers gehört der öffentlichen Hand, der Rest Privaten. Diese müssten folglich Land für den Weg hergeben.

Die SP stellt sich allerdings auf den Standpunkt, dass dazu kaum Enteignungszahlungen fällig seien, da ein grosser Teil auf Konzessionsland liege. Das Seeufergebiet ist im 19. Jahrhundert aufgeschüttet worden, um Land zu gewinnen. In vielen Abgabeverträgen (Konzessionen) an Private ist vermerkt, dass das Land an den Kanton unentgeltlich zurückfalle, falls dieser einen Seeuferweg bauen wolle.

Geschätzte 90 Millionen Kosten

Dieses Recht müsse jetzt eingefordert werden, sagt Julia Gerber Rüegg. Doch streiten sich Juristen und Politiker, inwieweit die Klausel noch Gültigkeit hat oder in Gewohnheitsrecht übergegangen ist. Daher sind auch die Kosten eines durchgehenden Uferwegs schwer abzuschätzen. Das 1,6 Kilometer lange Wegstück bei der Halbinsel Giessen kommt auf 7,6 Millionen Franken zu stehen. Für den ganzen Seeuferweg samt ökologischen Aufwertungsmassnahmen ist von grob geschätzten 90 Millionen Franken die Rede. Der Weg solle aus dem Strassenfonds bezahlt werden, fordert die SP.

SP-Kantonsrat Roland Munz aus Zürich ist zuversichtlich, dass über den Sommer die nötigen 6000 Unterschriften zusammenkommen. Danach gelte es, in der Abstimmung dem Stimmvolk klarzumachen, dass der Zürichsee nicht nur den «Seeufer-Villenbesitzer-Seegemeinden» und auch nicht nur den Seegemeinden gehöre, sondern ein Erholungsraum für den ganzen Kanton darstelle.

Neben der nun lancierten SP-Initiative hat auch die EVP eine Seeufer-Initiative gestartet, die jedoch weniger konkret ist: Sie will frei zugängliche Ufer in der Kantonsverfassung festschreiben – wie es auch der Verein Rives Publiques auf eidgenössischer Ebene verlangt. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.06.2010, 07:13 Uhr

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20 Kommentare

Vivienne Tran

24.06.2010, 10:23 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Ich bin absolut dafür, bravo! Es geht nicht um Enteignung, sondern darum, Grundstück zurückzunehmen, welches ausgeliehen wurde. Der See und das Ufer gehört allen, auch den Reichen, aber nicht ihnen alleine. Antworten


Stefan Weber

24.06.2010, 08:38 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Wenn man den Artikel gelesen hat, weiss man, dass es in den meisten Fällen nicht um Enteignung geht. Das Konzessionsland gehört dem Kanton. Es wurde den Seeanstössern "befristet" überlassen. Und sie kamen jahrzehntelang in den Genuss dieses Landes, ohne es kaufen zu müssen. Nun kämen einfach andere Menschen in den Genuss des Seeufers. Von welcher Art Gerechtigkeit sprechen wir hier eigentlich? Antworten



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