Zürich

«Das kann den einen oder anderen schon ‹gluschtig› machen»

Interview: Stefan Eiselin, Christoph Landolt. Aktualisiert am 08.06.2010

Der Fall des korrupten Zürcher Pensionskassenmanagers D. G. sorgt für Aufsehen. Vorsorgeexperte Erich Solenthaler über die Führung der BVK, Kontrollmechanismen und die Verlockung von Angestellten.

Erich Solenthaler, Pensionskassen- und Anlageexperte des «Tages-Anzeigers».

Der BVK-Sitz an der Zürcher Stampfenbachstrasse.

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Herr Solenthaler, Sie beobachten die Schweizer Pensionskassenszene seit vielen Jahren. Wie haben Sie die BVK in dieser Zeit erlebt?
Sie beeindruckte in den Neunzigerjahren mit ihrer Anlagestrategie. In den letzten Jahren aber hat sie sich kaum mehr bewegt und verändert. Sie wies in dieser Zeit fast permanent eine gravierende Unterdeckung auf und entwickelte keine Lösung dafür. Die Leistungen für die Versicherten sind gut, aber sie konnten und können auch in Zukunft mit dem Vermögen kaum erwirtschaftet werden. Das Ziel der Verselbständigung rückte in weite Ferne. Es ist irgendwie eine ausweglose Situation.

Ist die BVK eine gut geführte Kasse?
Im Gegensatz zu anderen öffentlich-rechtlichen Kassen hat sie es verpasst, sich eine klare Struktur und eindeutige Verantwortlichkeiten zu geben; bei ihr hatten immer verschiedenste Gremien von Verwaltung, Politik und Verbänden ein garantiertes Mitspracherecht. Sie war immer erklärungsbedürftig geblieben – und was das Resultat angeht, stand sie halt auch hinter anderen zurück. Wenn man das Resultat zum Massstab für Führungsqualität macht, müsste die Frage verneint werden.

Die BVK weist eine Unterdeckung auf. Kann Korruption dafür verantwortlich sein?
Es wird eine wichtige Frage der Untersuchung sein, ob sich der Vermögensverwalter zu Investitionen verleiten liess, die sich für die Kasse als schädigend erwiesen, die sie besser hätte unterlassen sollen. Aber die ganze Unterdeckung kann man damit sicherlich nicht erklären.

Betrugsfälle geschehen oft bei kleineren Kassen, die weniger professionelle Strukturen aufweisen. Wie kann so etwas bei einer so grossen Kasse passieren?
Die BVK hat erst vor zirka zwei Jahren das Vier-Augen-Prinzip eingeführt – das bedeutet, dass in die wichtigeren Entscheidung und ihre Ausführung mehrere Personen involviert sein müssen. Dieses Prinzip ist eine wirksame Bremse gegen kriminelle Aktivitäten. Das Problem ist, dass die grossen Kassen zwar erhebliche Vermögen verwalten, aber doch nur einige wenige Mitarbeiter beschäftigen. Grosse Kassen sind im Prinzip Kleinbetriebe mit riesigen Bilanzen. In der BVK kam dazu, dass das Asset Management über lange Zeit personell unterbesetzt war und sich über die hohe Arbeitslast beklagte. Die Verantwortlichen pflegten gleichzeitig einen aktiven Anlagestil. Beides kann einen Missbrauch nur fördern.

Die BVK hat vor einem Jahr den Chef ausgewechselt. Kann das einen Einfluss auf die Aufdeckung des Betruges gehabt haben?
Ja, das nehme ich an. In der BVK war bereits der Wechsel des Geschäftsführers das Zeichen, dass eine andere Kultur angestrebt wird, denn er kam aus der Privatwirtschaft. Das ist in öffentlich-rechtlichen Kassen nicht häufig. Intern sollen Kandidaten zur Verfügung gestanden haben.

Wie oft kommt es in der Schweiz zu Delikten?
Zu Verurteilungen kam es in ganz wenigen Fällen. Das Asset Management von Pensionskassen ist aber anfällig dafür, weil im Wesentlichen die gleiche Arbeit geleistet wird wie auf Banken, aber die Bezahlung deutlich geringer ist. Das kann den einen oder anderen Vermögensverwalter schon «gluschtig» machen, zumal sie ja ständig mit Bankern in Kontakt sind.

Ist die Pensionskassenwelt, wo fremdes Geld angelegt wird, besonders anfällig für Korruption?
Viele Kassen sind schon vor Jahren dazu übergegangen, die Vermögensverwaltung auswärts an Banken zu übertragen. Die Gefahr von Missbrauch ist so geringer. Auch werden grössere Teile der Vermögen indexiert angelegt. Da hat Korruption einen viel geringeren Platz, weil es auch für die Banken gar nicht mehr so viel zu verdienen gibt und die ganzen Prozesse sind transparenter und einfacher. Die BVK hat diesen Trend weniger mitgemacht. Warum, das war eine der Fragen, die sie offen liess.

Was können Vorsorgeeinrichtungen tun, um Bestechung zu verhindern?
Es gibt genug Instanzen, Investment-Controller, öffentliche Aufsicht und Revisionsgesellschaften, die alle ihr Auge auf die Vermögensverwaltung haben. Es braucht nicht mehr Instanzen, aber sie sollten effizienter arbeiten können – etwa auch unangekündigte Kontrollen durchführen. So etwas gibt es in der zweiten Säule nicht. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 07.06.2010, 17:32 Uhr

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