Zürich

«Den Sterbetourismus einschränken»

Der Kantonsrat verlangt, dass Ausländer die Kosten für die behördliche Untersuchung nach einem begleiteten Freitod bezahlen müssen. Notfalls soll der Staat auf den Nachlass zurückgreifen.

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Es war nicht wie üblich die EDU, sondern die EVP, die in der gestrigen Sterbehilfedebatte im Kantonsrat am klarsten Position bezog und deutlich signalisierte, worum es ihr eigentlich geht. «Die EVP findet, dass die Sterbehilfe in der Schweiz verboten werden müsste», sagte Peter Ritschard (Zürich). Immerhin könne der Kantonsrat nun einer Regelung zustimmen, welche den Sterbetourismus zwar nicht ganz beende, aber doch stark einschränke.

Zur Diskussion stand eine Motion von Bruno Walliser (SVP, Volketswil) und Jean-Philippe Pinto (CVP, Volketswil), die verlangen, dass Ausländer oder deren Hinterbliebene für die Folgekosten aufzukommen haben, die ein begleiteter Freitod verursacht. Konkret geht es um die Kosten für die Strafuntersuchungen durch Polizei, Amtsarzt, Gerichtsmedizin und Staatsanwaltschaft, die nach jedem Suizid fällig werden, um auszuschliessen, dass eine strafbare Tötung vorliegt. Heute bezahlt die öffentliche Hand diese Kosten.

«Muss jeder selbst wissen»

So klar wie die EVP äusserte sich sonst keine Partei. Im Gegenteil betonten mehrere Redner, dass es ihnen ganz und gar nicht um die grundsätzliche Frage gehe, ob Sterbehilfe richtig oder falsch sei. «Das ist jedem selbst überlassen», sagte etwa Jean-Philippe Pinto (CVP, Volketswil). Und Regine Sauter (FDP, Zürich) machte klar: «Wir sind dagegen, dass die Freitodbegleitung kriminalisiert oder eingeschränkt wird. Unser Ja zur Motion wollen wir keinesfalls als Schritt in diese Richtung verstanden wissen.»

CVP fürchtet Druck von aussen

Die FDP unterstütze die Motion deshalb, weil sie Verständnis habe für das «Missbehagen der Bevölkerung», dass Ausländer einzig zum Sterben in die Schweiz kämen. Ähnlich sah es auch Hans Heinrich Raths (SVP, Pfäffikon): «Die Schweiz sollte nicht für die halbe Welt der Ort werden, wo man den Freitod praktizieren kann.» Jean-Philippe Pinto fürchtet gar, die Schweiz könne wie beim Steuerstreit vom Ausland unter Druck kommen, weil unsere liberale Regelung dort nicht gern gesehen werde.

Der Staat subventioniere die Sterbehilfe für Ausländer geradezu, sagte Pinto, indem er die Folgekosten übernehme: «Unsere angespannte Finanzsituation lässt das nicht zu.» Deshalb sei es auch gerechtfertigt, bei der Sterbehilfe Ausländer und Einheimische ungleich zu behandeln: «Ausländer bezahlen hier ja keine Steuern.»

Verletzte Rechtsgleichheit

Ganz anders sahen das SP, Grüne und ein Teil der Grünliberalen. Die Motion verletze die Rechtsgleichheit. «Es ist undenkbar, nur für Ausländer Gebühren zu verlangen und nur für jene, die sich mit organisierter Sterbehilfe das Leben nehmen», sagte Heidi Bucher (Grüne, Zürich). Sie bezeichnete es als «die letzte Freiheit für liberale Denker», sich selbstbestimmt das Leben nehmen zu dürfen. Diese Freiheit dürfe nicht eingeschränkt werden.

Ruedi Lais (SP, Wallisellen) nannte die Motion ein «kolossales Missverständnis». Das gehe schon aus dem Titel hervor, in dem die Rede ist von Todesfällen, «die durch Sterbehilfeorganisationen verursacht worden sind». «Das ist ein ungeheuerlicher Vorwurf», sagte Lais. Dadurch würden die Sterbehilfeorganisationen «in eine dunkle Ecke» gedrängt. Es brauche mehr Mut im Umgang mit dem Thema Tod.

Der Regierungsrat wollte die Motion nicht entgegennehmen, wenn auch aus anderen Gründen. Die Kosten im Zusammenhang mit einem Suizid entstünden vor allem durch die strafrechtlichen Abklärungen. Wenn sich aber zeige, dass keine strafbare Handlung nachweisbar sei, dürfe der Staat die Kosten nicht weiterverrechnen.

Diese Begründung kritisierten die Befürworter der Motion harsch. «Der Regierungsrat ist doch auch sonst kreativ, wenn es darum geht, neue Gebühren zu erheben», stichelte Bruno Walliser. Und Hans Peter Häring (EDU, Wettswil am Albis) erklärte, bei der Sterbehilfe handle es sich eben um ein «Spezialdelikt», da brauche es auch spezielle Lösungen.

Der Kantonsrat überwies die Motion schliesslich mit 93 gegen 51 Stimmen. Nun muss der Regierungsrat ein Gesetz ausarbeiten.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 16.02.2010, 04:00 Uhr

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8 Kommentare

Andreas Kyriacou

17.02.2010, 14:00 Uhr
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Der Regierungsrat soll also ein Gesetz ausarbeiten, das weder mit dem Bundesrecht in Einklang zu bringen ist noch vollziehbar sein wird? Und das wegen ein paar Dutzend Dignitas-Fällen pro Jahr? Wo bleibt der das Einstehen der FDP für individuelle Freiheiten? Wo der Kampf der SVP gegen überflüssige Gesetze? Offenbar spielen die bürgerlichen Parteien lieber willige Handlanger für christliche Fundis. Antworten


Luzia Keller

17.02.2010, 12:00 Uhr
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@Doris Bruderer: es wäre jedoch die Aufgabe einer kirchlichen Institution, sich der Seelenarbeit eines Sterbewilligen anzunehmen und ihm/ihr eine menschenwürdige Todesbegleitung zu ermöglichen. Ich kann nicht verstehen, wieso dies eine 'Sache' sein soll und eine Dignitas oder Exit, also Privatunternehmen mit Gewinnmaximierung!, dies übernehmen. Wo bleibt hier die Ethik und Moral der Kirche? Antworten


Naomi Manser

16.02.2010, 15:33 Uhr
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Menschen die freiwillig sterben wollen tun dies bestimmt aus einer grossen persönlichen Notlage heraus und niemals leichtfertig. Statt dass sie von einer Brücke herunterspringen müssen, sollte man ihnen einen würdigen Rahmen erlauben, um aus dem Leben zu scheiden. Die fanatischen Religiösen sollen doch für einmal Andersdenkenden den eigenen Willen lassen. Oft sind unerträgliche Schmerzen der Antworten


Doris Bruderer

16.02.2010, 13:50 Uhr
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@Luzia Keller, Das Pfarramt wird sich sicher nicht dafür einsetzen! Warum auch? Das viele Steuergeld bekommen sie so oder so. Antworten


Luzia Keller

16.02.2010, 12:48 Uhr
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@Mirjam Schneider: Sie haben das Problem völlig richtig erkannt. Wer darf überhaupt über den persönlichsten Entscheid ausser mir selber entscheiden? Wer spielt sich hier in unserer Gesellschaft als Richter über Tod und Leben auf und will jetzt noch Geld dafür kassieren?! Wenn überhaupt liegt dies in den Händen des örtlichen Pfarramts bzw. Kirchensteuer. Diese sollen sich endlich dafür einsetzen! Antworten


Mirjam Schneider

16.02.2010, 11:15 Uhr
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@C.Hafner:warum ist das verwerflich, wenn sich ein unheilbar kranker Mensch selbst töten will?!ist es denn besser die letzten Monate/Tage des Lebens mit Morphium vollgepumpt dahinzusiechen als bewusst von Angehörigen Abschied nehmen+somit auch möglichen Schmerzen+Medis zuvorzukommen?Ihre Aussage ist sowas von ignorant! Antworten


Catherine Hafner

16.02.2010, 09:55 Uhr
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Seit wann entscheidet der Mensch wann er sterben will? wie lange will die Schweiz so etwas tolerieren? wie tief will die Schweiz noch fallen? Menschen werden getötet und die Politiker reden über die Kosten! noch tiefer kann man ja nicht fallen oder doch? Antworten


Kurt Gsell

16.02.2010, 09:54 Uhr
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Wenn der Regierungsrat nicht will verzögert er es jahrelang. Siehe Umsetzung des Rauchverbots. Entweder sollte man auf detaillierte (und teure) Abklärungen und Untersuchungen verzichten oder man sollte sie verrechnen. Antworten



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