«Den Sterbetourismus einschränken»

Von Liliane Minor. Aktualisiert am 16.02.2010 8 Kommentare

Der Kantonsrat verlangt, dass Ausländer die Kosten für die behördliche Untersuchung nach einem begleiteten Freitod bezahlen müssen. Notfalls soll der Staat auf den Nachlass zurückgreifen.

Artikel zum Thema

Stichworte

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Es war nicht wie üblich die EDU, sondern die EVP, die in der gestrigen Sterbehilfedebatte im Kantonsrat am klarsten Position bezog und deutlich signalisierte, worum es ihr eigentlich geht. «Die EVP findet, dass die Sterbehilfe in der Schweiz verboten werden müsste», sagte Peter Ritschard (Zürich). Immerhin könne der Kantonsrat nun einer Regelung zustimmen, welche den Sterbetourismus zwar nicht ganz beende, aber doch stark einschränke.

Zur Diskussion stand eine Motion von Bruno Walliser (SVP, Volketswil) und Jean-Philippe Pinto (CVP, Volketswil), die verlangen, dass Ausländer oder deren Hinterbliebene für die Folgekosten aufzukommen haben, die ein begleiteter Freitod verursacht. Konkret geht es um die Kosten für die Strafuntersuchungen durch Polizei, Amtsarzt, Gerichtsmedizin und Staatsanwaltschaft, die nach jedem Suizid fällig werden, um auszuschliessen, dass eine strafbare Tötung vorliegt. Heute bezahlt die öffentliche Hand diese Kosten.

«Muss jeder selbst wissen»

So klar wie die EVP äusserte sich sonst keine Partei. Im Gegenteil betonten mehrere Redner, dass es ihnen ganz und gar nicht um die grundsätzliche Frage gehe, ob Sterbehilfe richtig oder falsch sei. «Das ist jedem selbst überlassen», sagte etwa Jean-Philippe Pinto (CVP, Volketswil). Und Regine Sauter (FDP, Zürich) machte klar: «Wir sind dagegen, dass die Freitodbegleitung kriminalisiert oder eingeschränkt wird. Unser Ja zur Motion wollen wir keinesfalls als Schritt in diese Richtung verstanden wissen.»

CVP fürchtet Druck von aussen

Die FDP unterstütze die Motion deshalb, weil sie Verständnis habe für das «Missbehagen der Bevölkerung», dass Ausländer einzig zum Sterben in die Schweiz kämen. Ähnlich sah es auch Hans Heinrich Raths (SVP, Pfäffikon): «Die Schweiz sollte nicht für die halbe Welt der Ort werden, wo man den Freitod praktizieren kann.» Jean-Philippe Pinto fürchtet gar, die Schweiz könne wie beim Steuerstreit vom Ausland unter Druck kommen, weil unsere liberale Regelung dort nicht gern gesehen werde.

Der Staat subventioniere die Sterbehilfe für Ausländer geradezu, sagte Pinto, indem er die Folgekosten übernehme: «Unsere angespannte Finanzsituation lässt das nicht zu.» Deshalb sei es auch gerechtfertigt, bei der Sterbehilfe Ausländer und Einheimische ungleich zu behandeln: «Ausländer bezahlen hier ja keine Steuern.»

Verletzte Rechtsgleichheit

Ganz anders sahen das SP, Grüne und ein Teil der Grünliberalen. Die Motion verletze die Rechtsgleichheit. «Es ist undenkbar, nur für Ausländer Gebühren zu verlangen und nur für jene, die sich mit organisierter Sterbehilfe das Leben nehmen», sagte Heidi Bucher (Grüne, Zürich). Sie bezeichnete es als «die letzte Freiheit für liberale Denker», sich selbstbestimmt das Leben nehmen zu dürfen. Diese Freiheit dürfe nicht eingeschränkt werden.

Ruedi Lais (SP, Wallisellen) nannte die Motion ein «kolossales Missverständnis». Das gehe schon aus dem Titel hervor, in dem die Rede ist von Todesfällen, «die durch Sterbehilfeorganisationen verursacht worden sind». «Das ist ein ungeheuerlicher Vorwurf», sagte Lais. Dadurch würden die Sterbehilfeorganisationen «in eine dunkle Ecke» gedrängt. Es brauche mehr Mut im Umgang mit dem Thema Tod.

Der Regierungsrat wollte die Motion nicht entgegennehmen, wenn auch aus anderen Gründen. Die Kosten im Zusammenhang mit einem Suizid entstünden vor allem durch die strafrechtlichen Abklärungen. Wenn sich aber zeige, dass keine strafbare Handlung nachweisbar sei, dürfe der Staat die Kosten nicht weiterverrechnen.

Diese Begründung kritisierten die Befürworter der Motion harsch. «Der Regierungsrat ist doch auch sonst kreativ, wenn es darum geht, neue Gebühren zu erheben», stichelte Bruno Walliser. Und Hans Peter Häring (EDU, Wettswil am Albis) erklärte, bei der Sterbehilfe handle es sich eben um ein «Spezialdelikt», da brauche es auch spezielle Lösungen.

Der Kantonsrat überwies die Motion schliesslich mit 93 gegen 51 Stimmen. Nun muss der Regierungsrat ein Gesetz ausarbeiten.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 16.02.2010, 04:00 Uhr

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

8 Kommentare

Kurt Gsell

16.02.2010, 09:54 Uhr
Melden

Wenn der Regierungsrat nicht will verzögert er es jahrelang. Siehe Umsetzung des Rauchverbots. Entweder sollte man auf detaillierte (und teure) Abklärungen und Untersuchungen verzichten oder man sollte sie verrechnen. Antworten


Catherine Hafner

16.02.2010, 09:55 Uhr
Melden

Seit wann entscheidet der Mensch wann er sterben will? wie lange will die Schweiz so etwas tolerieren? wie tief will die Schweiz noch fallen? Menschen werden getötet und die Politiker reden über die Kosten! noch tiefer kann man ja nicht fallen oder doch? Antworten



Zürich

Meistgelesen in der Rubrik Zürich

Lokalverzeichnis

Werbung

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Umfrage

Am 17. Juni stimmen wir darüber ab: Würden Sie die Volksinitiative «Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse» heute annehmen?



AKTUELLE JOBS

Marktplatz

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Grillsaison
homegate Besser grillieren mit unseren Experten-Tipps Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate

Telefonbuch

Marktplatz