Zürich

Pia Wertheimer
Stv. Ressortleiterin Zürich


Der Bundesrat sucht nach dem Unmöglichen

Aktualisiert am 16.11.2012 9 Kommentare

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat viel Post erhalten. Kantone, Skyguide und Flughafen haben sich zu den Flugregimes geäussert. Dem Bundesrat steht ein ungemütlicher Entscheid bevor.

Ende 2013 wird der Bundesrat ein Flugregime auswählen: Ein wegweisenden Entscheid der Flughafenpolitik.

Ende 2013 wird der Bundesrat ein Flugregime auswählen: Ein wegweisenden Entscheid der Flughafenpolitik.
Bild: Keystone

Pia Wertheimer ist seit September 2011 als Redaktorin im Ressort Zürich bei Tagesanzeiger.ch tätig. Zuvor stand sie fünf Jahre lang für die Printausgabe des «Tages-Anzeigers» im Einsatz. (Bild: Boris Müller)

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Die sechs Varianten des Zürcher Flugregimes

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Der Staatsvertrag mit Deutschland macht eine Anpassung bei den An- und Abflügen am Flughafen Zürich nötig. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat eine Reihe möglicher Varianten publiziert.

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Sechs verschiedene An- und Abflugregimes hat der Bund vorgeschlagen. Die Stellungnahmen der Kantone, von Skyguide und vom Flughafen machen eines deutlich: Wenn es hart auf hart geht, ist sich jeder selbst der Nächste. Die Kantone treten die «Klotener Resolution» mit Füssen, mit welcher sie Einigkeit signalisieren und sich gegen das süddeutsche Diktat wehren wollten. Der Flughafen wehrt sich gegen die drohenden Fesseln einer Betriebsbeschränkung und die Fluglotsen fordern die Sicherheit als oberstes Gebot.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat mit der Vernehmlassung zu den vor einigen Wochen präsentierten sechs Varianten vorsondiert, welche An- und Abflugverfahren am ehesten mehrheitsfähig sind. Gestützt auf die Stellungnahmen der angehörten Parteien wird das Bazl nun drei oder vier An- und Abflugregimes auswählen.

Ein verwaltungsökonomischer Entscheid

Zu diesen werden sich anschliessend im Frühjahr 2013 Kantone, Gemeinden, die verschiedenen Fluglärmorganisationen, die Naturschutzverbände, der Flughafen und Skyguide im ordentlichen Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren äussern können. Diese Rückmeldungen fliessen in ein erneutes Ausscheidungsprozedere ein.

Wie Urs Haldimann, Leiter Recht und Internationales beim Bazl, sagt, entscheidet der Bundesrat idealerweise Ende 2013 über eine finale Variante. Dieses Vorgehen ist als verwaltungsökonomischer Entscheid zu werten. «Das gibt uns die Möglichkeit, die nun nötigen aufwendigen Detailberechnungen nicht für Varianten durchzuführen, die ohnehin keine Chance haben», sagt Haldimann.

Drei Kriterien als Messlatten

Bei der Auswertung der nun eingereichten Stellungnahmen stehen drei Kriterien im Vordergrund. Als Messlatten fungieren eine kleinere Komplexität und damit eine höhere Sicherheit, die Lärmbelastung und die Kapazität des Flughafens. Es liegt auf der Hand, dass die in der Debatte involvierten Parteien diesen Elementen verschiedene Priorität beimessen werden. Für die Fluglärmgegner steht die Lärmbelastung an oberster Stelle, für die Fluglotsen die kleinste Komplexität und für den Flughafen eine grosse Kapazität.

Dem Bazl ist bewusst, dass dieser Spagat schwierig wird. Es wird einen Kompromiss brauchen, und es liegt in der Natur von Kompromissen, dass sie einigen zu weit und anderen zu wenig weit gehen. Das Bazl wird die Forderungen der verschiedenen Parteien nach ihrer gesamtheitlichen Relevanz einstufen müssen. «Es ist beispielsweise völlig klar, dass sich kaum jemand um den Lärm reisst. Wir werden diesen Aspekt also eher gewichten, wenn verhältnismässig mehr Menschen betroffen sind», sagt Haldimann.

Fest steht, dass der Bundesrat einen ungemütlichen Entscheid wird fällen müssen, denn egal, welche Prioritäten er beim Entscheidungsprozesse setzt, er wird im einen oder anderen Lager für Unmut sorgen.

Erstellt: 16.11.2012, 13:42 Uhr

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9 Kommentare

Carlo Müller

16.11.2012, 13:52 Uhr
Melden 43 Empfehlung 20

Weshalb ungemütlicher Entscheid? Die Ausgangslage ist klar: Ein leistungsfähiger und sicherer Flughafen liegt im Landesinteresse. Diesem haben sich regionale Partikularinteressen unterzuordnen.
Es ist jenes Betriebskonzept zu wählen, das innerhalb der Grenzen des Staatsvertrages die grösstmögliche Sicherheit bei ausreichender Kapazität gewährleistet. Alles andere wäre fahrlässig und irrational.
Antworten


jonas graf

19.11.2012, 08:56 Uhr
Melden 4 Empfehlung 2

die fluglobby will unter keinen umständen beschränkungen. hier liegt das grösste problem! die wirtschaft und (unsichere oder nicht vorhandene) arbeitsplätze werden vorgeschoben um allfälligen beschränkungen entgegenzutreten. dass diese argumente der fluglobby nicht stimmen ist hinlänglich bekannt - verfängt aber leider noch immer beim bürger... Antworten



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