Zürich
Der Vater jettete um die Welt, die Familie lebte von Sozialhilfe
Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 02.02.2012 203 Kommentare
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Mit seinem Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag von Staatsanwältin Sabine Tobler, die eine unbedingte Strafe von 42 Monaten gefordert hatte (Link): Der 58-jährige eingebürgerte Pakistaner, der wegen Sozialhilfebetrugs und Urkundenfälschung vor Gericht stand, wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.
Entscheidend war laut dem Gerichtsvorsitzenden, dass die in der Anklageschrift erwähnten Geldflüsse teilweise nicht beweisbar gewesen seien. Der Fall sei insofern einzigartig, als ein international agierender Geschäftsmann durch die Welt jettete, während seine Familie zu Hause auf Sozialhilfe angewiesen war. Der Mann hatte neben seinem Teppichhandel versucht, Schweizer Schützenpanzer nach Pakistan zu exportieren. Zudem vermittelte er technische Geräte ans pakistanische Militär.
Konkret bezifferte das Gericht den Deliktsbetrag, den der Sozialhilfebezüger dem städtischen Sozialdepartement im Zeitraum von 2002 bis 2007 verheimlicht hatte, auf 200'000 Franken – viel weniger als in der Anklageschrift aufgelistet. Der Mann erhielt in diesem Zeitraum über eine halbe Million Franken Sozialhilfe und Arbeitslosengeld. Ob der Beschuldigte, der aus gesundheitlichen Gründen an der gestrigen Urteilseröffnung nicht anwesend war, den Fall weiterzieht, ist offen. Die Staatsanwaltschaft prüft einen Weiterzug «ernsthaft».
9131 Franken im Monat
Der Fall hatte 2007 und 2008 für Aufsehen gesorgt, weil die «Weltwoche» in zwei Artikeln über die Familie berichtete. Dabei wurden vor allem die Anspruchshaltung der Familie und die vielen Reisen in ihre Heimat kritisiert. Aber auch die hohen monatlichen Sozialhilfebeiträge an die sechsköpfige Familie, 9131 Franken, stiessen auf Unverständnis. (Die Familie erhält seit zwei Monaten keine Sozialhilfe mehr.) Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Gemeinderats nahm sich des Falls nach den Artikeln in der «Weltwoche» an. Im Januar 2008 veröffentlichte sie ihren Bericht. Folgende Vorwürfe wurden von der GPK unter anderem überprüft und vom Sozialdepartement beantwortet:
- Die Familie erhielt 9131 Franken monatlich: Dies entspreche den Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (Skos) und setze sich aus Miete, Krankenkasse, Grundbedarf und ausserfamiliärer Betreuung zusammen.
- Die Sozialen Dienste bewilligten Erziehungs- und Haushaltshilfen: Eine Hilfe, ausschliesslich für Hausarbeiten, war als «Massnahme zur Förderung der sozialen Integration» bewilligt worden.
- Das Sozialamt finanzierte einen Parkplatz: Der Mann hatte einen Parkplatz für das Auto eines Kollegen gemietet.
- Reisen der Ehefrau mit den vier Kindern nach Pakistan: Die Familie war von Angehörigen eingeladen worden. Die Finanzierung wurde nicht geklärt.
- Die Familie wollte eine Haushaltshilfe aus Pakistan einfliegen lassen: Der Antrag der Familie war von den Sozialen Diensten unterstützt worden. Das Schweizer Konsulat in Pakistan lehnte die Einreise ab.
- Der Ehemann weilte öfter im Ausland: Die Finanzierung der Reisekosten habe sich nicht klären lassen. Wie viele Reisen er machte und wie lange sie dauerten, konnte nicht ermittelt werden.
Die Lehren aus dem Fall
Mit den Antworten des Sozialdepartements war die GPK offenbar zufrieden. Die GPK verlangte unter anderem folgende «Lehren» aus dem Fall:
- Klare Ferienreglungen: Reisen müssen genau überprüft werden.
- Exakte Personenzahl pro Haushalt regelmässig überprüfen.
- Zugriff auf allfällig vorhandenes Vermögen abklären.
- Arbeitssituationen von Selbstständigerwerbenden klären.
Ob die Familie wirklich Anspruch auf eine Hilfe aus Pakistan hatte, ob sie diese für die Hausarbeiten wirklich brauchte, ob die Sozialhilfe von über 9000 Franken im Monat nicht zu hoch war und ob die Reisen ins Heimatland berechtigt waren – zu diesen Fragen äusserte sich die GPK im Bericht nicht.
FDP-Gemeinderat Urs Egger hatte die GPK im Fall des Pakistaners präsidiert. Auf die Frage, ob das Gremium nicht blauäugig gewesen sei, sagt Egger, dass man schon bemerkt habe, dass etwas nicht stimme. Die Sozialhilfe für den Mann sei auch gestrichen worden. Gewisse Aspekte habe man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes im Bericht nicht erwähnt. Er betont, dass die GPK den Bericht einstimmig verabschiedet hatte. Der «Weltwoche»-Journalist Alex Baur dagegen spricht von einer Farce.
Das Gericht beziffert den Deliktsbetrag im Zeitraum von fünf Jahren auf rund 200'000 Franken. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 02.02.2012, 08:04 Uhr
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203 Kommentare
CHF 9131.00 für eine Familie? Sorry, wir, beide arbeitstätig, 2 Kinder haben nicht über CHF 9000.00 zur Verfügung. Ich glaub ich höre auf zu arbeiten, das lohnt sich ja gar nicht mehr. Da lieg ich lieber auch dem Schweizer Bund auf der Tasche und geniess mein Leben! Ach, und darf ich bitte auch Reisen unternehmen? Antworten
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