Zürich
Der tolle Hecht aus dem Zürichsee ist jetzt ein Fall für den Richter
Von Rinaldo Tibolla. Aktualisiert am 02.02.2010 64 Kommentare
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Zwischen Fischern und Tierschützern tobt ein heftiger Streit, der heute auch das Bezirksgericht Horgen beschäftigt. Stein des Anstosses ist der Fang eines 116 Zentimeter langen und 22 Pfund schweren Hechts: Hobbyfischer P. G. (Name der Redaktion bekannt) hatte ihn im Februar 2009 an der Horgner Uferpromenade aus dem stürmischen Zürichsee gefischt. Der TA berichtete tags darauf über den Angler und seinen tollen Hecht. Dieser habe gleich beim ersten Wurf angebissen und dann gut zehn Minuten lang extrem gekämpft, «sodass ich den Fisch an der Anglerschnur vorübergehend fast 30 Meter weiter habe ziehen lassen müssen», liess sich G. damals verlauten.
Eine Schilderung, die den Zürcher Tierschutz aufhorchen liess. Einen Monat später reichte dieser Strafanzeige wegen dringenden Verdachts auf Verstoss gegen Tierschutzgesetze ein, die einen schonenden Fischfang verlangen – und qualvolles Töten verbieten. Begründung: «Gemäss dem TA-Bericht wurde ein 22 Pfund schweres, hoch entwickeltes Wirbeltier während zehn Minuten einem Todeskampf, verbunden mit Schmerzen, Leiden und Schäden (Angelhaken), ausgesetzt.» Laut dem Fischerei-Magazin «Petri-Heil», das den Fall in seiner neusten Ausgabe aufgreift, verglichen die Tierschützer den Fang mit dem langsamen Ersäufen von jungen Katzen. Auch der Hecht sei wohl letzten Endes qualvoll erstickt, weil er vom Wasser immer wieder an die Luft gezerrt worden sei.
Tieranwalt schaltete sich ein
Die Staatsanwaltschaft erhob darauf Anklage. Angler G. wurde einvernommen. Und auch der Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel, der im Kanton Zürich die Interessen der Tiere vertritt, schaltete sich ein. Laut Goetschel habe man sich nach der Vernehmung mit dem Fischer getroffen, um über die Einstellung des Verfahrens zu verhandeln. «Wir konnten uns aber nicht einigen.» Deshalb habe der Staatsanwalt nun das Gericht über den Fall entscheiden lassen wollen. Dort drohen G. eine bedingte Geldstrafe von 300 Franken sowie 200 Franken Busse.
Setze man einen Hund einem Todeskampf unter Ermüdung und Ermattung von zehn Minuten aus, sei das Tierquälerei, sagt Goetschel. «Wieso soll dies nicht auch bei einem Fisch so sein?» Als Tieranwalt habe er die Möglichkeit, das Gericht auf diese Frage aufmerksam zu machen. Kommt er damit durch, will er mit den Fischereiverbänden über neue Fangrichtlinien diskutieren.
Ganz anderes beurteilt die Sachlage Andreas Hertig von der kantonalen Fischereiverwaltung, der auch zum Fang einvernommen wurde. Er sagt: «Aufgrund des Zeitungsartikels haben wir keinen offensichtlichen relevanten Verstoss feststellen können in Bezug auf die Fischereigesetze.» Auch gemäss der bisherigen Auslegung der Tierschutzgesetzgebung habe sein Amt keine Übertretung gesehen.
Aufruhr unter den Fischern
Hobby-Fischer P. G. wollte sich vor der Verhandlung nicht äussern. Umso lauter protestieren zahlreiche Fischer, seitdem ihr Leibblatt den Streit unter dem Titel «Tierschutz-Skandal am Zürichsee» publik gemacht hat. Für sie ist klar: G. hat nichts falsch gemacht, nur so lässt sich ein Hecht angeln. Die Fischer machen ihrem Ärger über das Verfahren in Internetforen Luft. «Es ist schlichtweg ein Witz», «Wirklich total daneben vom Tierschutz» oder «Der Fischer handelte ja rechtens», heisst es dort etwa. Einige kündigten an, bei der heutigen Verhandlung Flagge zu zeigen. «Das Recht ist auf unserer Seite», sagt auch «Petri-Heil»-Chefredaktor Daniel Luther. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 02.02.2010, 04:00 Uhr
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64 Kommentare
langsam findet eine enorme Verblödung des Tierschutzes statt. Mit solchem Unsinn wird unsere Justiz zur Lachnummer degradiert. Bei der Landwirtschaftlichen Tierquälerei, wo viel Geld im Spiel ist, greift seit Jahrzehnten kaum jemand von amtswegen ein. Entweder man verbietet die Hobbyfischerei ganz, oder gestattet nur noch die Dynamitfischerei, dann dauert der Todeskampf bloss noch 2 Millisekunden! Antworten
Eigentor fuer den Tierschutz und Bedrohung der Artenvielfalt in den Baechen, Fluessen, Seen, denn die Fischereivereine koennten die Nase bald voll haben ob solch unqualifizierten Angriffen und weder Freizeit noch Geld fuer die Aufzucht von Jungfischen opfern. Antworten
Das ist ja wohl ein April-Scherz im Januar. Einerseits ist es ja schön, dass wir in der Schweiz keine anderen Sorgen haben und andererseits sehr bedenklich, dass wir Tieranwälten und Gerichten über eine solche Banalität diskutieren. Hallo? In welcher Welt lebt ihr Tierschützer eigentlich? Antworten
Obwohl ich Dr. Goetschel und die "Stiftung Tier im Recht" schätze und auch finanziell unterstütze: Jetzt geht der Tieranwalt zu weit! Wieviel Tiere werden WIRKLICH gequält! An diese denke ich, wenn ich eine Überweisung an die Stiftung tätige. Ein Tieranwalt macht Sinn und ich werde die Initiative unterstützen - wenn Dr. Goetschel öffentlich seinen Übereifer eingesteht und "Besserung" verspricht! Antworten
Der Hecht hatte angebissen und war an der Angel. Wie hätte der Fischer denn den Hecht wieder von der Angel bekommen können? Eben genau so wie er gefischt hatte. Dass er nun der Tierquälerei bezichtigt wird empfinde ich ziemlich absurd und wirklichkeitsfremd. Antworten
Die Anzeige des Zürcher Tierschutzes war falsch und kontraproduktiv. Allerdings widert mich die Zurschaustellung von getöteten Tieren als Trophäe an, sei es, ob es sich um abgeknallte Wildtiere in Afrika (kommt heutzutage nicht mehr gut an), um Hochseefische (meist Haie oder Schwertfische) oder um einen Hecht aus dem Zürichsee handelt. Antworten
Ein grosser Hecht kann praktisch jede Schnur zerreissen. Um das zu verhindern "gibt man Faden" und zieht wieder an, so lange bis der "glitschige Kollege" müde ist und an Land oder ins Boot gezogen werden kann. Ich glaube es wäre Tierquälerei, wenn man ihn die Schnur zerreissen lassen würde und er dann wochen- oder monatelang mit dem/den Haken im Maul herumschwimmen müsste. "Petri-Heil" Antworten
Was da unter Tierschutz läuft ist eine Bodenlose Gemeinheit, Behördenwilkühr und Amtsmissbrauch Der beschuldigte Fischer hat mit einem längeren Drill, das ist normal bei dieser Grösse und Art des Fisches, gelandet. Das geschieht Tag täglich. bei der Berufsfischerei sieht die ganze Sache noch viel anders aus, die Fische Netz entfernen nach stundenlangem darin gefangen sein. Antworten
Im Bereich von Gewässern weiss jedes Kind wie man fischt. Tieranwälte braucht es nicht, Tierschutz betreibt jeder anständige Mensch. Alltagsintelligenz könnte helfen, sich über Fangmethoden zu informieren, am Internet, mit Büchern und Gesprächen mit Fischern. Wo das Anwaltshonorar gesucht wird, nützt Vernunft nichts. Gute Anwälte gegen die unverschämte Bankenherrschaft sind gesucht, im Parlament. Antworten
Fischervereine leisten viel wertvolle Arbeit. Mit viel Geduld werden z.B. bedrohte Fischerarten grossgezogen und ausgesetzt, damit weiterhin eine grosse Artenvielfalt unsere Flüsse und Seen prägen. Das Fangen und entnehmen eines Fisches gehört zu diesem Kreislauf dazu. Das ist ein Lapalie und solche Diskussionen sind ein Affront gegen wirkliche Verstösse gegen den Tierschutz. Antworten
Die Tierschützer schiessen hier leider ein sicheres Eigentor. Herr Goetschel beweist der Allgemeinheit und sich selber nur, dass er absolut keine Ahnung hat, wie die Sportfischer ausgeübt wird. Tierschutz ist extrem wichtig, verklärter Tierschutz hingegen ist unsinnig. Wie überall, ist Extremismus kontraproduktiv und das können wir Stimmbürger im März auch so zum Ausdruck bringen. Antworten
@Kärner-Nein ich zähle mich weder zu den Hobbyfischern,noch zu den Jägern-jedoch verfügen-gottseidank-die meisten Kommentarschreiber über einen gesunden Menschenverstand!! Und welches Recht meinen Sie? Wie der Richter wunderbar erläutert hat, ist KEIN Recht verletzt worden. Und bitte,wenn sie sich schon anmassen nicht Vegis zu beleidigen,dann nehmen sie doch in Zukunft Esser und nicht Fresser.Thx Antworten
Besten Dank an den Richter, welcher mit gesundem Menschenverstand über diese Sache entschieden hat. Dass sich nun der Zürcher Tierschutz mit ihrem Prediger Antoine F. Goetschel zu 100% in die Nesseln gestzt haben, kommt zur Freude noch dazu... Die Tierschutzanwalt-Initiative selber "bachab" schicken - die hätte niemand besser machen können ;-) Antworten
wenn ich mir die Kommentare so anschaue kommt mir der Verdacht, dass sich hier der ganze Hobbyfischerverein versammelt hat. Mir wird aber einiges klarer, Fisch- und Fleischfresser sind herz- und emotionslose Killermaschinen die das eigene Vergnügen über dem Recht zu leben setzen. tztz Was für ein Fortschritt die Menschheit doch gemacht hat - bedenklich! Antworten
Sinnvoller Tierschutz in Ehren, aber was da teilweise an barem Unsinn von dieser Seite angeboten wird, ist schlicht haarsträubend! Um einen Fisch essen zu können, muss man ihn bekanntlich mit Rute oder Netz fangen. An dieser Erkenntnis führt kein Weg vorbei und wenn man nicht explizit Veganer ist, kommt man nicht darum herum, das Tier - wie seit Jahrtausenden üblich - einzufangen. Alles Quatsch! Antworten
@ P. Bisang: Ich gehe davon aus, dass Sie keine tierischen Produkte konsumieren (auch keine Milch), dass Sie keine pflanzlichen Produkte essen, die nur wachsen, weil Jäger die Wildschweinepopulation unter Kontrolle halten. Ich gehe auch davon aus, dass für den Bau Ihres Hauses keine Tiere getötet werden mussten (z.B. Würmer etc.). Bestimmt sind Sie ein Geisteswesen, losgelöst von der Natur. Antworten
Ein Trauerspiel! Hier zeigt sich wieder einmal das wahre Gesicht der selbsternannten Tierschützer: Es sind naturfremde, praxisferne Ideologen. Jedes Raubtier jagt, das ist Natur und es gilt auch für den Menschen. Selbstverständlich ist es, ein Tier nicht unnötig zu quälen. Aber was hat der Fischer hier falsch gemacht? Was hätte er anders machen können? Reine Polemik auf der Suche nach Spendengeld Antworten
Was kommt wohl als nächstes? Ein Verbot von Fliegenklatschen und Strafprozesse gegen Mückenmörder? Ich bin absolut für den Tierschutz, aber wenn jetzt bereits harmlose Sportfischer juristisch gegängelt werden wird ganz klar übers Ziel hinaus geschossen! Ach ja, wusstet ihr übrigens, dass der Begriff Vegetarier ursprünglich aus dem Indianischen stammt und "extrem schlechter Jäger" bedeutet? ;-) Antworten
Für den 7. März 2010 ganz klar: Den Tieranwalt braucht es nicht! Oder haben wir zu viele unterbeschäftigte Juristen, welche ein vom Staat bezahltes Pöstlein brauchen? Ich frage mich sowieso, weshalb eine derartige Anzeige überhaupt als erheblich betrachtet und behandelt wird. @Hügli: Sie treffen den Nagel auf den Kopf!! Antworten
Es ist erschreckend was für ein Theater hier gemacht wird! Was ist denn mit all den Fischen die täglich in den Fischernetzten der Berufsfischer landen? Soll das Tiergerechter sein wohl eher kaum! Als Hobbyfischer gönne ich P.G. diesen fang von herzen, und hoffe sehr auch selber mal ein solch stattliches Tier zu fangen. Antworten
Also liebe Fischfang-Fürsprecher; "wie soll man denn ein so grosses Tier sonst an Land ziehen, wenn nicht über einen zermürbenden, unerbittlichen, einseitig verzweifelten Überlebenskampf"? Gegenfrage: "Wie kann man einen erwachsenen Menschen dazu zwingen, seine Liebsten zu verraten, wenn nicht durch bestialische Folter?".Ethik und Machbarkeit sind beides menschliche Perspektiven.Welche wählen wir? Antworten
Böse Stimmen könnten jetzt auch sagen dies sei eine Verschwörung der Gegner der Tier-Anwalt-Initiative. Denn genau mit dieser Anzeige gegen den Fischer ist wohl eine Annahme der Initiative Geschichte. Hingegen sind das halt Zeichen der Zeit - etwa gleichzusetzen mit den Medien und Werbung, die der Mutter auch glauben machen das die Milchschnitte das bessere Pausenbrot als der Apfel ist. Antworten
Kommt einmal nach Neuseeland und fischt im Meer. Da werden Fische beim herausziehen von anderen Fischen angegriffen und veletzt oder getötet. Man sollte diese andern Fische fangen und dem Tierschutzverein zum Verhör ausliefern. Ich dachte, das diese "Tierschützler" kaum noch blöder werden könnten - 'ich irrte mich'. Wisst ihr nicht dass euch diese Tierschutzreligion nicht in den Himmel bringt? Antworten
@Giacomo Maggio Logisch, dass dies der Tierschutz will, das gehört halt in der Natur dazu und darum muss es auch so sein... Aber, dass ein gezielter Schuss, oder hier ein Schlag auf den Nacken das ganze schneller beendet wird aus vor gelassen... Wenn man ein bissen den Lebenslauf von Goetschel anschaut, dann ist klar was bezweckt wird - Fleisch-/Fischesserjäger sind böse und die Esser dazu!! Antworten
Der gleiche Kanton, der ihm ein Fischereipatent für eine Jahresgebühr von 90 Franken (vom Ufer aus) verkaufte, geht nun strafrechtlich gegen ihn vor, weil er das erworbene Recht erfolgreich ausübte. Ich vermute mal, der Staatsanwalt will sich diesen Goetschel endlich vom Hals schaffen und provoziert so ein Präjudizurteil im Sinne der Verteidigung. Alles andere wäre reif für's Burghölzli. Antworten
Der Tierschutz befürwortet doch die Wiedereinbürgerung von Wolf und Luchs. Beide jagen nicht mit Büchse und Flinte, sondern reissen teils nach längeren Verfolgungsjagden nicht besonders "tierschutzkonform". Da spüren die Opfer Angst,Not, Schmerz und Tod. Gegen wen will denn der Tierschutz in diesen Fällen klagen? Gegen die Befürworter oder gegen das Grossraubwild? Da hat Realitätsverlust Blüte! Antworten
Entschuldgung aber dieser Artikel bringt mich in Rage. Die sollen doch alle anzeigen,auch die Jäger,die sind sicher nicht alle Kunstschützen und schiessen ihr Wild sicher nicht alle mit einem Blattschuss,heist also, das ein tötlich getroffenes Wild auch nicht sovort tot ist. Haben die denn nichts besseres zu tuen????? Antworten
Ich frage mich nur, wie weit das noch geht mit Verboten. Bin selbst ein Hobbyfischer. Es liegt doch in der Natur des Fischens, dass sich ein Fisch windet und versucht zu entfliehen. Was also ist hier falsch? Was macht der Tierschutzanwalt bezgl. der illegalen Machenschaften japanischer Walfänger?? Was machen wir gegen die Überfischung unserer Weltmeere? Wir alle essen munter unsere Fischstäbchen.. Antworten
Es ist immerwieder erstaunlich auf was gewisse Leute so kommen! Ich bin selbst seit 39 jahren Sportfischer(ich bin 46) und solche Aussagen sind für mich ein Rätsel? Jeder weiss das sich ein Fisch nicht freiwillig ergiebt und ich kann einem Laien garantieren,ein Hecht von 22 Pfund ist nach eine halben Stunde so müde das man ihn landen kann,aber er überlebt das ohne mühe wenn man ihn freilassen wll Antworten
die ersten 14 kommentare sind allesamt gegen diesen nicht nachvollziehbaren gang zum berzirksgericht - so eine aussergewöhnliche einigkeit spricht irgendwie für sich und man möchte als unbeteiligter schon fast annehmen, dass sich der zürcher tierschutz ein eigentor angeln wird Antworten
Ich kann Markus Gantner nur zustimmen. Auch ich bin für einen umfasssenden Tierschutz. Was aber hier abläuft ist wie bei Moby Dick, nur das der Fisch hier wesentlich kleiner ist die Harpune (Tierschützer) aber viel grösser. Für mich passt das in die heute herrschende Verbotskultur. Anstatt Traditionen zu wahren die seit Urzeiten ausgeübt werden, sollen Sie einfach verboten werden. Antworten
der zürcher tierschutz und herr goetschel sind über das ziel herausgeschossen. die anzeige scheint realitätsfremd. tierschutz, auch in der berufs- und sportfischerei ist absolut richtig. der vollzug der bestimmungen muss sich aber nach der realität richten. der schweizer tierschutz sts hätte zudem einen auf sportfischerei spezialisierten mitarbeitenden, wieso wurde der nicht einbezogen? Antworten
Was war den zu erwarten? Anwalt Goetschel ist Mitglied bei TIR, die jedweden Fleischkonsum als unethisch betrachten (allg. das Töten von Tieren). Oder mit anderen Worten: Deren langfristiges Zeil ist eine vegane Gesellschaft. Zuerst kommen die Fischer und die Jäger dran, dann gehts munter weiter mit dem verbieten. Für mich unbegreiflich, dass die Person Goetschel offizieller Tieranwalt sein darf. Antworten
Fischen dient der Nahrungsbeschaffung. Und ein Hecht, der sein ganzes Leben im Zürisee in Freiheit verbrachte hatte es tausendmal besser als irgendwelche Forellen aus einer Fischzucht. Es ist nun mal so, dass wir nicht alles Veganer sind, dass muss der Tierschutz akzeptieren. Ich hoffe, dass der Tierschutzanwalt in Zukunft durch intelligentere Aktionen auf sich aufmerksam macht. Antworten
Mir bleibt nur das ungläubige Staunen. Diese "Tierschützer" haben völlig den Bezug zur Realität verloren. Was anderes als den Fang an Land zu bringen hätte der Fischer denn tun sollen? Den Fisch mit der Leine und dem Haken wieder laufen zu lassen? Dann wäre das Tier sicher auch verendet. Ich kann mich Markus Gantner nur anschliessen: Noch nie war es so einfach, am 7. März ein "Nein" einzuwerfen. Antworten
Dass sich der Staatsanwalt auf eine solche Klage einlässt, zeigt, wie dekadent unser System geworden ist. Das verschleudern von Steuergeldern nimmt auch in der sogenannten Krise seinen Lauf. Dazu kommt, dass der beklagte Fischfang nun genau ein Jahr zurückliegt. Unsere Gesellschaft ist am Kollabrieren. Mir kommt es vor wie bei den Maias, welch daran auch zugrunde giengen. Antworten
Hat jemand von diesen Damen und Herren sich schon mal damit befasst wie man Angelt? Man muss dem Fisch Leine geben (über eine Bremse an der Rolle). Tut man das nicht, reisst die Schnur und der Fisch ist mit Haken und 30 Meter Silch im Maul unterwegs...das ist dann Tierquälerei. Antworten
Eigentlich disqualifiziet sich der sog. Tieranwalt Antoine F. Goetschel mit seinen Ausführungen selbst, da diese wissenschaftlich nicht haltbar sind. Ausserdem muss man sehen, dass Handeln dieses Tieranwalts zielt nicht auf diesen Einzelfall ab sondern hat als Endziel, juristisch die Fischerei, die Jagd etc und alles was sich nicht mit seinen Ansichten vereinen lässt, zu verbieten! Bedenklich! Antworten
Ein Tieranwalt der Fisch mit Hund vergleicht, hat sich definitiv selbst disqualifiziert: Laut einer Studie von James D. Rose sind Fische weder in der Lage Angst, noch Schmerzen zu empfinden. Er begründet das damit, dass ihnen der Neocortex fehlt, der dafür zwingend erforderlich wäre. Antworten
Grüne, Tierschützer, Umweltschützer... Wir dürfen bald nichts mehr. Diese Sozialromatiker sollen mal zum Hochseefischen gehen. Was glauben die, wie da die Fische kämpfen müssen, bis sie an Bord sind. Bald muss man in die USA fliegen um zu fischen. Antworten
Tierschutz ja aber alles in einem vernüftigen Rahmen.Kaum zu glauben was es alles für Extremisten gibt, alles soll geschützt werden nur nicht der gesunde Menschenverstand.solche Auswüchse entstehen mit Tieranwälten etc. Die Leute wollen ja auch beschäftigt werden. Antworten
Die Tierschuetzer sollen mal nach Venezuela kommen da koennen sie zuschauen wie gefangene fische an der sonne verenden oder auch die tiertransporte in diesem Land waehren interessant. Ich denke der Hecht und der Fischer haben sich einen normalen Kampf geliefert wie es ueblich ist beim fischen. Erinnert mich irgendwie an Hemingway. Antworten
Ihr erleichtert meine Entscheidung, liebe Tierschützer. Mein "Nein" zum Tieranwalt ist euch jetzt sicher. Ich befürworte den Tierschutz, aber einen Fischer vor Gericht zu zerren, dessen Fang zu lange an der Angel gezappelt hat und das mit dem Ersäufen einer Katze zu verlgeichen ist schon fast abartig. Verbietet doch gleich das Fischen generell. Antworten
Macht doch die Schweiz dicht! Wenn ich bedenkt wie viel Fisch aus dem Ausland gegessen wird, die fast alle mit fragwürdigen Methoden getötet wurden, so ist in unserem Land ein Schrecken erwachsen, der nichts mehr mit Demokratie einher geht. Es darf doch von Sportfischer nicht erwartet werden, dass sie mit grössten Equipment ständig unterwegs zu sein. Ich wünsche gutes Fischessen von Übersee. Antworten
Man stelle sich jetzt mal vor, wie es herauskommt wenn am 7. März die Tierschutzanwalt-Initiative angenommen wird. Wir leben in einem Land mit dem bereits besten Tierschutzgesetz der Welt... Aber da jetzt nun ja der Zürcher Tierschutz bereits jetzt sein Gesicht zeigt sind die Stimmbürger gewarnt. Antworten
Ich glaube ich spinne,haben wir nicht gescheiteres zu tun?Liebe Tierschützer diese Klage ist wohl etwas weit her geholt!Hätte der Angler vieleicht besser die Schnur durchschnitten als sich dieser Fisch nicht ergeben wollte. Haben wir evtl. schon Millionen Fische zu Tode geangelt,sollten wir das fischen vieleicht besser verbieten? Antworten
Das Fischen ist weltweit erlaubt und ist eine Tradition und Notwendigkeit zum Nahrungserwerb welche aus den Urzeiten der Menschheit stammt. Dass sich ein solcher Fisch nicht innert 2 Minuten ergibt ist klar. Wie sieht es denn mit den Löwen aus, die ihre Beute kilometerweit bis zur Erschöpfung treiben? Sollten wir die auch gleich mit anklagen? Oder unsere Hauskatze, die mit der Maus spielt? Antworten
Tierschutz muss sein, keine Frage. Aber manchmal verlieren die Tierschützer die Relationen. Mit solchen Argumenten, wie jetzt gegen diesen Fischer vorgegangen wir, müssten wohl die geamten Meeresfische aus den Kühltruhen verbannt werden. Oder weiss Tierschützer Götschel nicht, mit welchen Techniken und Methoden diese Fische gefangen und getötet werden? Antworten



Sven Schaefer
Einfach unglaublich! Die Tierschützer in diesem Ausmaß sind doch nur gestört! Antworten