Der tolle Hecht aus dem Zürichsee ist jetzt ein Fall für den Richter
Von Rinaldo Tibolla. Aktualisiert am 02.02.2010 64 Kommentare
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Zwischen Fischern und Tierschützern tobt ein heftiger Streit, der heute auch das Bezirksgericht Horgen beschäftigt. Stein des Anstosses ist der Fang eines 116 Zentimeter langen und 22 Pfund schweren Hechts: Hobbyfischer P. G. (Name der Redaktion bekannt) hatte ihn im Februar 2009 an der Horgner Uferpromenade aus dem stürmischen Zürichsee gefischt. Der TA berichtete tags darauf über den Angler und seinen tollen Hecht. Dieser habe gleich beim ersten Wurf angebissen und dann gut zehn Minuten lang extrem gekämpft, «sodass ich den Fisch an der Anglerschnur vorübergehend fast 30 Meter weiter habe ziehen lassen müssen», liess sich G. damals verlauten.
Eine Schilderung, die den Zürcher Tierschutz aufhorchen liess. Einen Monat später reichte dieser Strafanzeige wegen dringenden Verdachts auf Verstoss gegen Tierschutzgesetze ein, die einen schonenden Fischfang verlangen – und qualvolles Töten verbieten. Begründung: «Gemäss dem TA-Bericht wurde ein 22 Pfund schweres, hoch entwickeltes Wirbeltier während zehn Minuten einem Todeskampf, verbunden mit Schmerzen, Leiden und Schäden (Angelhaken), ausgesetzt.» Laut dem Fischerei-Magazin «Petri-Heil», das den Fall in seiner neusten Ausgabe aufgreift, verglichen die Tierschützer den Fang mit dem langsamen Ersäufen von jungen Katzen. Auch der Hecht sei wohl letzten Endes qualvoll erstickt, weil er vom Wasser immer wieder an die Luft gezerrt worden sei.
Tieranwalt schaltete sich ein
Die Staatsanwaltschaft erhob darauf Anklage. Angler G. wurde einvernommen. Und auch der Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel, der im Kanton Zürich die Interessen der Tiere vertritt, schaltete sich ein. Laut Goetschel habe man sich nach der Vernehmung mit dem Fischer getroffen, um über die Einstellung des Verfahrens zu verhandeln. «Wir konnten uns aber nicht einigen.» Deshalb habe der Staatsanwalt nun das Gericht über den Fall entscheiden lassen wollen. Dort drohen G. eine bedingte Geldstrafe von 300 Franken sowie 200 Franken Busse.
Setze man einen Hund einem Todeskampf unter Ermüdung und Ermattung von zehn Minuten aus, sei das Tierquälerei, sagt Goetschel. «Wieso soll dies nicht auch bei einem Fisch so sein?» Als Tieranwalt habe er die Möglichkeit, das Gericht auf diese Frage aufmerksam zu machen. Kommt er damit durch, will er mit den Fischereiverbänden über neue Fangrichtlinien diskutieren.
Ganz anderes beurteilt die Sachlage Andreas Hertig von der kantonalen Fischereiverwaltung, der auch zum Fang einvernommen wurde. Er sagt: «Aufgrund des Zeitungsartikels haben wir keinen offensichtlichen relevanten Verstoss feststellen können in Bezug auf die Fischereigesetze.» Auch gemäss der bisherigen Auslegung der Tierschutzgesetzgebung habe sein Amt keine Übertretung gesehen.
Aufruhr unter den Fischern
Hobby-Fischer P. G. wollte sich vor der Verhandlung nicht äussern. Umso lauter protestieren zahlreiche Fischer, seitdem ihr Leibblatt den Streit unter dem Titel «Tierschutz-Skandal am Zürichsee» publik gemacht hat. Für sie ist klar: G. hat nichts falsch gemacht, nur so lässt sich ein Hecht angeln. Die Fischer machen ihrem Ärger über das Verfahren in Internetforen Luft. «Es ist schlichtweg ein Witz», «Wirklich total daneben vom Tierschutz» oder «Der Fischer handelte ja rechtens», heisst es dort etwa. Einige kündigten an, bei der heutigen Verhandlung Flagge zu zeigen. «Das Recht ist auf unserer Seite», sagt auch «Petri-Heil»-Chefredaktor Daniel Luther. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 02.02.2010, 04:00 Uhr
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64 Kommentare
Dass sich der Staatsanwalt auf eine solche Klage einlässt, zeigt, wie dekadent unser System geworden ist. Das verschleudern von Steuergeldern nimmt auch in der sogenannten Krise seinen Lauf. Dazu kommt, dass der beklagte Fischfang nun genau ein Jahr zurückliegt. Unsere Gesellschaft ist am Kollabrieren. Mir kommt es vor wie bei den Maias, welch daran auch zugrunde giengen. Antworten
Eigentlich disqualifiziet sich der sog. Tieranwalt Antoine F. Goetschel mit seinen Ausführungen selbst, da diese wissenschaftlich nicht haltbar sind. Ausserdem muss man sehen, dass Handeln dieses Tieranwalts zielt nicht auf diesen Einzelfall ab sondern hat als Endziel, juristisch die Fischerei, die Jagd etc und alles was sich nicht mit seinen Ansichten vereinen lässt, zu verbieten! Bedenklich! Antworten


































