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Deutsche Kindergärtnerinnen müssen sich anpassen

Aktualisiert am 16.05.2011

Der Volksentscheid von gestern Sonntag verlangt, dass in den Kindergärten Mundart gesprochen wird. Was bedeutet dieser Entscheid nun für hochdeutsch sprechende Kindergärtnerinnen?

Deutsche Kindergärtnerinnen werden ihre Stelle nicht automatisch verlieren.

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Nach dem Erfolg der Mundart-Initiative wird nun im Volksschulgesetz verankert, dass im Kindergarten als Unterrichtssprache Mundart verwendet werden muss. Zuständig dafür ist der Regierungsrat. Anschliessend wird der Bildungsrat den Lehrplan entsprechend anpassen müssen. Bis der Unterricht in den Kindergärten den Ansprüchen der Initiative gerecht wird, dauert es voraussichtlich noch bis zum Beginn des Schuljahres 2012/13.

Mindestens eine Frage stellt sich aber bereits heute: Was passiert mit dem Kindergärtnerinnen, die gar kein Schweizerdeutsch sprechen? «Es heisst nicht, dass diese nun automatisch ihre Stelle verlieren,» sagt Martin Wendelspiess, Chef des Volksschulamts, am Montag auf Anfrage. Trotzdem werden die Hochdeutsch sprechenden Kindergärtnerinnen grundsätzliche Änderungen in Kauf nehmen müssen. «Entweder müssen sie den Mundart-Anteil im Unterricht abgeben oder Mundart erlernen», sagt Wendelspiess.

Es werde auf alle Fälle eine Übergangszeit für die Umsetzung der Initiative geben. Denkbar sei auch ein Weiterbildungs- und Sprachprogramm für die Lehrpersonen. Betroffen seien insgesamt 10 bis 20 Kindergärtnerinnen, schätzt Wendelspiess. Deren genaue Anzahl sei jedoch nicht bekannt. Für die Anstellung der Kindergärtnerinnen sind die Gemeinden zuständig. Diese müssten selbst entscheiden, ob das Deutsch einer Lehrperson so ist, wie es den Vorgaben entspreche, sagt Wendelspiess.

(fsc/sda)

Erstellt: 16.05.2011, 16:16 Uhr

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