Der tolle Hecht wurde nicht gequält
Von Patrick Gut. Aktualisiert am 03.02.2010 14 Kommentare
Artikel zum Thema
- Zürich: Konsequent gegen Tierquäler
- Hecht-Prozess: Fischer freigesprochen
- Der tolle Hecht aus dem Zürichsee ist jetzt ein Fall für den Richter
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Der grösste Gerichtssaal am Bezirksgericht war gestern zum Bersten voll. Wo normalerweise nur zwei Journalisten im Publikum sitzen, drängten sich rund 50 Fischer. Sie waren nach Horgen gepilgert, um einen der Ihren zu unterstützen. Und weil es aus ihrer Sicht um eine eminent wichtige Frage ging: Soll das Fischen im Kanton Zürich wie bisher erlaubt sein oder nicht? Es handelte sich um einen Präzedenzfall.
Fischer P. G. (Name der Redaktion bekannt) war vom Staatsanwalt wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz angeklagt worden. P. G. hatte im letzten Februar ein Prachtexemplar von einem Hecht aus dem Zürichsee gezogen: 116 Zentimeter lang und 22 Pfund schwer war das Tier. Er habe mehr als 10 Minuten extrem mit dem Hecht gekämpft und so Leiden und Qualen des Hechts billigend in Kauf genommen, lautete der Vorwurf des Staatsanwalts.
An der Verhandlung bestätigte der Angeklagte nochmals kurz den Fangvorgang. Er habe als Köder einen Gummifisch verwendet, eine stärkere Angelschnur und eine stabile Rute, die für den Hechtfang geeignet sei. Der 35-Jährige fischt von Kindsbeinen an. Meistens in Horgen und hauptsächlich Egli, Hecht und Forelle. «Ich bin mir keiner Schuld bewusst», sagte er.
Er habe zu keinem Zeitpunkt daran gedacht, die Angelschnur durchzuschneiden. Der Hecht wäre so bloss mit dem Köder im Schlund und 15 bis 20 Meter Schnur im Schlepptau davongeschwommen. «Das wäre auch nicht gerade ideal gewesen», sagte P. G.
Tieranwalt stach in Wespennest
Der Staatsanwalt verzichtete darauf, die Anklage am Prozess zu vertreten. Die Seite des Tierschutzes vertrat der Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel. Goetschel schien sich in seiner Rolle allein gegen 50 wohl zu fühlen. «Ich habe da wohl in ein Wespennest gestochen», sagte er mit Blick aufs Publikum. Der Tieranwalt konzentrierte sich auf die Dauer des sogenannten Drills. Als «Drill» bezeichnen Fischer den Kampf mit dem Fisch. Dabei wird der Fisch durch abwechselndes Schnurgeben und Heranziehen ermüdet, bis ihn der Fischer schliesslich an Land ziehen kann.
Ein zehnminütiger Drill sei eindeutig zu lang, sagte Goetschel. Dem Fisch seien dadurch lang andauernde erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt worden. Das sei Tierquälerei. Goetschel zitierte aus einem Urteil eines deutschen Oberlandesgerichts, wonach schon ein Drill von mehr als 1 Minute als lang anhaltend beurteilt wurde. In seinem Plädoyer zog der Tieranwalt ein deutsches Gutachten heran. Dieses hält fest: «Angeln ist eine Barbarei, die allenfalls dem Stierkampf gleichzusetzen ist.» Goetschel führte das an, um dann zu relativieren, es gehe nicht um ein Verbot der Hobbyfischerei. Der Angeklagte hätte die Angelschnur durchschneiden müssen, schlug er schliesslich vor.
Grosses Leiden in Kauf genommen
«Mein Mandant hätte die Schnur gar nicht durchschneiden dürfen», entgegnete Verteidiger Andreas Fäh. Hänge der Fisch einmal am Haken, gebe es keine Alternative mehr. Im erst kürzlich revidierten Tierschutzgesetz befinde sich keine Vorschrift zur Dauer eines Drills. «Würde eine solche Bestimmung Sinn machen, wäre sie im Gesetz drin.» Dies, zumal zahlreiche Anliegen von Tierschutzverbänden ins Gesetz eingeflossen seien. Laut Fäh hat die Staatsanwaltschaft den Beweis nicht erbracht, dass der Hobbyfischer grosse Leiden für den Hecht in Kauf genommen habe. Das sei nur eine Vermutung. P. G. habe sich an die geltenden Fischereigesetze und Verordnungen gehalten. «Ob das Fischen erlaubt ist oder nicht, muss der Gesetzgeber entscheiden und nicht ein Strafrichter», sagte Fäh.
Der Richter folgte in seinem Urteil der Argumentation des Verteidigers und sprach P. G. frei. Er habe lediglich über den Einzelfall zu entscheiden. Nicht das Tierschutzgesetz sei in diesem Fall massgebend, sondern das Fischereigesetz. Dieses habe der Angeklagte nicht verletzt. Die 50 Fischer applaudierten.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 03.02.2010, 04:00 Uhr
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14 Kommentare
Wenn man einen Fisch an der Angel hat, dann braucht es immer eine gewisse Zeit bis man in an Land hat. Wieviel Zeit darf man den Fisch an der Angel haben? Eine Minute, 15 Sekunden oder gar nur 3 Sekunden? Wo ist die Grenze? Wer bestimmt die Grenze? Es spricht einiges dafür, dass ein mit der Angel oder mit dem Netz gefangener Fisch leidet. Das Leiden wird kaum ja aus der Welt zu schaffen sein. Antworten
Nach wie vor gehen täglich tausende von Menschen jämmerlich an den Folgen von Hunger zu Grunde. Wie pervers muss man sein, wenn einem Tiere wichtiger sind als Menschen. Überhaupt, wer weiss schon, wie sich ein Pflanze fühlt, wenn sie ausgerissen und gegessen wird. Als nächstes werden wir wohl auch noch einen "Pflanzen-Anwalt" brauchen ... Antworten
Vielleicht gibt es in Zukunft auch Tier-Strafverfolgungsbehörden wenn ein Hecht ein Egli frisst, muss er mit einer Mordanklage rechnen. 15 Jahre im Aquarium wäre ein angemessenes Strafmass.... Der Mensch ist auch nur ein Tier. Der Fisch wurde zur Nahrungsbeschaffung getötet. Das ist legitim und keine Tierquälerei. Antworten
Jeder andere Entscheid wäre weltfremd gewesen oder einem Verbot der Angel-Fischerei gleichgekommen. Ich bin aktiver Fliegenfischer und versuche immer dem Fisch möglichst keine Schmerzen zu bereiten. Aber irgendwo müssen wir schon "am Boden bleiben". Auch Netzfischen geht nicht ohne Stress / Schmerz für die Fische - auch verbieten? @ Marco Maurer - ganz Ihrer Meinung. Antworten
Wenn der "10-Minütige Todeskampf" schon zu lang ist, dürfte man ja wohl auch nicht mit Netzen Fischen oder? Die Fische zappeln in der Regel bedeutend länger im Netz. Die Berufsfischer am Zürichsee könnten/müssten einpacken. Ausserdem weiss jeder Fischer, dass der Drill eines Fisches kein Todeskampf ist, der Fisch kann nach dem Drill nämlich in der Regel unbeschadet zurückgesetzt werden. Antworten
@Cornelia Schneider Genau das sind Aussagen, die dem Tierschutz überhaupt nicht's bringen! Dieser Fang ist nach dem Tierschutzgesetzt bewertet worden - und es ist alles in Ordnung dabei! Aber eben, hauptsache wir Menschen vermenschlichen die Tiere nur noch mehr.... Antworten
Der Richter ist wohl selber Fischer. Anders kann man sich dieses Urteil nicht erklären. Wofür haben wir ein Tierschutzgesetz, wenn es nicht angewendet wird? Es muss wohl ein schönes Gefühl sein, voller Stolz zu zeigen, dass man gerad ein Tier auf qualvolle Weise getötet hat. Antworten
Der Richter ist wohl selber Fischer. Anders kann man sich dieses Urteil nicht erklären. Wofür haben wir ein Tierschutzgesetz, wenn es nicht angewendet wird? Es muss wohl ein schönes Gefühl sein, voller Stolz zu zeigen, dass man gerad ein Tier auf qualvolle Weise getötet hat. Antworten
Eine Fangmethode, die es erforderlich macht, den Fisch durch einen mehr als 10-minütigen Todeskampf zu töten, ist als solche tierquälerisch. Wer sagt denn, dass man ein derart schweres Tier unbedingt mit der Angel fangen muss? Und wer sagt, dass das womöglich an einer Stelle geschehen muss, wo man es nicht einfach an Land ziehen kann und dort sofort töten kann, sondern dort wo es langsam krepiert? Antworten





Josef Murer
Das CH-Volk lässt sich von Fanatikern nicht komandieren. Ich weiss was Sitten und Brauch ist, bin Metzger und esse gerne Fisch. Antworten