Zürich
«Die Forensik wurde revolutioniert»
Interview: Christoph Landolt. Aktualisiert am 28.01.2011 6 Kommentare
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Professor Bär, Sie sind Direktor des Instituts für Rechtsmedizin und waren Dekan der medizinischen Fakultät der Universität Zürich. In Erinnerung bleiben werden Sie aber vor allem, weil sie entscheidend mitgearbeitet haben beim DNA-Nachweis.
Ich habe Glück gehabt. 1985 habe ich von den Forschungsarbeiten des britischen Genetikers Alec Jeffreys erfahren. Er hat den genetischen Fingerabdruck entdeckt. Ich konnte sofort einsteigen und diese neuen Erkenntnisse in die Rechtsmedizin übertragen. Ich habe die Methode also nicht erfunden, aber als erster in der Praxis angewandt, das stimmt.
Heute kommt kein Krimi mehr ohne DNA-Proben aus. Haben Sie gewusst, was Sie mit Ihrer Arbeit auslösen?
Vorher haben wir Methoden wie die Analyse von Blutgruppen angewandt, die Aussagekraft war gering. Mit dem DNA-Fingerabdruck wurde die Forensik wirklich revolutioniert. Es war von Beginn weg klar: Diese Technik bringt eine radikale Änderung. Heute wird sie in der Rechtsmedizin sehr häufig angewandt. Man erreicht mit der Erbgut-Analyse mehr Treffer als mit dem klassischen Fingerabdruck.
Würden ohne Sie heute weniger Verbrecher hinter Gittern sitzen?
Nicht wegen mir, sondern dank dieser ausgezeichneten Methode. Ich hatte das Glück, zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein, und man hat mich unterstützt, dass ich mich in diesem Forschungsbereich engagiere. Andere hätten das auch gemerkt.
Was hat sich in diesen 25 Jahren verändert?
1985 waren das noch komplizierte Strichmuster, die man von Auge vergleichen musste. Wir haben diese Striche mit einem Lineal ausgemessen. Früher mussten wir auf ein Ergebnis zwei, drei Wochen warten, heute dauert das noch zwei, drei Stunden. Heute besteht ein DNA-Profil aus Zahlencode, den man in eine Datenbank eingibt. Wenn das gleiche Muster schon von einem anderen Fall gespeichert ist, beispielsweise aus einem Einbruch, dann gibt es einen Treffer. Dann kann man eindeutig sagen: Diese Blutspur gehört zu dieser Person – oder einem eineiigen Zwilling.
Sie sind 65, heute Freitag werden Sie pensioniert. Was hat Ihnen der DNA-Fingerabdruck persönlich gebracht?
Meine ganze Karriere hat auf dieser Entdeckung aufgebaut. Ich konnte auf diesem Bereich habilitieren, danach wurde ich Direktor des Instituts. Es ist super gelaufen. Aber ich habe auch viel gearbeitet. Als Rechtsmediziner muss man bei jedem merkwürdigen Todesfall ausrücken, auch bei Sexualdelikten.
Viele Todesfälle erscheinen auf den ersten Blick jedoch unverdächtig. Dabei ist bekannt, dass die Dunkelziffer gerade bei Mord hoch ist.
Es gibt eine Dunkelziffer, ja. Ein deutscher Kollege hat das mal untersucht und ist darauf gekommen, dass die Hälfte aller Tötungen unerkannt bleiben. Aber in Deutschland erledigt die Polizei viele Fälle selbst. In der Schweiz werden die Rechtsmediziner viel häufiger aufgeboten. Meist stellen wir fest, dass die Todesursache eine natürliche ist. Dann kann man die Leiche freigeben. Wenn das nicht klar ist, wird obduziert.
Die Medizin entwickelt sich rasant. Wenn Sie in zwanzig Jahren zurückschauen: Um welche Methoden werden Sie Ihre Nachfolger beneiden?
Heute muss man meist noch obduzieren. Wahrscheinlich werden in Zukunft viel mehr Fälle durch bildgebende Verfahren gelöst. Wir setzen heute ja auch Computertomographen und MRI ein. Mein Nachfolger als Institutsdirektor setzt stark auf die Roboterisierung, so dass man den Leichnam nicht mehr öffnen muss, sondern beispielsweise mit einer Nadel in die Leber sticht und einen Gewebezylinder herausnimmt.
Welche Fortschritte sind in Ihrem Spezialgebiet zu erwarten, der Genetik?
In der Genetik ist die Forschung leider etwas eingeschränkt. Wir können gewisse Abschnitte des Genoms nichts erforschen, weil wir gewisse Persönlichkeitsmerkmale nicht erheben dürfen. Sie müssen wissen: Nur 3 Prozent unserer Erbsubstanz sind Gene, die Eiweiss aufbauen, die also die Haarfarbe, Haut und all das ausmachen. Bei den anderen 97 Prozent wissen wir nicht, was sie machen. Wir können deshalb mit einiger, aber nicht mit totaler Sicherheit sagen, ob jemand rote oder schwarze Haare hat.
Diese 97 Prozent darf man nicht erforschen?
Man könnte schon forschen, aber man dürfte die Erkenntnisse daraus in der Rechtsmedizin nicht anwenden. In der Schweiz ist das wegen des DNA-Profil-Gesetzes verboten. Wenn man wirklich aus einem Tropfen Blut erfahren könnte, dass zum Beispiel jemand zuckerkrank ist, 150 cm gross ist und Schuhgrösse 39 hat, dann gäbe das ein interessantes Profil.
Man könnte dann mit einer Art genetischer Rasterfahndung nach einem Täter suchen. Sollte man das dürfen?
Der jetzige Zustand wird auf Länge nicht haltbar sein. Bei der Einführung des Gesetzes musste man natürlich politische Kompromisse machen, sonst hätte man den DNA-Nachweis überhaupt nicht einführen können. Die Ängste davor sind gross, und ich verstehe das. Das DNA-Profil muss gut sein, und sicher.
Jeder Einzelne stünde unter Generalverdacht.
Das Ausschlussverfahren ist ein ganz normales, legitimes Verfahren. Wenn ein Zeuge eines Verbrechens sagt, der Täter habe eine blaue Jacke getragen und fahre einen roten Golf, dann schaut die Polizei jeden roten Golf an.
Das ist etwas anderes, als eine Datenbank, in der jeder gespeichert ist.
Wenn ich unschuldig wäre, würde ich den DNA-Nachweis auf jeden Fall den heutigen Ermittlungsmethoden vorziehen. Entweder ich wars, oder nicht. Heute passiert vieles über Zeugenaussagen, und die sind notorisch unzuverlässig. Ich erinnere mich an einen Vergewaltigungsfall ausserhalb von Zürich. Zeugen haben den Täter als Schwarzen bezeichnet. Die Polizei hat nachgefragt: Wie schwarz? Ganz schwarz, hiess es. Sämtliche Dunkelhäutige aus der Umgebung mussten dann Blutproben abgeben. Alle wurden ausgeschlossen. Eher aus Zufall ist schliesslich jemand hängen geblieben. Der Täter war ein Nordafrikaner, kein Schwarzer. Der DNA-Nachweis hat einem von diesen Männern möglicherweise einige Jahre Gefängnis erspart. Als Bürger muss man doch ein Interesse daran haben, dass es sichere Identifikationsmethoden gibt. In Amerika gibt’s ja mittlerweile 200 Inhaftierte, die dank DNA-Fingerabdruck freigesprochen wurden – ein schrecklicher Ausweis für ein Rechtssystem.
Konnten Sie mit dem DNA-Fingerprint auch schon Justizirrtümer aufklären?
Wir hatten noch keinen Fall.
Warum nicht? Schaut man zu wenig genau hin oder arbeitet die Polizei bei uns sauberer als in Amerika?
Die Polizei arbeitet besser, klar. In den USA zeigt sich jeweils, dass viele vorgefasste Meinungen im Spiel sind. Wenn ein Verdächtiger schwarz ist, dann drangsaliert man ihn so lange, bis er irgendwas zugibt. Die Leute, die nachträglich freigesprochen worden sind, haben diese Taten ja jeweils zugegeben. Da können sie sich vorstellen, wie das bei den Vernehmungen zu und her geht. Das gibt’s bei uns nicht.
Haben wir in der Schweiz einfach eine humanere Polizei?
Bestimmt, aber wir haben auch eine andere Kultur. Stellen Sie sich vor, wir würden die Todesstrafe kennen. Wenn auch nur ein einziger Fall dank DNA-Fingerabdruck geklärt würde – die Todesstrafe wäre sofort vom Tisch. Es gibt mittlerweile natürlich auch in den USA eine immer stärkere Bewegung gegen die Todesstrafe.
Lesen Sie auch Teil 2 des Interviews mit Walter Bär: «Ob der Schuldige verurteilt wird, hat mich nie sehr interessiert»
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 28.01.2011, 13:21 Uhr
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6 Kommentare
Herr Prof. Bär hat sich auch in heiklen Untersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin exponiert. So konnten unter seiner Leitung im Fall des Ende April 2004 in Brüttisellen bei einem Polizeiverhaft zu Tode gekommenen Claudio M. keinerlei Spuren entdeckt werden, die auf ein Verschulden der ihn Verhaftenden hingewiesen hätten. Daraufhin schloss auch die Staatsanwaltschaft in Uster die Aktendeckel. Antworten
Das Instutut für Rechtsmedizin IRM unter der Leitung von Herrn Bär hatte u.a. auch Fälle von Lagebedingtem Erstickungstod zu untersuchen. Dabei geht es um Vorfälle, wo Menschen bei Verhaftungen wegen ihrer Gegenwehr am Boden auf den Bauch gedrückt wurden und dabei erstickten. Bisher ist kein Fall bekannt, in welchem das IRM jemals Spuren feststellen konnte, welche die Verhaftungen in Frage stellt. Antworten
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