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«Die Genossenschaft Zurlinden ist eine gute Vermieterin»

Interview: Simon Eppenberger. Aktualisiert am 04.03.2011 11 Kommentare

Für ihre Klage gegen eine Alleinerziehende kritisiert Walter Angst vom Mieterverband die Genossenschaft Zurlinden scharf . Die Besitzer sind Firmen aus der Baubranche und sollen die Regeln akzeptieren, sagt er.

1/5 Die Baustelle in Leimbach: Auf dem Areal zwischen den Bahngeleisen...
Bild: Tina Fassbind

   

«Mit Einsprachen muss man leben können»: Walter Angst vom Mieterverband. (Bild: Thomas Burla)

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Was sagt der Mieterverband zum Fall der Baugenossenschaft Zurlinden, die eine Frau auf eine halbe Million Franken Schadenersatz eingeklagt hat, weil sie gegen ein Bauvorhaben in Leimbach Rekurs einlegte?
Das ist kein sehr weiser Entscheid. Jede Genossenschaft muss Einsprachen akzeptieren. Es kann kein Sonderrecht geben für Organisationen, die soziale Ziele verfolgen.

Die Genossenschaft argumentiert aber damit, als Winkelried für die Bauherren aufzutreten und ein Zeichen gegen die Flut von Rekursen zu setzen.
Die Begründung zieht nicht. Die Genossenschaft Zurlinden muss sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren. Geld der Genossenschaft in einen Prozess zu investieren, dessen Ausgang unsicher ist und als Speerspitze für die Baubranche aufzutreten, gehört kaum zu den Aufgaben einer gemeinnützigen Baugenossenschaft.

Wie hätten Sie an Stelle der Baugenossenschaft gehandelt?
Einsprachen gehören nun mal zum Geschäft. Das ist bei anderen Projekten von Genossenschaften nicht anders. Man muss damit leben können.

Die Genossenschaft Zurlinden besteht nicht aus Mietern, sondern aus KMU, welche grösstenteils in der Baubranche tätig sind. Ist damit das aggressive Auftreten zu erklären?
Wir haben kein Indiz dafür, dass die Zurlinden eine rüde Praxis gegenüber den Mietern verfolgt. Sie ist eine gute Vermieterin, die Wohnungen in der Kostenmiete vermietet. Die Aufträge, welche die Besitzer für die Genossenschaft selber ausführen, werden in einem guten Kosten/Leistungs-Verhältnis ausgeführt und sauber abgerechnet. Die Interesselage könnte dennoch einen Einfluss haben. Die Firmen, die Genossenschafterinnen sind, betätigen sich vorwiegen in der Baubranchen und dürften ebenfalls mit Rekursen gegen Bauvorhaben konfrontiert sein. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 04.03.2011, 14:24 Uhr

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11 Kommentare

Peter Norf

04.03.2011, 14:36 Uhr
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Jeder auch die Genossenschaft hat Recht auf Recht. Die Mieterin hat ihr Recht wahrgenommen und prüfen lassen, ob das Baugesuch konform ist. Die Mieterin blitze beim Gericht ab. Die Genossenschaft will nun beim Gericht ihr Recht wahrnehmen und prüfen lassen, ob die Genossenschaft Schadenersatz erhält. Auch die Genossenschaft wird wohl abblitzen. Beide nehmen Recht war, der Unrechte soll büssen! Antworten


Werner Holliger

04.03.2011, 15:04 Uhr
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@Peter Norf: Sie unterschlagen in Ihrem Kommentar ein wichtiges Detail. In unseren Rechtsnormen gibt es die wichtige Bestimmung, dass mutwillige Kläger vom Gericht in die Schranken gewiesen werden - und das passiert ab und zu. Es geht hier also nicht primär um Recht, sondern um eine plumpe Einschüchterung, was den Anwälten der Baugenossenschaft sicher klar war... Antworten



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