Zürich

«Die Hausbesitzer wollen verhindern, dass man zu viel über die Vormiete weiss»

Von Jvo Cukas. Aktualisiert am 22.11.2012 103 Kommentare

Am Sonntag stimmen die Zürcher darüber ab, ob Hausbesitzer neuen Mietern automatisch offenlegen müssen, was sie vor deren Einzug für die Wohnung verlangten. Ein Fall zeigt, was dies bringen kann.

Bei Einzug Lust auf rechtliche Abklärungen? Züglete in Zürich.

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Bild: Keystone

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Ist es sinnvoll, wenn Vermieter bei Neuvermietungen automatisch offenlegen müssen, wie hoch die vorherige Miete war?

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Maite Torrente Rueda übernahm im Juni eine Dreizimmerwohnung nahe des Bahnhofs Oerlikon. Zuvor hatte sie bereits zur Untermiete in der gleichen Wohnung gelebt. Die Kosten: 1532 Franken inklusive Nebenkosten. Obwohl der Referenzzinssatz mittlerweile fortwährend gesunken und dies der alten Miete nie angerechnet worden war, verlangte die Wincasa für die Wohnung nun plötzlich 1744 Franken.

«Ich meldete mich darauf beim Mieterverband, weil ich wissen wollte, ob diese Anpassung rechtmässig ist», erinnert sich Torrente. Dort habe man ihr nach Prüfung ihrer Dokumente einen Anwalt vorgeschlagen, der die Abklärungen mit Wincasa übernahm. Das Resultat: Torrente erreichte einen Kompromiss mit ihrem Vermieter. Sie muss seit Oktober nur noch 1478 Franken inklusive Nebenkosten bezahlen.

30 Tage Zeit – ab Vertragsabschluss

«Das ist ein typisches Beispiel, das zeigt, dass es ein Vorteil für Mieter ist, wenn sie möglichst frühzeitig wissen, wie hoch der vorherige Mietzins war», erklärt Walter Angst, Sprecher des Mieterverbandes. Heute sei die Regelung so, dass man nach Übernahme der Wohnung 30 Tage Zeit habe, die Miete anzufechten. «Innerhalb dieser Frist müssen sie dann beim Vermieter die Informationen zum vorherigen Mietzins einholen, sich rechtlich informieren und allenfalls eine Anfechtung vornehmen.»

Laut Angst ist dies kaum realistisch: «Wenn man in eine neue Wohnung zieht, hat man meist viel anderes zu tun.» Zudem würden Vermieter oft auf Zeit spielen und die nötigen Informationen so lange herauszögern, dass eine zeitgerechte Anfechtung schwierig wird. Doch damit nicht genug: Angst gibt an, dass es immer öfter vorkomme, dass Vermieter Wohnungen nicht mehr auf Untermieter überschreiben oder darauf verzichten, Leute aus der gleichen Wohnsiedlung als Neumieter in Betracht zu ziehen: «Sie wollen verhindern, dass man zu viel über die Vormiete weiss.»

Schwierige Berechnung

Für einen Mieter ist dabei gar nicht einfach einzuschätzen, ob eine neue Miete tatsächlich zu hoch ausgefallen ist. «Es geht darum, ob die mit einem Haus erzielte Rendite übersetzt ist», erklärt Angst. Diese hänge von verschiedenen Faktoren ab. So sei es beispielsweise ein Unterschied, ob ein Haus ein Neubau oder ein älteres Gebäude sei, ob der Besitzer das Haus schon lange halte oder erst kürzlich gekauft habe. Zudem müssten Anlagekosten miteinberechnet werden. Grundsätzlich gelte: «Bei neueren Bauten beträgt die maximal zulässige Bruttorendite 4,25 Prozent. Bei älteren Bauten darf die Nettorendite 2,75 Prozent nicht übersteigen.» Dies müsse aber von Fachleuten begutachtet werden.

Deshalb landet jede Anfechtung eines Mietzinses zuerst vor einer Schlichtungsbehörde. Wird dort keine Einigung erzielt, gehts weiter zum Mietgericht. «Viele Vermieter haben aber kein Interesse, bis vor Gericht zu gehen», erklärt Angst. Dort müssten sie nämlich sämtliche Unterlagen vorlegen, mit welchen die Rendite eines Hauses bestimmt werden kann. «Meist entscheiden sie sich deshalb für einen aussergerichtlichen Kompromiss, wie im Falle von Frau Torrente.»

Torrente kämpft noch immer

Angst ist sich sicher, dass es für die Mieter entscheidende Vorteile hat, wenn sie vorgängig über den vorherigen Mietzins informiert sind. «So hat man Zeit, sämtliche rechtlichen Abklärungen zu treffen.» Das Beispiel von Frau Torrente zeige dies. Sie habe bereits gewusst, was ihr Vormieter für die Wohnung bezahlen musste und konnte deshalb rechtliche Schritte in die Wege leiten. «In den meisten Fällen sieht dies aber ganz anders aus.»

Maite Torrente Ruedas Kampf ist aber noch nicht ganz ausgestanden. Obwohl es mit der Wincasa zu einer Einigung kam, zog man ihr wieder 1744 Franken von ihrem Konto ab. Sie hat nun ihren Anwalt eingeschaltet, der das Geld zurückfordern will.

Die Wincasa rechtfertigt die usrprüngliche Mieterhöhung durch ihre Sprecherin Flavia Morelli damit, dass sie «bei Neuvermietungen generell den ort- und quartiersüblichen Mietzins ansetzt». Zur Kompromisslösung habe man sich entschlossen, da «die Wincasa ein fairer Partner ist». Schliesslich handle es sich bei einem Mieter um einen Kunden.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 22.11.2012, 12:07 Uhr

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103 Kommentare

Adam Gretener

22.11.2012, 12:29 Uhr
Melden 229 Empfehlung 68

Für mich ist sonnenklar, wie ich am Sonntag abstimmen werde. Gerade im Mietrecht sind die Schwächeren wirklich sehr viel schwächer gestellt als die Stärkeren, also Vermieter. Das muss dringen wieder in die Balance gebracht werden. Wohnen ist kein Luxusgut und gehört zu den fundamentalen Grundrechten eines jeden Menschen in der Schweiz. Antworten


Schorsch Baschi

22.11.2012, 12:23 Uhr
Melden 221 Empfehlung 69

Es ist stossend, dass sich die Eigentümer schamlos bereichern. Es ist einfach, eine solche Wohnsituation auszunutzen. Wohnen muss man ja irdenwo. Die Vermieter treiben das Spiel einfach wieder mal so weit, bis vom Staat eine Bremse sprich ein Verbot erlassen werden muss! Weshalb geht das nicht anders? Ach - ich vergesse immer, dass Gier die einzuge Motivation und treibende Kraft ist. Antworten



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