Die Mutter des getöteten Florian greift die Behörden an
Von Benno Gasser. Aktualisiert am 09.03.2010
Will, dass sich ein solches Verbrechen nicht wiederholt: Marciana G. (Bild: Sophie Stieger)
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Warum wurde der Knabe in die Obhut des Vaters gegeben?
Auch nach der Medienkonferenz von gestern bleiben wichtige Fragen unbeantwortet, da die Behörden keine Auskunft geben. Sie dürfen nichts sagen, weil eine Untersuchung der Justizdirektion läuft.
Bekannt ist, dass Vater und Mutter um das alleinige Sorgerecht für den Buben stritten. Im Februar 2008 entschied die Vormundschaftsbehörde Bonstetten, Florian in eine Pflegefamilie zu geben. Laut dem Anwalt der Mutter handelte es sich um Nachbarn in Bonstetten. Folgende Fragen stellen sich: Warum liess man den Buben in nächster Nähe des Vaters? Was war der Grund für die damalige Fremdplatzierung? Stufte man den Vater als gefährlich ein, oder wollte man verhindern, dass der Bub zwischen die Front der streitenden Eltern geriet? Bekannt ist, dass die Pflegefamilie nach wenigen Monaten, Mitte November 2008, um Auflösung des Pflegeverhältnisses bat. Sie hatte genug von den «anhaltenden Schwierigkeiten im Umgang mit den Eltern», wie die Zeitung «Sonntag» aus dem Protokoll der Vormundschaftsbehörde zitierte. Ende Januar 2009 – das Sorgerechtsverfahren war noch hängig – entschied die Behörde, den Buben in die Obhut des Vaters zu geben. Folgende Fragen stellen sich: Warum wurde nicht eine neue Pflegefamilie oder ein Heimplatz für den Buben gesucht? Was hatte sich innerhalb eines Jahres geändert, dass man glaubte, den Buben dem Vater geben zu können?
Michael Rüegg, der Mediensprecher von Justizdirektor Markus Notter (SP), verspricht eine forcierte Behandlung des brisanten Falls. (an)
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Im Restaurant Au Premier im Zürcher Hauptbahnhof droht Marciana G. hinter dem Mikrofon-Pulk fast zu verschwinden. Obwohl die Brasilianerin erst vor wenigen Tagen ihren Sohn Florian zu Grabe trug, wirkt sie gefasst. Der 60-jährige Vater des Jungen hatte diesen vor knapp zwei Wochen in einem Winterthur Hotel getötet – einen Tag vor dessen fünften Geburtstag. Sie wage den Schritt an die Öffentlichkeit, weil sie hoffe, dass danach wieder Ruhe einkehre, sagt ihr Anwalt Burkard J. Wolf.
Marciana G. kritisiert die Behörden von Bonstetten, weil sie dem Vater das Obhutsrecht für den Sohn erteilt hatten, obwohl sie von der gewalttätigen Vergangenheit des Mannes wussten. Gustav G. hatte vor 20 Jahren bereits versucht, seinen Erstgeboren zu töten. «Ich weiss nicht, warum ein solcher Entscheid gefällt wurde. Es kann professionelle Inkompetenz, Diskriminierung oder Rassismus sein.» Sie habe sich von den Behörden nicht ernst genommen gefühlt, während ihr Freund auf grosses Verständnis und Wohlwollen gestossen sei. Die Behörden hätten sich bei ihren Entscheiden unter anderem auf ein «Attest» gestützt, das Gustav G. selber beschafft habe, sagt Wolf. Darin stand, dass von Gustav G. keine Gefahr ausgehe. «Wir wissen nicht, wie viele Psychologen er dafür kontaktierte.»
Unterschlupf im Frauenhaus
Laut Wolf zwang Gustav G. seine Frau zur Prostitution. Sie habe für den ganzen Unterhalt der Familie aufkommen müssen, während er selber nur an einem Tag pro Woche gearbeitet habe. Auch darüber seien die Behörden im Bild gewesen.
Von der Gefährlichkeit ihres Mannes erfuhr Marciana G., als sie mit Florian schwanger war, von Gustav G.s Sohn. Seiner Freundin erzählte er zwar von seinem Gefängnisaufenthalt, die wahren Gründe dafür verschleierte er jedoch. Gustav G. sagte unter anderem, ein Autounfall habe ihn hinter Gitter gebracht. Sein Sohn sei damals mit ihm mitgefahren und darum seither körperlich behindert. Hat sie ihrem Mann zugetraut, Sohn Florian zu töten? Sie habe es in Betracht gezogen, nach allem, was er getan habe. Er sei ein guter Schauspieler.
Drohung der Behörden
Marciana G. versuchte Anfang Februar 2008 offenbar, Bonstetten mit ihren Sohn zu verlassen und in einem Frauenhaus Unterschlupf zu finden. Eine provisorische Zusage habe bereits vorgelegen, sagt Wolf. Doch die Behörden drohten der Mutter, ihr den Sohn wegzunehmen, falls sie mit ihm aus Bonstetten wegziehe. Wenig später fiel der Entscheid, Florian bei einer Nachbarsfamilie fremdzuplatzieren. Weil es sich um eine Familie in der nächsten Nachbarschaft gehandelt habe, sei das Sicherheitsrisiko für das Kind dadurch aber nicht kleiner geworden, kritisiert Wolf. Die Lösung währte nur ein paar Monate, weil sich die Eltern offenbar derart in die Haare gerieten, dass die Pflegefamilie das Handtuch warf.
Dem Vater wurde das Obhutsrecht erteilt, die Mutter konnte ihren Sohn alle zwei Wochen für zwei Tage sehen. Auch am 19. Februar dieses Jahres. Sie wollte mit Florian für eine Woche in die Ferien fahren. Doch ihr wurde mitgeteilt, dass der Sohn krank sei, und sie ihn nicht sehen könne. Am 22. Februar wollte ein Jugendstrafrichter von ihr wissen, ob sie mit Florian fliehen wolle. Als Sicherheit müsse sie einen Pass hinterlegen. Marciana G. verweigerte dies mit Verweis darauf, dass der Pass ein persönliches Dokument sei, das sie auch bei einer Polizeikontrolle auf sich tragen müsse. Wenig später, am 26. Februar, brachte Florians Vater seinen Sohn um.
Schuldige für das «Desaster» finden
Es sei ihr wichtig, die schuldigen Personen für dieses «Desaster» zu finden, sagt Marciana G. Dabei gehe es ihr nicht um Geld. Sie wolle, dass sich Ähnliches nicht wiederhole. Ihr Anwalt Burkard Wolf prüft eine Verantwortlichkeitsklage gegen die Behörden von Bonstetten. Doch vielleicht bleibt ihr dafür nicht genügend Zeit: Ihre Aufenthaltsbewilligung läuft Mitte April ab. Die Verlängerung, sagt ihr Anwalt, sei beantragt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 09.03.2010, 04:00 Uhr



