Zürich
«Die Opfer sind sehr viel schlechter gestellt als früher»
Interview: Lucienne-Camille Vaudan. Aktualisiert am 17.08.2011 79 Kommentare
Der Experte
Martin Killias ist Professor für Straf- und Strafprozessrecht unter Einschluss von Kriminologie an der Universität Zürich.
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Was können die Behörden unternehmen, wenn der Verdacht besteht, dass jemand gewalttätig wird?
Der Fall in Pfäffikon zeigt, wie wenig ein Kontaktverbot unter Umständen hilft und dass bei gewalttätigen Tatverdächtigen die Opfer eigentlich nur in Sicherheit sind, wenn der Täter in Untersuchungshaft sitzt. Bei der derzeitigen Ausgangslage bleibt dem Opfer nur die Flucht ins Frauenhaus.
Gegen den Täter war bereits vor der Tat ein Strafverfahren hängig, weil er seine Frau mit einer Schere verletzt hatte. Er hielt sich nicht an das Rayon- und Kontaktverbot und schickte seiner Familie per SMS schwerwiegende Drohungen. Hätte ihn die Staatsanwaltschaft nicht inhaftieren müssen?
Es ist natürlich immer schwierig abzuschätzen, wie eine Person reagieren wird. Die Staatsanwaltschaft hat Angst vor Fehlentscheidungen. Gerade in solchen Fällen sollte man indessen die Folgen einer Fehlprognose stärker gewichten, also der Sicherheit bedrohter Personen höheres Gewicht beimessen als der Freiheit des Beschuldigten.
Die Staatsanwaltschaft sorgt sich mehr um die Freiheit des Täters als um das Wohl des Opfers?
Sie steht unter Druck, die Leute in die Freiheit zu entlassen. Der Inhaftierte kann Beschwerde einreichen, zu Unrecht in Haft gewesen zu sein. Das Opfer hat demgegenüber keinerlei Beschwerdemöglichkeiten.
Die Scherenattacke zeigt doch, dass er ein grosses Gewaltpotenzial hatte.
Das war damals noch eine einmalige Tat. Dazu kommt, dass nach dem neuen Strafrecht kurze Freiheitsstrafen kaum mehr möglich sind – er hätte dafür wohl eine bedingte Geldstrafe bekommen. Diese Aussicht hat es der Staatsanwaltschaft rechtlich sehr erschwert, den Täter in Haft zu nehmen, da dies mit Sicherheit als unverhältnismässig kritisiert worden wäre.
Kann denn die Untersuchungshaft Gewaltopfer nachhaltig schützen? Wären die beiden Frauen aus Pfäffikon noch am Leben, wenn die Staatsanwaltschaft den Täter nach der Befragung inhaftiert hätte?
Das kann man natürlich nicht wissen. Die Haft dauert so lange wie eine mögliche Freiheitsstrafe – sofern eine solche überhaupt infrage kommt. In der Zwischenzeit hätte man allenfalls untersuchen können, ob der Täter eine Waffe hatte, wenn man ihn schon nicht inhaftierte. Ohne Pistole hätte er vielleicht seine Frau mit einem Messer angegriffen, aber zum Mord an der Leiterin der Sozialdienste wäre es mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht gekommen.
Wird sich mit der Bluttat in Pfäffikon künftig etwas an der Praxis der Behörden ändern?
Bei Entscheidungen von Zwangsmassnahmen hat das Opfer eine sehr schwache Position. Das Opfer wird nicht darüber informiert, ob der Täter überhaupt verhaftet wird und wann er wieder in Freiheit ist, und verfügt auch über keine Rechtsmittel. Generell sind die Opfer im neuen Strafprozessrecht sehr viel schlechter gestellt als früher. Vorwürfe müssen sich weniger die Staatsanwälte als die Parlamentarier machen. Denn sie haben das Vorgehen in solchen Fällen «programmiert».
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 17.08.2011, 13:39 Uhr
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79 Kommentare
Interessanterweise ist die Waffe bei dieser schrecklichen Tat überhaupt kein Thema. Man bedenke das Aufheulen gewisser Kreise bei einem Schweizer, wohl möglich noch mit einer Dienstwaffe. Plötzlich schreit niemand nach strengeren Waffengesetzen. Lieber werden hier bestehende Gesetze, möglicherweise zu lasche Grenzkontrollen, versagen der Behörden einfach totgeschwiegen. Mein Beileid den Kindern. Antworten
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