Die Regierungsrätin und die Schwarzarbeiterin
Von Hannes Nussbaumer. Aktualisiert am 11.06.2009 59 Kommentare
Für ihn wars «ein ärgerlicher Vorgang»: Theaterdirektor Matthias Hartmann. (Bild: Keystone)
Rita Fuhrer (SVP).
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Am vergangenen Freitag erhielt der Zürcher Regierungsrat buchstäblich dicke Post, nämlich eine vielseitige Aufsichtsbeschwerde gegen «verantwortliche Personen der Volkswirtschaftsdirektion», namentlich gegen den Chef des Amts für Wirtschaft und Arbeit, Bruno Sauter (AWA). Als Absenderin der Beschwerde zeichnet Regula Huber*, eine Juristin und ehemalige Mitarbeiterin des AWA-Rechtsdienstes.
Die Beschwerde betrifft einen Fall, der Huber im September 2006 zur Bearbeitung zugewiesen worden war und der fünf Monate später dazu führte, dass sie ihre Stelle fristlos kündigte. Im Zentrum des Falls steht der abtretende Direktor des Schauspielhauses, Matthias Hartmann, der sich mit einem polternden Abschiedsinterview soeben noch einmal in die Schlagzeilen katapultiert hat. Hartmann klagte im Interview, in Zürich werde einem «per Handschlag die Welt versprochen». Danach passiere das Gegenteil, «die vollmundigen Zusagen lösen sich in nichts auf». Womöglich hat der Theaterdirektor auch an seine Auseinandersetzung mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit gedacht, als er den zornigen Satz aussprach.
Bern sagte nein
Die Vorgeschichte: Im Herbst 2005 zog Familie Hartmann von Bochum nach Zürich. Im April 2006 ersuchte Hartmann beim AWA um eine Arbeitsbewilligung für das bulgarische Kindermädchen, das bereits seit längerem seine beiden Töchter betreut. Das Gesuch wurde begleitet von einem Brief des damaligen Stadtpräsidenten und Schauspielhaus-Verwaltungsratspräsidenten Elmar Ledergerber an die Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion, Rita Fuhrer. Ledergerber bat um eine positive Antwort auf Hartmanns Anliegen. Fuhrer stellte eine solche in Aussicht, fügte aber an, das Bundesamt für Migration müsse dazu noch seinen Segen geben. Hartmanns Gesuch ging mit Antrag auf Zustimmung vom AWA nach Bern – und der Theaterdirektor selbst wohl davon aus, dass sein Wunsch vor der Erfüllung stehe.
Doch Bern sagte Nein. Es sei aufgrund der geltenden Gesetze nicht möglich, die Arbeitsbewilligung zu erteilen. Hartmann wandte sich darauf an den Standortförderer des Kantons Zürich und stellte ein Wiedererwägungsgesuch. Seinen Brief schloss er mit der Bemerkung, er nehme an, dass während des Bewilligungsverfahrens eine provisorische Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für seine Kinderbetreuerin bestehe.
Doch da irrte Hartmann. Es bestand keine provisorische Bewilligung. Das teilte dem Theaterdirektor aber niemand mit. Der Standortförderer schrieb ihm freundlich zurück, das Bundesamt habe das Gesuch «wider Erwarten» abgelehnt. Und er versprach, der neue Antrag werde wohlwollend geprüft. Mit der erneuten Prüfung wurde Regula Huber betraut.
Doch Juristin Huber kam zum Schluss, dass das Gesuch zu Recht abgelehnt worden war und teilte dies Hartmann am 8. November mit. In ihrem Brief wies sie den Theaterdirektor auch darauf hin, dass es ein Fall von Schwarzarbeit wäre, wenn die Kinderbetreuerin bereits in der Schweiz bei Familie Hartmann arbeiten würde. Es war das erste Mal, dass eine Amtsstelle gegenüber Hartmann offiziell durchblicken liess, dass er verdächtigt wird, seine Kinderbetreuerin illegal zu beschäftigen.
Amtschef ruft Meldung zurück
Der Verdacht bestand allerdings schon lange. Bereits ein halbes Jahr zuvor, am 18. April, hatte der stellvertretende AWA-Chef einem Mitarbeiter des Generalsekretariats der Volkswirtschaftsdirektion mitgeteilt, dass Hartmann vermutlich schon seit Monaten die Erzieherin illegal in der Schweiz beschäftige. Doch trotz des Verdachts unternahmen die Behörden nichts.
Bis sich Juristin Huber des Falls annahm. Sie teilte ihren Verdacht nämlich nicht nur Hartmann selbst mit. Gleichentags verschickte sie drei Briefe, einen ans Migrationsamt, einen an die Sozialversicherungsanstalt und einen ans Steueramt. Unter dem Titel «Schwarzarbeit» schrieb die Juristin, das AWA halte es «für wahrscheinlich», dass sich die Kinderbetreuerin «bei der Familie Hartmann aufhält und dort auch erwerbstätig ist». Sie schloss mit dem Satz: «Wir bitten Sie, die je aus Ihrer Sicht gut scheinenden Schritte zu ergreifen». Die Juristin tat, was sie und ihre Kollegen in solchen Fällen immer tun. Die drei Einrichtungen werden vom AWA routinemässig informiert, wenn das Amt jemanden der Schwarzarbeit verdächtigt. Ungewöhnlich war in diesem Fall einzig, dass die Informationsbriefe nicht schon längst verschickt worden waren.
Doch der Fall Hartmann war kein gewöhnlicher Fall – schliesslich war der Gesuchsteller nicht irgendwer, sondern der Theaterdirektor. Als Amtschef Sauter von den drei Briefen vernahm, die Regula Huber verschickt hatte, reagierte er umgehend. Er wies über seine Assistentin das Migrationsamt, die Sozialversicherungsanstalt und das Steueramt an, den Brief «bezüglich Schwarzarbeit als nichtig zu betrachten». Mit der Begründung, dass der Fall im Amt für Wirtschaft und Arbeit zurzeit noch pendent sei.
Fuhrer greift persönlich ein
Für Huber war damit die Grenze des Zulässigen überschritten. Sie reichte über ihren Anwalt Adrian Strütt bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige «gegen verantwortliche Personen der Volkswirtschaftsdirektion» wegen Begünstigung ein. Zudem beantragte sie, dass eine aufsichtsrechtliche Untersuchung eingeleitet wird.
Parallel dazu lief der Fall Hartmann weiter – wenn auch nicht mehr von Regula Huber betreut. Hartmann stellte ein weiteres Wiedererwägungsgesuch beim AWA. Dieses ging am 14. Dezember nach Bern und kam Anfang Januar 2007 zurück – erneut ablehnend. Darauf nahm sich Regierungsrätin Fuhrer persönlich des Falls an. Sie schrieb an den Direktor des Bundesamts für Migration, Eduard Gnesa, und bat ihn, eine ausnahmsweise Regelung des Aufenthalts zu prüfen. Gnesa antwortete, wie zu erwarten war: Aus Rücksicht auf die Rechtsgleichheit könne er in diesem Fall keine Lösung anbieten.
Verdacht auf «Vetternwirtschaft»
Für Juristin Huber war mit Regierungsrätin Fuhrers Versuch, den bereits mehrfach abgeklärten Fall erneut aufzurollen, die Situation unerträglich geworden. Am 16. Februar 2007 kündigte sie ihre Arbeitsstelle beim AWA fristlos. In ihrem Kündigungsbrief schrieb Huber, es würden sich im Bereich Arbeitsbewilligungen «regelmässig Gefälligkeiten und rechtlich fragwürdige und aus meiner Sicht missbräuchliche Einflussnahmen» zutragen. «Dies drängt den Verdacht von «Vetternwirtschaft» auf.» Aufgrund der Vorfälle rund um das Gesuch des Theaterdirektors, insbesondere aufgrund der persönlichen Intervention von Rita Fuhrer, ertrage sie keine weitere Zusammenarbeit mit dem AWA. «Ich kann mich definitiv nicht mehr mit dem Vorgehen des AWA identifizieren, nachdem die (Exekutiv)-Politik offenbar unverhohlen das Primat der rechtsstaatlichen Verwaltung hintertreibt.»
Ende Februar 2007 nahm sich die Anklagekammer des Obergerichts der Strafanzeige Regula Hubers gegen die «verantwortlichen Personen» an. In Fällen, in denen es sich bei den angeschuldigten Personen um Behördenmitglieder handelt, muss die Anklagekammer darüber entscheiden, ob eine Untersuchung eingeleitet wird. Für die Richter war der Anfangsverdacht ausreichend, sodass sie Ermittlungen anordneten. Offen liessen sie, ob die von Amtschef Sauter veranlassten drei E-Mails unter dem Titel Begünstigung oder unter dem Titel Amtsmissbrauch zu untersuchen seien. Ausserdem verfügte die Anklagekammer, dass aufgrund des Verdachts auf Schwarzarbeit im Haushalt des Theaterdirektors Anzeige zu erstatten sei.
Erfolglose Strafanzeige
Trotz des Anfangsverdachts stellte der zuständige Staatsanwalt das Verfahren gegen Amtschef Sauter ein. Seine Begründung: Eine Begünstigung liege dann vor, wenn jemand eine Person der Strafverfolgung entziehe. Im diesem Fall gebe es jedoch keine Strafverfolgung, schliesslich seien Hubers Meldungen an die drei Ämter «nicht als Strafanzeigen gedacht und auch nicht als solche deklariert» gewesen. Also könne es sich beim Widerruf der Meldungen nicht um eine Begünstigung handeln. Zudem sei die Sach- und auch die Rechtslage noch unklar gewesen, als Huber die Briefe versandt habe. Darum sei die Anordnung, die Meldungen bis zur Klärung der Lage zurückzuziehen, weder eine Begünstigung noch ein Amtsmissbrauch.
Huber und ihr Anwalt rekurrierten umgehend beim Obergericht und verlangten, die Einstellung des Strafverfahrens sei aufzuheben. Der untersuchende Staatsanwalt habe sich «nur unwillig mit der Sache befasst und sich mit teilweise fadenscheinigen Begründungen begnügt». Ein Vorwurf, den der zuständige Staatsanwalt Hans Maurer nicht so stehen lassen will. Die Staatsanwaltschaft habe sich «sehr eingehend mit dem Sachverhalt und dessen rechtlicher Würdigung» befasst. Der Behauptung, er habe fadenscheinig argumentiert, könne er «nichts abgewinnen», so Maurer.
Das Obergericht wies den Rekurs im Dezember 2007 aus formellen Gründen ab. Die Juristin sei nicht berechtigt, eine solche Beschwerde einzureichen.
Jetzt versucht es Huber mit einer Aufsichtsbeschwerde. Sie und ihr Anwalt fordern eine Administrativuntersuchung des Falls. Er wünsche sich eine gründliche Abklärung, ob die Vorgesetzten von Regula Huber rechtlich korrekt gehandelt hätten, sagt Anwalt Strütt. Vor allem aber hoffe er auf Massnahmen, die sicherstellen würden, dass die Gesetze künftig im Sinn der Rechtsgleichheit vollzogen würden.
Ein ärgerlicher Vorgang
Die Zürcher Staatskanzlei bestätigt, dass die Aufsichtsbeschwerde bei ihr eingetroffen ist, will dazu aber nichts ausführen. Es handle sich um ein laufendes Verfahren. Aus demselben Grund äussert sich auch die Volkswirtschaftsdirektion nicht.
Matthias Hartmann sagt, es handle sich bei diesem «ärgerlichen Vorgang tatsächlich um ein mir gegenüber gebrochenes Versprechen». Ihm hätten die Schweizer Behörden bei seiner Ankunft erklärt, dass in solchen Fällen eine «Greencard» ausgestellt werde. Trotzdem sei am Ende das Beschäftigungsverhältnis untersagt worden. Mit der Folge, dass sich Familie Hartmann «mit Omas und Opas» habe behelfen müssen. Die Beziehung zum Kindermädchen hätten die Töchter nur noch während der «für Bürger osteuropäischer Länder legalen Besuchszeiten» pflegen können.
Hartmann wurde im Dezember 2007 gebüsst, weil er sich einer Übertretung des Ausländerrechts schuldig gemacht hatte.
*Name geändert.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 10.06.2009, 22:53 Uhr
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59 Kommentare
Komisch, hatten wir ein solches Vorgehen der Behörden nicht erst letztens, als im Stadtzürcher Sozialdepartement zwei Whistleblower auf fragwürdige Weise mundtot gemacht wurden. Das scheint in Stadt- wie Kantonsverwaltung von Zürich immer gleich zu sein. Gesetze werden übergangen und Whistleblower zur Schnecke gemacht, da steigt das Vertrauen in die Politik, vom 10-ten UG bis ins 9-te. Antworten


































