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«Die Sterbetourismus-Initiative kostet nur»

Von Stefan Hohler und Michael Meier. Aktualisiert am 15.01.2011 4 Kommentare

Dignitas-Chef Minelli hält vom EDU-Volksbegehren nichts und hofft auf SP-Bundesrätin Sommaruga.

Ludwig A. Minelli. (Bild: Keystone )

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Am Montag berät der Kantonsrat die «Sterbetourismus-Initiative», die explizit gegen Ihre Vereinigung gerichtet ist. Werden Sie im Rathaus die Debatte verfolgen, Herr Minelli?
Nein, jeder Aufwand in diesem Zusammenhang ist absolut sinnlos, weil die Initiative sinnlos ist. Selbst wenn sie vom Volk angenommen werden sollte, müsste der Regierungsrat zuerst ein Gesetz machen. Und wenn das Gesetz der Initiative entspräche, wäre das bundesrechtswidrig und würde vom Bundesgericht aufgehoben. Die Initiative verursacht nur Narrengänge und Kosten. In meinen 78 Lebensjahren habe ich noch nie so etwas Dummes in der zürcherischen Politik erlebt wie diese EDU-Initiative.

Trotzdem: Sollte die Initiative vom Volk angenommen werden, würden Sie ans Bundesgericht gelangen?
Zuallererst müsste der Regierungsrat ein Gesetz machen. Dieser aber hatte seinerzeit dem Kantonsrat beantragt, die Initiative wegen Bundesrechtswidrigkeit für ungültig zu erklären. Es ist ja selbstverständlich, dass irgendein Bürger, der sich von einem solchen Gesetz betroffen fühlen würde, das Bundesgericht anrufen wird. So, wie das auch beim Kantonsratsbeschluss geschehen ist, der keine Ungültigkeitserklärung anerkennen wollte. Diesen Beschluss hat ein Mitglied des Kassationsgerichts von sich aus beim Bundesgericht angefochten.

Sie sorgen sich also nicht?
Wissen Sie, wir haben im Kanton Zürich eine wache Bevölkerung. 80 Prozent ist für die Sterbehilfe. Schon am 25. September 1977 hatte nach der Affäre Hämmerli eine Abstimmung über die Einführung der aktiven Sterbehilfe stattgefunden. Da gab es 203'000 Ja-Stimmen gegenüber nur 144'000 Nein-Stimmen.

Damals gab es einen konkreten Anlass. Heute ist es anders.
Nein, die Situation hat sich wegen der demografischen Entwicklung verschärft. Die Leute werden immer älter und kommen immer eher in die Situation, in der sie sagen: Ich würde gerne gehen. Die Menschen müssen diese Freiheit am Lebensende haben. Das Wissen darum, dass man die Freiheit hat, wirkt befreiend. Menschen sind nicht gern auf einer Einbahnstrasse ohne Wahl. Das erkennen wir daran, dass 70 Prozent der Leute, die Dignitas konkret gebeten haben, eine Freitodbegleitung vorzubereiten, sich gar nicht mehr melden. Dies nachdem ihnen mitgeteilt worden ist, dass ein Arzt bereit sei, das benötigte Rezept auszustellen.

Wirklich 70 Prozent?
Ja. Wir geben den Leuten wieder eine Wahlmöglichkeit, die sie für den Rest des Lebens befreit. Die meisten leben ihr Leben fertig, weil sie sich sagen: Ich könnte jederzeit gehen und habe keine Angst mehr. Der Wille zur Selbstbestimmung war noch nie so stark wie heute.

Von der Initiative wäre nur Dignitas betroffen.
Nein, auch Ex International wäre betroffen. Und Exit (deutsche Schweiz) seinerseits hat in Zürich-Albisrieden ein Sterbezimmer. Ab und zu kommt jemand aus einem anderen Kanton der Schweiz dorthin, den man zu Hause nicht begleiten kann. Diesen Ausserkantonalen dürfte Exit dann nicht mehr helfen. Die Initiative ist unchristlich, weil unbarmherzig: Sie schafft eine Insel der Seligen und ist mit dem Rest der Welt absolut mitleidlos. So sind eben Sektierer.

Kann man den Suizidtourismus überhaupt via Gesetz verbieten?
Ich denke nicht. Das widerspräche nicht nur der Bundesverfassung, sondern auch der Europäischen Menschenrechtskonvention, die eine Diskriminierung nach Herkunft nicht zulässt. Und da Suizidbeihilfe durch deren Artikel 8 geschützt ist, gilt das Verbot der Diskriminierung auch für diese Situation.

Die frühere Justizministerin Widmer-Schlumpf hatte mit ihren Vorschlägen zur Regulierung der Suizidbeihilfe wenig Erfolg. Wie geht es auf Bundesebene weiter?
Eveline Widmer-Schlumpf ist eine Bündner Pietistin, das muss man sehen. Es ist gut, dass sie sich jetzt mit Finanzen beschäftigt. In Bezug auf Menschenrechte hat sie nicht gerade viel verstanden. Mit Simonetta Sommaruga haben wir eine offene Person. Ich schätze sie so ein, dass sie das Thema mit grösster Sorgfalt angehen wird.

Christoph Blocher hatte als damaliger Justizminister vor jeder weiteren Regulierung gewarnt.
Er hat damals gesagt, jede Gesetzgebung würde einen amtlichen Stempel für die organisierte Suizidbeihilfe bedeuten. Und das wollte er nicht. Im Übrigen seien die bestehenden Gesetze ausreichend, man müsse sie nur anwenden. Da hatte er recht.

Also soll es beim Status quo bleiben?
Der Status quo leidet an einem einzigen Widerspruch: Einerseits sagt das Bundesgericht, das Recht des Menschen, selber zu entscheiden, wann und wie er selber sterben wolle, sei Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts und deshalb von der Menschenrechtskonvention geschützt. Anderseits scheitern bis zu 49 von 50 Suizidversuchen, die allein ausgeführt werden, wie der Bundesrat auf Anfrage im Nationalrat ausführte. Somit ist dieses Recht nicht praktikabel. Es geht um das Problem, dass ein Arzt einem Menschen, der keine «schwere» Diagnose hat, kein Rezept ausstellen darf. Das ist der Widerspruch in unserem Recht, und der muss aufgelöst werden. Wenn ihn die Politik nicht auflöst,wird ihn die Justiz – spätestens nach einer Reihe weiterer Verfahren – auflösen.

Wie müsste das gesetzlich geregelt werden?
Das Gesetz müsste den Anspruch auf Begleitung und auf das sichere Mittel Natrium-Pentobarbital gewährleisten. Wenn der Staat nicht bereit ist – und das ist auch nicht nötig –, das selber zur Verfügung zu stellen, dann soll er wenigstens dafür sorgen, dass die Organisationen es zur Verfügung stellen dürfen, die sich um die Verwirklichung dieses Rechts kümmern und darauf achten, ob es nicht Lösungen zum Leben hin gibt. Wir haben in den letzten 13 Jahren etwa 1140 Schwerkranken geholfen, sicher zu sterben. 30'000 Menschen jedoch haben wir zum Leben hin geholfen. Das ist der wichtigste und grösste Teil unserer Tätigkeit, den Politik und Medien bislang leider stets ausblenden. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 15.01.2011, 16:03 Uhr

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4 Kommentare

Kurt Aegeri

15.01.2011, 18:04 Uhr
Melden

Solche ewig gestrigen, moralinsauren, verlogenen und bevormundenden Initiativen sollten - so bleibt zu hoffen - bei einem mündigen Volk keine Chance haben. Antworten


martin amstutz

15.01.2011, 21:13 Uhr
Melden

wenn dieser unselige sterbetourismus nicht existieren würde, müssten auch keine initiativkosten gezahlt werden, um diesen unsinnigen sterbetourismus zu reglementieren. dignitas ist überflüssig. Antworten



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