Zürich
Die Zürcher Regierung im Schottenrock
Von Ruedi Baumann. Aktualisiert am 19.05.2010 11 Kommentare
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Die Eltern warnen die Kinder, und der Datenschutzbeauftragte warnt die Bevölkerung: Vorsicht beim Umgang mit privaten Schnappschüssen! Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) scheint das wenig zu kümmern: Er hat am Montag ein Bild seiner Regierungs-«Gspänli» in höchst ungewöhnlichem Outfit ins Internet gestellt. Das Bild stammt von der – privat finanzierten – Reise des Regierungsrats vor einem Jahr nach Schottland. Dort haben sich die Herren – Hans Hollenstein blieb wegen seines Gehörsturzes zu Hause – einen echten schottischen Kilt zugelegt.
Erst nachträglich gefragt
Zugegeben: Das Bild ist lustig, die drei Schotten und Bildungsdirektorin Regine Aeppli im nüchtern blauen Regenmantel sind locker drauf und demonstrieren den guten «Spirit» in der Regierung. Deshalb eignet sich das Bild auch, um zu zeigen – ohne die Regierung zu diskreditieren –, wie schnell und wie unlöschbar ein privates Bild öffentlich wird. Denn Heiniger hat wie Millionen von anderen Facebook-Freaks elementare Regeln ausser Acht gelassen. Er hat weder Baudirektor Markus Kägi (SVP) noch Justizdirektor Markus Notter (SP) im Voraus gefragt, ob sie ihre strammen Wädli der Öffentlichkeit zeigen wollen. Heiniger hat dies erst gestern – aufgrund der Anfrage des TA – nachgeholt.
Kägi ist der Schönste
Aeppli, Kägi und Notter haben Heiniger die Bewilligung gerne auch nachträglich erteilt. Notter liess über seinen Pressesprecher gar ausrichten, er könne mit seinen – zwar etwas sehr weissen – Beinen ganz gut leben.
In der Tat: Die drei Schotten-Regierungsräte machen eine gute Falle: Jeder trägt einen Kilt mit eigenem Karomuster. Diese Muster stehen in Schottland für bestimmte Clans. Rot – auf die Schweiz übertragen – natürlich für die SP. Echt sind auch die Geldbeutel – Sporran genannt – mit den drei Lederquasten. Kägi hat klar den schönsten Kittel, während Heinigers lindgrüne Krawatte nicht so recht ins raue schottische Hochland passen will.
Fachartikel unter die Lupe genommen
Wenn Heiniger, als einziger Regierungsrat mit eigenem Profil auf Facebook ( 31.91 -3.39%) präsent, sich als Marathonläufer, als Redner und als Teilnehmer am Sechseläuten im Facebook seinen Freunden zeigen will, ist das seine Sache. «Wenn jemand Bilder anderer Leute aufs Netz stellt, müsste er diese im Prinzip zuerst fragen», sagt der kantonale Datenschützer Bruno Baeriswyl. Diese Regel werde aber sehr häufig durchbrochen, vor allem bei Jungen.
Baeriswyl hat soeben für einen Fachartikel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook unter die Lupe genommen – und ist zu einem ernüchternden Resultat gekommen. «Wer bei Facebook mitmacht, verliert die Selbstbestimmung über seine persönlichen Daten.» Informationen, die im sozialen Netzwerk gepostet werden, seien im Prinzip im Internet frei zugänglich, schreibt Baeriswyl. Denn faktisch willige der Nutzer «in eine völlig freie und beliebige Verwendung seiner Daten» ein, er höhle seine Privatsphäre aus und verzichte auf seine «informationelle Selbstbestimmung».
Datenschützer: Fast unlöschbar
Im vorliegenden Fall hat Heiniger die nackten Beine seiner Kollegen zwar primär nur seinen Facebook-Freunden gezeigt. Facebook jedoch könne die Zuteilung von Datenkategorien jederzeit ändern, warnt Datenschützer Baeriswyl. Zudem bedinge sich Facebook das Recht aus, Namen und Foto der Nutzer für Werbezwecke benutzen zu dürfen. Und der dritte Einwand des Datenschützers: Löschen von Bildern und Daten nütze oft nicht viel. «Was einmal auf Facebook gestellt wurde, bleibt bei Facebook.» Einer der Gründe ist die Weiterverbreitung der Daten durch Freunde und Freunde von Freunden.
Eine Korrektur hat Heiniger am Bilderbogen der Regierungsratsreise gestern trotzdem angebracht. In der Bildlegende hatte er zuerst Kollege Markus Notter mit dem freisinnigen Nationalrat Markus Hutter verwechselt.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.05.2010, 23:33 Uhr
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11 Kommentare
Eine sorgfältige Recherche des Tagesanzeigers hätte ergeben, dass dieses Bild auf der offiziellen Seite von Thomas Heiniger, www.thomas-heiniger.ch, auch zu finden ist. Damit ist davon auszugehen, dass eine Veröffentlichung gewollt war. Natürlich hätten auch dann die Kollegen gefragt werden müssen. Antworten
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