Zürich
Die Zürcher sagen Nein zum Tierschutzanwalt
Erste Hochrechnungen aus dem Kanton Zürich: Ja zu Forschung am Menschen – Nein zum Tieranwalt. (Bild: Keystone)
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Klares Ergebnis im Kanton Zürich zu den eidgenössischen Abstimmungen: Die Tierschutzanwalt-Iniviative ist einzig im Stadtzürcher Kreis 4/5 angenommen worden. Alle anderen 184 Gemeinden und Kreise lehnten ab – mit 50 bis 80 Prozent Nein-Stimmenanteilen. Die Änderung des BVG- Mindesumwandlungssatzes nur in drei Goldküsten-Gemeinden.
Der Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen wurde mit 78,0 Prozent gutgeheissen. Während in Adlikon nur 52 Prozent ein Ja einlegten, gab es die grösste Unterstützung in Erlenbach mit 85,5 Prozent.
Zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes bei der zweiten Säule der beruflichen Vorsorge gab es über den ganzen Kanton eine Ablehnung von 67,3 Prozent. Die drei Gemeinden Küsnacht, Zollikon und Zumikon sprachen sich als einzige für die Änderung des BVG aus - allerdings nur ganz knapp. Den grössten Nein-Anteil gab es in Dällikon mit knapp 79 Prozent. (tif/sda)
Erstellt: 07.03.2010, 21:06 Uhr
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