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«Die totale Herrschaft des Volkes darf es nicht geben»

Interview: Lucienne-Camille Vaudan. Aktualisiert am 24.08.2011 188 Kommentare

Mit dem SVP-Gegenvorschlag zum Bürgerrechtsgesetz kommt erneut eine Vorlage vors Volk, die möglicherweise gegen Bundesrecht verstösst. Alain Griffel erklärt, weshalb das gefährlich ist.

Schweizer Pass für Ausländer: Die Einbürgerung soll im Kanton Zürich strenger geregelt werden.

Schweizer Pass für Ausländer: Die Einbürgerung soll im Kanton Zürich strenger geregelt werden.
Bild: Keystone

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Soll das Volk über Vorlagen abstimmen, auch wenn sie geltendem Recht widersprechen?

Ja

 
35.5%

Nein

 
64.5%

736 Stimmen


Alain Griffel ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich.

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Der Zürcher Kantonsrat hat den SVP-Gegenvorschlag zum Bürgerrechtsgesetz für gültig erklärt, obwohl er laut der Kantonsregierung gegen Bundesrecht verstösst. Wogegen verstösst das Referendum der SVP konkret?
Der SVP-Gegenvorschlag ist aus zwei Gründen kritisch: Erstens lehnt er einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung ab. Das heisst, selbst wenn alle Einbürgerungskriterien wie Wohnsitzdauer oder Integration erfüllt sind, könnte eine Gemeinde eine Einbürgerung unbegründet ablehnen. Das Bundesgericht hat aber 2003 richtigerweise entschieden, dass Einbürgerungen kein politischer Akt, sondern an das Recht gebunden sind. Eine Ablehnung darf nicht gegen das Diskriminierungsverbot oder das Willkürverbot der Bundesverfassung verstossen und muss in jedem Fall begründet werden. Eine Einbürgerung darf deshalb lediglich bei Nichterfüllung der Einbürgerungskriterien verweigert werden. Wenn aber kein Rechtsanspruch besteht, kann eine Gemeinde ein Einbürgerungsgesuch ablehnen, selbst wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Das wäre dann willkürlich und somit ein Verstoss gegen die Bundesverfassung. Der zweite Punkt, die Verweigerung der Einbürgerung wegen Verbrechen oder Vergehen, ist heikel, weil wir Verjährungsregeln kennen. Diese sollen einer verurteilten Person die Chance zu einem Neuanfang ermöglichen. Nun ist es bereits heute so, dass schwere Vergehen zu einem negativen Einbürgerungsentscheid führen. Und ich möchte auch minder schwere Delikte nicht bagatellisieren. Aber wenn sie selbst nach der Verjährung eine absolute Schranke darstellen, dann besteht auch hier die Gefahr der Willkür.

Warum werden Abstimmungsvorlagen nicht im Vorfeld auf ihre Gültigkeit geprüft, sodass nur noch über Vorschläge abgestimmt wird, die auch umsetzbar sind?
Auf kantonaler Ebene entscheidet der Kantonsrat über die Gültigkeit einer Initiative. Das ist ein politisches und kein juristisches Gremium. Für eine Ungültigkeitserklärung braucht es heute eine Zweidrittelmehrheit. Ich denke, es wäre sinnvoll, wenn bereits ein einfaches Mehr für die Ungültigkeitserklärung einer Initiative ausreichen würde. Denn Volksentscheide, die nicht umgesetzt werden können, nützen nichts.

Wie wird mit dem SVP-Gegenvorschlag verfahren, falls er angenommen werden sollte?
Wird ein Referendum oder eine Initiative vom Volk angenommen, besteht die Möglichkeit, diesen Beschluss innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht anzufechten. Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall eine Beschwerde erhoben wird. Entscheidet das Bundesgericht, dass das Referendum Bundesrecht verletzt, so hebt es die vom Volk angenommene Regelung auf. Dadurch entsteht für die Stimmbürgerinnen und -bürger ein unnötiger Leerlauf. Für viele ist es unverständlich, dass der Volksentscheid nicht umgesetzt werden kann.

Ist es nicht ein Missbrauch der direkten Demokratie, wenn den Bürgerinnen und Bürgern vorgegaukelt wird, über etwas zu entscheiden, das schliesslich nicht in ihrem Kompetenzbereich liegt?
Gerade die SVP spielt mit diesen Gefühlen. Wenn das Bundesgericht entscheidet, dass eine Initiative gegen Bundesrecht verstösst und somit nicht umsetzbar ist, empört sich die SVP und wirft den Bundesrichtern vor, sie würden den Volkswillen verhöhnen. Die Instrumente der direkten Demokratie werden missbraucht, um eine bestimmte Stimmung zu erzeugen. Ich halte es für eine sehr gefährliche Entwicklung, wenn das Rechtsstaatsbewusstsein untergraben wird, um Wahlkampf zu betreiben.

Stösst hier die direkte Demokratie an ihre Grenzen?
Die Botschaft der SVP lautet: Das Volk darf alles. Doch das ist eine äusserst trügerische Botschaft, denn wir leben nicht nur in einer Demokratie, sondern auch in einem Rechtsstaat, der einen gesetzlichen Rahmen vorgibt und Grundrechte garantiert, die eine Demokratie überhaupt ermöglichen. Die totale Herrschaft des Volkes kann und darf es nicht geben. Stellen Sie sich vor, man würde über die Wiedereinführung der Todesstrafe oder das Verbot der Homosexualität abstimmen dürfen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 24.08.2011, 14:26 Uhr

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188 Kommentare

Peter Steiner

24.08.2011, 14:51 Uhr
Melden 71 Empfehlung

"Stellen Sie sich vor, man würde über die Wiedereinführung der Todesstrafe oder das Verbot der Homosexualität abstimmen dürfen."
Alles eine frage der Zeit bis die unter dem "Sünneli" auch das auf ihre Agenda setzen und mich schaudert es davor.
Antworten


lucius mayer

24.08.2011, 14:49 Uhr
Melden 52 Empfehlung

Die Diktatur des Volkes heisst «Demagogie». Demokratien entarten oft in Demagogien, wenn sie z. B. von Patrizierparteien wie die SVP dazu bewogen bzw. verhetzt werden. Ein Rechtsstaat schützt auch die Minderheiten und ihre Rechte, eine Demagogie nicht. Antworten



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