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Dignitas muss Leichentransport in Wetzikon diskret handhaben

Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 15.12.2009 6 Kommentare

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Sterbehilfeorganisation gutgeheissen. Jetzt kann Dignitas in Wetzikon Menschen in den Tod begleiten - wenn sie damit die Nachbarn nicht unnötig stören.

Neben einem Kindergarten und einer Berufsschule: Die Dignitas-Liegenschaft in Wetzikon.

Neben einem Kindergarten und einer Berufsschule: Die Dignitas-Liegenschaft in Wetzikon.
Bild: Keystone

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Die Gemeinde muss nun die entsprechende baurechtliche Bewilligung erteilen, wie das Gericht am Dienstag der Nachrichtenagentur SDA mitteilte. Dem widerspricht Marcel Peter, Gemeindeschreiber von Wetzikon auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch: «Den Entscheid des Verwaltungsgerichts werden wir genau prüfen und abklären, ob wir den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.» Dabei werde der juristische Berater auch beurteilen, wie gross die Chance bei einem Rekurs ist.

Laut Peter habe das Verwaltungsgericht den Entscheid von Wetzikon nicht vollumfänglich abgeschmettert. «Nun muss die Baukommission nochmals prüfen, unter welchen Auflagen Dignitas in Wetzikon aktiv sein könnte», sagt Peter. Dabei geht es auch um die Frage, wie der Leichentransport gehandhabt wird. Dignitas-Leiter Minelli hatte sich bereits früher bereit erklärt, den Abtransport im Haus vorzubereiten, so dass von Aussen kaum etwas zu sehen ist.

Entscheid frühestens im Januar

Die Stadt Wetzikon hat nun bis Ende Januar Zeit, das Verfahren weiterzuziehen. Bevor ein definitiver Entscheid gefallen ist steht jedoch fest: «Die Chancen von Dignitas, in Wetzikon Leute in den Tod zu begleiten, sind erheblich gestiegen», sagt Peter.

Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli hatte die Verweigerung der Baubewilligung für die Nutzungsänderung der Liegenschaft Talstrasse 9 in Wetzikon nicht akzeptiert. Er forderte nun erfolgreich die Aufhebung des Entscheides der kantonalen Baurekurskommission.

«Gesundes Wohnen» weiter möglich

Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, die Baubehörde habe es unterlassen, die mit den Freitodbegleitungen verbundenen Immissionen daraufhin zu prüfen, ob diese Nutzung im Verhältnis zur Wohnnutzung «als mehr als mässig störend erscheint».

Wie das Gericht weiter schreibt, vermögen die von der Baubehörde geltend gemachten ideellen Immissionen zwar eine gewisse Störung der Wohnnutzung aufzuzeigen. Sie liessen jedoch bei Weitem nicht auf ein Konfliktpotenzial schliessen, das «ein ruhiges und gesundes Wohnen stark beeinträchtigen oder gar verunmöglichen würde».

Särge in neutralen Fahrzeugen

Für die Beurteilung der Schwere der ideellen Immissionen sei zu berücksichtigen, dass die Freitodbegleitungen sich im Innern des Gebäudes abspielen. Gegen aussen lasse nichts auf die besondere Nutzung des Gebäudes schliessen.

Ausserdem seien die getroffenen Vorkehrungen geeignet, das Konfliktpotenzial zusätzlich zu verringern. So würden etwa die Särge in neutralen Fahrzeugen direkt von der der Garage aus abtransportiert, schreibt das Verwaltungsgericht weiter.

Minelli hatte die Liegenschaft in Wetzikon im August 2008 erworben mit dem Ziel, sie dem Verein Dignitas für Sterbebegleitungen zu vermieten. Derzeit führt Dignitas Sterbebegleitungen in Pfäffikon ZH durch. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 15.12.2009, 13:41 Uhr

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6 Kommentare

tanya beric

15.12.2009, 12:36 Uhr
Melden

@ gfeller: Verdrängung macht keine reifen Bürger sagen Sie. Das hat ja gar nichts damit zu tun. Ich studiere nach einem guten Essen auch nicht sofort und permanent wann ich aufs WC gehen muss und wann und wie. Sie leben nicht im jetzt. Aber auch nicht für später. Antworten


Heinz Gfeller

15.12.2009, 12:01 Uhr
Melden

Vernünftiger Entscheid des Verwaltungsgerichts. Die Heuchelei soll endlich aufhören. Auch Kinder sollen sich mit dem Tod befassen. Verdrängung macht keine reifen Bürger. Antworten



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