Drogenheilerin: «Ich habe gut gearbeitet»
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Das Bezirksgericht hat am Montag die 62-jährige Ärztin und Therapeutin F. M. wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 16 Monaten und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Sie hat im Rahmen von therapeutischen Sitzungen mehrere Hundert Portionen LSD und Ecstasy an ihre Klienten abgegeben.
Die deutsche Angeklagte wirkt an der Verhandlung in ihrem rosa Shirt, dem langen, dunkelbraunen Rock und mit den kurzen Haaren sehr zerbrechlich. Auch wenn sie sich streckt, sieht sie nur knapp über das hohe Pult im Gerichtssaal. Doch kaum erhält sie das Wort, gewinnt sie an Statur. In der Manier einer Expertin doziert sie mit fester Stimme über den aus ihrer Sicht segensreichen Nutzen von LSD und Ecstasy (MDMA), um traumatische Störungen und Ängste bewusst zu machen. Ja, sie habe aus Überzeugung die Substanzen eingesetzt, sagt sie. LSD und MDMA seien keine Drogen, sondern «psychointegrative Substanzen», belehrt sie das Gericht.
Ecstasy war Mozart
Reue zeigt F. M. keine. Sie hat das Risiko einer Anklage bewusst in Kauf genommen. Dennoch benutzte sie Codewörter, um sich zu tarnen: Mozart für MDMA und Beethoven für LSD. Sie sieht sich als Pionierin, als eine Art Heilsbringerin. «Ich habe gut gearbeitet, mit viel Verantwortung», bescheinigt sie sich selbst. Sie wolle für die Nachwelt ein Buch über ihre Erfahrungen schreiben.
Der Staatsanwalt kann ihr nicht folgen. Für ihn ist LSD eine gewöhnliche Droge. Er hält F. M. vor, mit beträchtlichen Mengen hantiert zu haben. Von 2004 bis 2008 habe sie je 700 Portionen LSD und MDMA, je 50 Portionen Meskalin und Psilocybin und 150 Portionen 2-CB, eine weitere synthetische Droge, an mindestens 60 Klienten abgegeben. Ein schwerer Fall, sagt er. Sie habe das Leben vieler Menschen gefährdet. Deshalb verlange er eine Gefängnisstrafe von 24 Monaten und eine Busse von 10'000 Franken. Die Drogensitzungen fanden in einem speziell eingerichteten Therapieraum in der stattlichen Villa der Ärztin mit 12 bis 16 Patienten statt. Diese und die Therapeutin konsumierten am gleichen Abend sowohl Ecstasy als auch LSD. Die Klienten waren mehrheitlich gut betuchte Akademiker. Kosten pro Person: 300 Franken.
Der Mann der Angeklagten, ein in Zürich bestens bekannter Wirtschaftsanwalt, unterstützte sie bei den verbotenen Therapien. Er ist bereits per Strafbefehl rechtskräftig verurteilt worden. Zum Strafmass gab der Staatsanwalt keine Auskunft. Möglich sind maximal drei Monate Gefängnis.
Drogen persönlich importiert
Als der Richter wissen will, wo sie die Drogen beschafft habe, wird F. M. auffällig einsilbig. Zwischen 1996 und 2001 habe sie sich 600 Portionen MDMA auf dem Postweg aus den USA schicken lassen, 2001 für damals 15'000 Deutsche Mark Drogen persönlich aus Deutschland importiert.
Vor rund sechs Monaten durchsuchte die Polizei die Villa der Therapeutin bei einer Razzia. Sie und ihr Mann wurden zwei Wochen in Untersuchungshaft gesteckt. «Die ersten Tage stand ich unter einem extremen Schock», gesteht die Therapeutin den Richtern. Heute sieht die spirituell interessierte Ärztin, das Verfahren als Chance für einen inneren Prozess.
Millioneneinkommen
Sie habe ihre Bewilligung als Psychotherapeutin abgegeben und somit kein Einkommen mehr, erklärt F. M. Damit ist sie den Behörden zuvorgekommen, die ihr bei einer Verurteilung die Zulassung wahrscheinlich entzogen hätten. Trotzdem muss die Ärztin nicht um ihre Existenz bangen. Das Einkommen ihres Mannes beträgt 1,4 Millionen, das Vermögen des Paares 97,8 Millionen.
Der Verteidiger von F. M. plädiert trotz des Geständnisses kompromisslos auf Freispruch. Bei kontrollierter Einnahme bestehe keine Gefahr, sagt er. Der Richter spricht hingegen von einem erheblichen Verschulden und einem direkten Vorsatz. «Sie haben sich über das Gesetz gestellt und es im vollen Bewusstsein übertreten», wirft er der Angeklagten vor. Strafmildernd seien das Geständnis, die kontrollierte Abgabe und der Umstand, dass sie keinen Profit habe erzielen wollen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 05.07.2010, 22:49 Uhr


