Zürich
Dübendorf muss Schülern das Taxi bezahlen
Von Liliane Minor. Aktualisiert am 17.01.2012 39 Kommentare
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Urteile zum Schulweg
Zwei Kilometer durch den Wald sind zu viel
Zürich – Wenn sich Gerichte mit Schulwegen zu befassen haben, können sie sich auf eine «reichhaltige Praxis» stützen, wie das Verwaltungsgericht schreibt. Sie zeigt recht genau, was zumutbar ist – und was Schulbehörden bisweilen für zumutbar halten.
- Im Kindergarten liegt die obere Grenze bei 1,2 bis 1,4 Kilometern, sofern der Weg keine zusätzlichen Schwierigkeiten wie Steigungen enthält. Eine Zürcher Gemeinde wollte einigen Kindern 1997 einen zwei- bis dreimal so langen Weg zumuten. Das gehe nicht, entschied der Regierungsrat.
- Ein 1,7 Kilometer langer Schulweg für Primarschüler ist mit geringfügiger Steigung zulässig. 75 Meter Höhendifferenz sind auf diese Distanz aber für Unterstufenschüler zu viel, für Mittelstufenschüler hingegen zumutbar.
- Unhaltbar war der Schulweg einer Erstklässlerin im Kanton Zürich: Sie hätte die Wahl gehabt, entweder 2 Kilometer durch den Wald zu laufen oder 2,9 Kilometer ohne Wald – beides mit 260 Meter Höhendifferenz.
- In einem ähnlichen Fall musste gar der Bundesrat sein Veto einlegen: Die betroffenen Erst- und Drittklässler hätten einen 2,5 Kilometer langen, steilen Wanderweg mit 500 Meter Höhendifferenz zurücklegen müssen.
- Gerichtlich korrigiert wurde auch die Auffassung der Stadt Zürich, ein achtjähriger Bub könne allein mit Bus und Bahn in eine Sonderschule vor der Stadt fahren. Der Junge wäre pro Weg 75 Minuten unterwegs gewesen und hätte dabei zweimal umsteigen müssen.
- In der Oberstufe ist ein Schulweg von 3 bis 5 Kilometern zumutbar, nicht aber ein solcher von 13 Kilometern. (leu)
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Der Schulweg ist eines der leidigen Themen, die zwischen Eltern und Schulpflege immer wieder zu Konflikten und Gerichtsverfahren führen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht in einem weiteren Fall entschieden und kam zum Schluss: Grundsätzlich ist es auch Erstklässlern zuzumuten, einen Teil der Strecke mit dem öffentlichen Bus zurückzulegen. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Konkret ging es um die Kinder, die im Dübendorfer Ortsteil Stettbach wohnen. Bis zum Sommer 2010 fuhr ein Schulbus zwischen Stettbach und dem Primarschulhaus Högler. Dann stellte die Gemeinde den Schulbusbetrieb ein. Begründung: Der Schulbus werde anderswo gebraucht, und der Bahnhof Stettbach sei nach dem Umbau auch für die kleinsten Schülerinnen und Schüler gefahrlos benutzbar.
Die Eltern wehrten sich, erst bei der Primarschulpflege, dann beim Bezirksrat. Unter anderem argumentierten sie, der Bahnhof Stettbach sei für die Kinder zu gefährlich und die knapp zweistündige Mittagspause sei zu kurz, um mit dem Bus nach Hause und wieder in die Schule zu fahren. Zweimal blitzten sie ab. Nun hat ihnen das Verwaltungsgericht teilweise recht gegeben.
Im Urteil definiert das Gericht klar, unter welchen Umständen eine Busfahrt auch für Erstklässler zumutbar ist:
- Die Kinder haben die Gewissheit, dass sie im richtigen Bus sitzen, wenn sie am richtigen Ort einsteigen. Das sei in Stettbach der Fall, urteilt das Gericht, weil der Bus immer in derselben Haltebucht abfahre.
- Der Busfahrplan ist auf die Schulzeiten abgestimmt und die Kinder müssen nicht umsteigen. Das ist hier erfüllt.
- Der Schulweg wird insgesamt nicht zu lang. Für die Kinder aus Stettbach dauert der Schulweg höchstens 40 Minuten. Das sei zumutbar, so das Gericht.
- Über Mittag steht genügend Zeit zur Verfügung. Genau das ist in Dübendorf aber nicht der Fall. Wartezeiten und ein wenig Pufferzeit eingerechnet, wären die Kinder gemäss den Berechnungen des Gerichts über Mittag gerade mal 12 bis 16 Minuten daheim, «was eindeutig zu kurz ist». Zwar dürfe der Schulweg auch zur Mittagspause gezählt werden, so das Gericht, aber nur, wenn dieser Weg entspannend sei.
Die Stadt müsse deshalb, so das Gericht, einen Transport in der Mittagspause organisieren, nicht aber morgens und abends.
Velo statt Bus
Die Stadt akzeptiert das Urteil. Sie offeriert nun den Eltern der vier betroffenen Erstklässler zwei Möglichkeiten. Ab den Skiferien werden die Kinder entweder über Mittag auf Kosten der Schule mit dem Taxi nach Hause chauffiert, oder sie dürfen den Mittagstisch zum halben Preis, für 10 Franken, besuchen.
Auch die Eltern verzichten auf einen Weiterzug, obwohl sie nicht ganz zufrieden sind. «Der wichtigste Punkt wurde zu unseren Gunsten entschieden», sagt Julia Fischer, die Mutter, die stellvertretend für alle anderen bis vor Verwaltungsgericht ging. «Wir halten den Schulweg per Bus aber nach wie vor für zu gefährlich.» Nun haben sich die Eltern anders organisiert: Die Kleinen fahren morgens zusammen mit den Grösseren aus Stettbach über Feldwege mit dem Velo in die Schule und abends wieder heim. Über Mittag lassen sie das Velo stehen und nehmen das Taxi. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 17.01.2012, 06:23 Uhr
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39 Kommentare
Sagen Sie mir bitte, dass dieser Schwachsinn nicht wahr ist. Der Kalender verweist nicht auf den 1. April. Können sich die Eltern nicht mit anderen Eltern organisieren, Schulbus fällt aus - Fazit: die Goofen sind noch nicht schulreif und bleiben somit ein Jahr länger im Chindsgi. Im ersten Jahr im Taxi nach Hause, in der Maturaklasse schleppen nepalesische Ghurkas Sänften zwischen Heim und Schule! Antworten
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