Zürich
Duty-Free-Läden am Flughafen bleiben trotz Schengen-Abkommen
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Den Pass oder die Identitätskarte muss der Flugreisende nämlich schon beim Einchecken vorlegen. Wechselt er dann in den Abflugbereich, wird nur noch die Bordkarte kontrolliert. Vor dem Besteigen des Flugzeugs wird dagegen noch einmal der Pass verlangt.
Zollfreie Einkäufe bleiben möglich
Identitätskontrollen erfolgen aber auch beim Betreten des Nicht-Schengen-Bereichs oder bei der Ankunft aus Nicht-Schengen-Ländern, wie die Flughafenbetreiberin Unique am Donnerstag mitteilte. Auch Passagiere, die von einem Schengen- in ein Nicht-Schengen-Land umsteigen, müssen neu durch die Passkontrolle.
Vom Schengener Abkommen nicht betroffen sind dagegen zollrechtliche Vorschriften. So sind Duty-Free-Einkäufe laut Unique weiter uneingeschränkt möglich, unabhängig davon, ob man in ein Schengen-Land reist oder nicht. (fsc/sda)
Erstellt: 26.03.2009, 12:02 Uhr
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

