EU setzt sich für Vorarlberger Taxifahrer in Kloten ein

Von Stefan Israel, Verena Vonarburg. Aktualisiert am 02.09.2010

Zwei Europa-Abgeordnete mobilisieren die EU-Kommission im Streit um Zugang zum Flughafen Zürich.

Taxis am Flughafen Kloten: Die einheimischen Halter möchten die ausländische Konkurrenz verbannen.

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Bild: Keystone

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Ein scheinbar kleiner Nachbarschaftsstreit ruft die EU auf den Plan: Zwei EU-Abgeordnete fordern die Brüsseler Kommission auf, sich in den Konflikt um den Zugang deutscher und österreichischer Taxifahrer zum Flughafen Zürich einzuschalten. Auf Schweizer Seite ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) um Entspannung bemüht und hat eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt.

Für den Europa-Abgeordneten Richard Seeber von der konservativen Volkspartei (ÖVP) wäre es ein klarer Fall von Diskriminierung, wenn Taxifahrer aus seiner Tiroler Heimat und aus dem Vorarlberg am Flughafen Zürich keine Gäste mehr laden dürften. «Man kann nicht am Binnenmarkt alle Exportvorteile nutzen und gleichzeitig immer dann die Grenzen dichtmachen, wenn es ein einheimisches Gewerbe so will», kritisiert auch der konservative EU-Abgeordnete Andreas Schwab aus Baden-Württemberg das drohende Abholverbot.

Ausländische Taxifahrer werden vorerst nicht gebüsst

Ursprünglich wollte die Stadt Kloten unter Druck der einheimischen Taxifahrer dieses Verbot bereits ab Anfang 2011 durchsetzen. Nun will die Schweizer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, des Kantons Zürich, der Stadt Kloten und des Flughafens bis zum nächsten Frühjahr «Lösungsansätze erarbeiten, die sowohl die schweizerischen als auch die grenzüberschreitenden Interessen berücksichtigen», wie das BAV mitteilt. Kloten hat zudem versprochen, ausländische Taxifahrer vorerst nicht zu büssen.

Seeber will jedoch den Druck aufrechterhalten und nächste Woche über eine parlamentarische Anfrage die EU-Kommission auffordern, mit der Schweiz Verhandlungen zur Lösung des Problems aufzunehmen. Die Schweiz müsse ihren Verpflichtungen nachkommen und dürfe kein «Rosinenpicken» betreiben.

50 Jahre alter Staatsvertrag

Der Tiroler weiss, dass es für Kleinunternehmer in seiner Heimat ein Problem ist, wenn sie nicht mehr wie bisher in der Wintersaison Touristen vor allem aus Übersee in Kloten abholen können. Er ärgert sich besonders darüber, dass die Schweiz sich für das geplante Verbot auf einen 50 Jahre alten Staatsvertrag mit Österreich stützen will, der in diesem Punkt nie angewandt worden sei. Die EU und die Schweiz strebten doch nach guten Beziehungen. Da passt es aus Sicht von Richard Seeber nicht, wenn die Schweiz «totes Recht» plötzlich buchstabengetreu anwenden wolle.

Richard Seeber und der Baden-Württemberger Andreas Schwab haben zusammen im zuständigen Parlamentsausschuss dafür gesorgt, dass der Taxi-Streit im Binnenmarktbericht über die Hürden zwischen der Schweiz und der EU Eingang findet. Über den Bericht stimmt das Europa-Parlament ebenfalls nächste Woche ab. Im Bericht sind auch andere Hürden aufgeführt, die aus Sicht der EU nicht im Einklang zu den bilateralen Abkommen mit der Schweiz sind. Dazu gehört etwa die umstrittene Vorschrift, dass Gewerbebetriebe aus dem benachbarten Grenzgebiet sich acht Tage im Voraus anmelden müssen, bevor sie einen Auftrag ausführen.

Streben nach Kompromiss

Es gehe zwar bei jedem Punkt immer nur um Kleinigkeiten, so der Baden-Württemberger Schwab. Doch die «Summe der Widrigkeiten» nerve die Bevölkerung im Grenzgebiet zur Schweiz zunehmend. Dass zumindest im Taxi-Streit die Schweiz noch einmal über die Bücher will, wird in Baden-Württemberg deshalb positiv zur Kenntnis genommen: «Ich begrüsse die Einsetzung der Arbeitsgruppe und den vorläufigen Verzicht auf Bussgelder als wichtigen Schritt zur Versachlichung der Diskussion», liess Verkehrsministerin Tanja Gönner verlauten.

Bernd Klug vom Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden zeigt sich auf Anfrage zuversichtlich, mit der Schweiz eine Lösung in der Taxi-Frage finden zu können: in Form von überarbeiteten zwischenstaatlichen Verträgen. Bereits existiert ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland «mit Kompromissregeln, die man durchaus auch auf den deutsch-schweizerischen Verkehr anwenden könnte».

Das deutsche Abkommen mit Österreich regelt, dass die Aufnahme neuer Fahrgäste im anderen Staat nur zulässig ist, wenn der «Beförderungsvertrag» im einen Staat abgeschlossen worden ist, bevor die Taxigäste im anderen Staat eintreffen. Das würde verhindern, dass deutsche Taxis auf gut Glück neue Kunden in Kloten zusteigen lassen könnten. Erlaubt wären auch Fahrten von der Schweiz nach Deutschland, wenn dasselbe Taxiunternehmen die Betreffenden zuvor bereits in die Schweiz gebracht hätte. Erlaubt wären zudem Taxifahrten auf Bestellung zwischen den Staaten innerhalb einer genau zu definierenden Grenzzone. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 02.09.2010, 11:36 Uhr

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