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Einbürgerung: Regierung steht an der Seite der Linken

Von Daniel Schneebeli. Aktualisiert am 07.01.2012 89 Kommentare

Zu hart oder zu lasch? Das neue Zürcher Bürgerrechtsgesetz steht vor der Abstimmung unter Beschuss der SVP. Auch der Regierungsrat will es nach einer Verschärfung nicht mehr mittragen.

Einbürgerungsregeln unter dem kritischen Blick der Parteien: Eine Frau hält einen Schweizer Pass. (Archivbild)

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Bild: Keystone

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Ein emotionsgeladener Abstimmungssonntag steht am 11. März bevor. In einem neuen Bürgerrechtsgesetz soll geregelt werden, wie Ausländer im Kanton Zürich eingebürgert werden sollen. Gestern hat die SVP den Abstimmungskampf lanciert. Für sie ist das neue Gesetz ein «Freipass zum Schweizer Bürgerrecht», wie SVP Fraktionschef Hans Frei gestern vor den Medien sagte.

Ganz anders sieht das der Regierungsrat, der das Gesetz ursprünglich entworfen hat. Er ist nicht mehr damit zufrieden, weil es der Kantonsrat im November 2010 in einer Weise verschärfte, die der Regierungsrat «nicht mehr mittragen kann», wie er ebenfalls gestern mitteilte.

Damit steht der bürgerliche Regierungsrat Seite an Seite mit Sozialdemokraten und Grünen. Diese haben im Kantonsrat das überarbeitete Gesetz mit dem gleichen Argument abgelehnt. Justizdirektor Martin Graf (Grüne) sagte gestern, der Regierungsrat habe sich mit «klarer Mehrheit» gegen das Gesetz ausgesprochen.

Kritik der Linken

Zu scharf sind den Linken und der Regierung folgende Regelungen: Im Vergleich mit der heute geltenden Praxis müssen Einbürgerungskandidaten im Kanton Zürich neu eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben. Heute können sich theoretisch vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) einbürgern lassen. Zudem müssen Einbürgerungswillige laut neuem Gesetz mindestens drei Jahre in der gleichen Gemeinde wohnen.

Umstritten ist weiter, dass nicht mehr eingebürgert werden soll, wer arbeitslos ist. Abgeschafft werden soll zudem die erleichterte Einbürgerung junger Erwachsener bis 25 Jahren, die in der Schweiz geboren sind. Sie sollen neu wie alle anderen den Nachweis erbringen müssen, dass sie integriert sind. Für den Regierungsrat sind damit die Hürden so hoch, dass man nicht mehr von einem fairen Zugang zur Staatsbürgerschaft sprechen könne.

Recht auf Einbürgerung?

Die SVP dagegen begrüsst diese Verschärfungen. Weil sie ihr aber zu wenig weit gehen, hat sie mit fast 7000 Unterschriften das konstruktive Referendum ergriffen und so eine Volksabstimmung erzwungen. Sie lehnt das Bürgerrechtsgesetz ab und empfiehlt den Stimmberechtigten die eigene Gesetzesvariante zur Annahme, die in zwei Punkten strikter ist. Erstens soll der Leumund der Einbürgerungskandidaten noch besser sein. So verlangt die SVP nicht nur einen sauberen Strafregisterauszug, sondern ein sauberes Strafregister. Bedingte Strafen werden im Register nicht schon nach der Probezeit gelöscht, sondern erst nach 10 Jahren. Verbrecher wie Räuber oder Vergewaltiger könnten damit auch nach Verbüssung der Strafe nie eingebürgert werden.

Ferner will die SVP den Kandidaten explizit keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gewähren. Wie SVP-Vizepräsident Gregor Rutz erklärte, würden damit weder die verfassungsmässig garantierten Grundrechte der Kandidaten verletzt noch widerspreche dies der Auffassung des Bundesgerichts. Dieses habe anerkannt, dass es den Rechtsanspruch auf Einbürgerung nicht gebe.

Harsche Kritik übt die SVP auch am Regierungsrat. Dessen ursprünglicher Gesetzesentwurf sei völlig ungenügend und vom linken Gedankengut von Ex-Regierungsrat Markus Notter (SP) geprägt gewesen.

Anderes Rechtsverständnis

Justizdirektor Martin Graf bestätigte, dass der Regierungsrat ein grundsätzlich anders Verständnis des Bürgerrechts habe als die SVP. «Für die SVP ist der Schweizer Pass eine Art Geschenk, das man geben kann oder auch nicht.» Wenn ein Kandidat die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für das Schweizer Bürgerrecht erfülle, müsse er den Pass bekommen, alles andere sei Willkür, sagte Graf. Er verglich die Vergabe des Bürgerrechts mit dem Erwerb des Fahrausweises: «Wenn einer die Autofahrprüfung besteht, kann man ihm das Billett auch nicht vorenthalten, nur weil dem Experten die Nase des Kandidaten nicht passt.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 07.01.2012, 14:24 Uhr

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89 Kommentare

Thomas Huber

07.01.2012, 15:00 Uhr
Melden 199 Empfehlung

Ein absolutes muss für eine Einbürgerung für mich persönlich sind Kenntnisse einer der 4 Landessprachen (auch schriftlich), Unbescholtenheit, Integration, sowie einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen zu können. Antworten


Klaus Schweizer

07.01.2012, 16:29 Uhr
Melden 188 Empfehlung

Verbrecher wie Räuber oder Vergewaltiger könnten nach der Gesetzesvariante der SVP auch nach Verbüssung der Strafe nie eingebürgert werden, heisst es im Artikel.
Was wäre so schlimm daran?
Antworten



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