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Einbürgerungen: SVP-Referendum widerspricht geltendem Recht

Aktualisiert am 21.04.2011 10 Kommentare

Die Forderungen der SVP zur Regelung der Einbürgerung im Kanton Zürich widersprechen teilweise dem übergeordneten Recht. Deshalb hat die Regierung das Referendum zum Teil als ungültig erklärt.

Vergabe des Schweizer Passes im Kanton Zürich: Gegen die Anpassung der Einbürgerung an das Bundesrecht hat die SVP das Referendum ergriffen.

Vergabe des Schweizer Passes im Kanton Zürich: Gegen die Anpassung der Einbürgerung an das Bundesrecht hat die SVP das Referendum ergriffen.
Bild: Keystone

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Das Kantonsparlament hat im November 2010 ein neues kantonales Bürgerrechtsgesetz verabschiedet. Es soll die Einbürgerungspraxis im Kanton in Einklang mit dem Bundesrecht und mit der neuen Zürcher Kantonsverfassung vereinheitlichen. Gegen den Kantonsratsentscheid hat ein SVP-Komitee das Referendum ergriffen und einen Gegenvorschlag formuliert.

Wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte, verstossen aber «weite Teile des Gegenvorschlags» gegen geltendes Recht: Nämlich in Fragen um den Rechtsanspruch auf Einbürgerung sowie die Gewichtung vor früheren Verurteilungen.

Die Verfasser des Gegenvorschlags sehen keinerlei Rechtsanspruch auf Einbürgerung gegeben. Sie betrachten diese als rein politische Angelegenheit, welche von den Stimmberechtigten oder den Behörden nach freiem Willen gehandhabt werden kann, wie der Regierungsrat schreibt.

Absage an Rechtsstaatlichkeit

Dies aber sei eine «Absage an die rechtsstaatliche Einbindung des Einbürgerungsentscheides». Einbürgerung sei eben keine politische Frage, sondern es gehe um Rechtsanwendung: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts. Eine Ablehnung muss begründet werden und man kann sie durch ein Gericht überprüfen lassen.

Gemäss dem Gegenvorschlag soll zudem einem Ausländer oder einer Ausländerin die Einbürgerung lebenslang verwehrt bleiben, wenn er oder sie sich jemals eines Verbrechens schuldig gemacht hat.

Dies widerspricht laut Regierungsrat der Schweizerischen Rechtsordnung. Diese sieht nämlich vor, dass nach der Verbüssung einer Strafe und nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist Urteile aus dem Strafregister entfernt werden. Dann gilt die Tat als gesühnt und wird dem Täter nicht mehr vorgeworfen.

Zudem sage der Begriff Verbrechen nichts aus über die Schwere einer Tat, schreibt die Regierung. Schon ein Diebstahl, der Freiheitsstrafen ab sechs Monaten oder Geldstrafen nach sich ziehe, gelte als Verbrechen.

Gültige Teile ablehnen

Andere Teile des Gegenvorschlags sind laut Regierungsrat zwar gültig, aber doch abzulehnen. Der Gegenvorschlag fordert, dass bei einem Verfahren nicht ein Auszug aus dem Strafregister beigezogen werden muss, sondern gleich das gesamte Register. Damit erhöhten sich laut Regierung bloss die Wartezeiten.

Und dass Jugendliche, die wegen eines Vergehens verurteilt worden sind, fünf statt zwei Jahre auf die Einbürgerung warten sollen, findet der Regierungsrat unverhältnismässig.

(ep/sda)

Erstellt: 21.04.2011, 11:53 Uhr

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10 Kommentare

Anthon Schweizer

21.04.2011, 12:26 Uhr
Melden 22 Empfehlung

äh, wieso werfen wir denn das Einbürgerungsrecht den Leuten nach? Das wollen wir Schweizer doch gar nicht! Natürlich kann man hie und da ein paar Einbürgerungen vornehmen, aber dass zugegezogene Ausländer halt nur ihren richtigen Pass und keinen Schweizerischen besitzen ist doch vollkommen ok. Antworten


Ruedi Lais

21.04.2011, 13:31 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Der Regierungsrat hat da gar nichts entschieden. Er will, dass der Kantonsrat das Referendum für teilweise ungültig erklärt. Dazu braucht's eine 2/3-Mehrheit, also 120:60 Stimmen. SVP und EDU, die sich um Gültigkeiten foutieren, hatten vor den Wahlen noch 62, jetzt nur noch 59 Sitze. Es wird sehr knapp werden. Antworten



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