Eine Amnestie, die gar keine ist

Von René Donzé. Aktualisiert am 16.03.2010 1 Kommentar

Seit Anfang Jahr können Steuerhinterzieher ihr Schwarzgeld straflos deklarieren. Aber der Staat verlangt happige Nachsteuern und Verzugszinsen. Das schreckt Reumütige ab.

So viel zahlt ein Zürcher bei strafloser Selbstanzeige.

So viel zahlt ein Zürcher bei strafloser Selbstanzeige.

Steueramnestie Italien

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Die italienische Steueramnestie

Die italienische Steueramnestie, genannt Scudo fiscale, zielt darauf ab, nicht deklarierte Vermögenswerte im Ausland zu repatriieren.

Italienische Steuerpflichtige können ihre schwarzen Guthaben im Ausland legalisieren, indem sie eine einmalige Strafsteuer im Umfang von fünf Prozent des hinterzogenen Betrags bezahlen.

Gegenüber dem Fiskus bleibt ihre Anonymität gewahrt. Ursprünglich hätte der Scudo bis Mitte Dezember 2009 dauern sollen, doch wurde er bis Ende April 2010 verlängert – mit leicht erhöhter Strafsteuer. (len)

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Amnestie bedeutet an sich «Erlass von Schuld und Strafe». Und so haben sich einige Steuerhinterzieher bereits darauf gefreut, dass sie ab 2010 dank der landesweiten Steueramnestie in der Schweiz ihr Schwarzgeld quasi gratis legalisieren können. Doch dem ist nicht so. «Dutzende von Anrufen» habe er schon erhalten, erklärt ein Steuerberater aus Zürich, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. «Doch als ich die Interessenten über die finanziellen Konsequenzen aufklärte, krebsten viele wieder zurück.»

Happige Steuernachzahlungen

Der Grund: Die Steueramnestie, die seit Januar in der ganzen Schweiz gilt, ist eigentlich gar keine. Erlassen wird den Steuersündern Schuld und Sühne allein im juristischen Sinn: Wer sein schwarzes Einkommen oder Vermögen offenlegt, der muss weder Busse bezahlen noch Angst vor einem Strafverfahren wegen Steuerbetrugs haben. Er kann Geld und Gewissen weisswaschen.

Jedoch muss er sämtliche Steuern nachzahlen, die er während der letzten zehn Jahre am Fiskus vorbei geschleust hat - inklusive Verzugszinsen. Das kann ins Geld gehen, wie zwei Rechenbeispiele zeigen (siehe Tabelle unten). So bezahlt ein Gutverdienender, der vier Jahre lang 20 000 Einkommen hinterzogen hat, 25 000 Franken Nachsteuern. Bewusst nennt der Kanton das Verfahren darum «Mini-Steueramnestie» oder «straflose Selbstdeklaration». Gespart hat ein Selbstanzeiger lediglich die früher erhobene Busse von 20 Prozent, im Beispielfall also 5000 Franken. Und er wird nicht wie ein Betrüger verfolgt.

Schon 8 Millionen neue Steuern

Was der Steuerberater hinter vorgehaltener Hand sagte, will offiziell niemand bestätigten. Treuhänder erzählen zwar, dass sie einige Anfragen erhalten hätten und bloss wenige Mandate daraus entstanden seien. Zahlen gibt es kaum. Das VZ Vermögenszentrum hat bisher erst zwei Kunden auf dem Weg zu einer solchen Selbstdeklaration beraten. Bei der BDO Visura wünschten ebenfalls bloss zwei Kunden Unterstützung. Bei der Zürcher Kantonalbank meldeten sich «wenig Kunden», wie Sprecher Urs Ackermann sagt: «Und diese wussten bereits sehr klar, was eine Selbstanzeige für finanziellen Konsequenzen für sie hat.» Die CS will laut einem Sprecher gar keine solchen Kundenberatungen durchgeführt haben.

Das mässige Interesse an der Mini-Amnestie spiegelt sich auch in den Zahlen des kantonalen Steueramtes. Bei der zuständigen Abteilung Spezialdienste sind bis Donnerstag 133 Selbstdeklarationen eingegangen. Im Moment kommen täglich neue dazu. In den letzten Jahren lag der Durchschnitt bei 250 bis 300 Selbstanzeigen.

Für eine Bilanz ist es zu früh. Bislang hat das kantonale Steueramt 56 Fälle abgeschlossen. Diese bringen zusätzliche Staats- und Gemeindesteuern von rund 8 Millionen Franken ein. Vor Wochenfrist waren es erst 35 Fälle und 1,2 Millionen Steuereinnahmen. In den letzten Tagen müssen also einige grosse Beträge dazu gekommen sein. Die Schwankungen von Fall zu Fall sind riesig. Ein Teil dieses Geldes wird auch in den nächsten Jahren weitere Steuereinnahmen generieren.

Regierungsrat wollte Amnestie

Dass die Schweizer Steuerzahler nur in den Genuss einer «kleinen Amnestie» kommen, ist übrigens nicht im Sinne der Zürcher Regierung. Der Regierungsrat hatte sich 2003 für eine allgemeine Steueramnestie ausgesprochen, die viel weitergegangen wäre. Doch wurde er in der Vernehmlassung des Bundes nur gerade von vier Kantonen unterstützt (GE, JU, TI, VS). 16 Kantone lehnten diese weitergehende Amnestie strikte ab. Und die eidgenössischen Räte entschieden sich 2008 ebenfalls für die abgespeckte Variante. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 16.03.2010, 08:41 Uhr

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1 Kommentar

Walter Koller

16.03.2010, 09:06 Uhr
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Es ist immerhin eine Straffreiheits-Amnestie für Steuerhinterzieher und -Betrüger... Kleinere Betrüger lässt man nicht einfach laufen: Um ein paar IV-Betrüger zu finden, setzt der Staat jährlich 300 Millionen ein, damit Detektive am Existenzminimum lebende Behinderte jagen können. Die "Grossen" lässt man laufen, die "Kleinen" hängt man... Antworten



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